Inhaltliche Fehler in Betriebskostenabrechnung seit 2013 - Fristen

  • Hallo in die Runde,

    ich möchte kurz mein Problem in den Ring werfen und hoffe auf eure Meinungen dazu.

    Bin Ende 2013 in meine Wohnung eingezogen, mit entsprechendem Übergabeprotokoll (und mit korrekten Heizkostenzählernummern). Ende 2014 kam die Betriebskostenabrechnung 2013, abgerechnet wurden die Heizkostenzähler aus der Nachbarwohnung. Habe daraufhin Einspruch eingelegt und im September 2015 die gesamten vorausgezahlten Betriebskosten zurückerhalten (ich vermute aufgrund der Faulheit, eine Korrekturrechnung zu veranlassen). Ok, hat mir gepasst.

    Ende 2015 kam die Betriebskostenabrechnung 2014 (mit Guthaben), aber wieder mit Zählern aus der Nachbarwohnung. Erneut Vermieter auf Fehler hingewiesen. Juni 2016 erhielt ich dann eine neue Abrechnung (diesmal deutliche Nachzahlung), aber wieder inhaltliche Fehler (ein falscher Heizkostenzähler drauf). Habe wieder Einspruch eingelegt.

    Kurz und knapp gesagt: Ich wohne seit 3 Jahren in dieser Wohnung, habe bislang keine gültige Nebenkostenabrechnung erhalten, dafür aber viel Geduld (z.B. bei den x Ableseterminen) mitgebracht.

    Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf. Bedeutet für mich, dass ich die Nachforderung widersprechen sollte.

    Sin meine Annahmen korrekt? Danke im Voraus für eure Meinung.

  • Fehlerhaften Abrechnungen würde ich widersprechen mit kurzem Hinweis, bspw. unzutreffende Gerätenummern. Nachforderungen, die mich später als ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums erreichen, würde ich nicht mehr zahlen.


  • Kurz und knapp gesagt: Ich wohne seit 3 Jahren in dieser Wohnung, habe bislang keine gültige Nebenkostenabrechnung erhalten, dafür aber viel Geduld (z.B. bei den x Ableseterminen) mitgebracht.

    Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf. Bedeutet für mich, dass ich die Nachforderung widersprechen sollte.

    Hallo Claus_Thaler,

    Also wenn ich mich jetzt recht erinnere,
    dann sind inhaltliche Fehler eine Abrechnung auch nach der Abrechnungsfrist heilbar.
    Der M müsste also auch dann noch eine Nachzahlung leisten.

    VG Syker


  • Also wenn ich mich jetzt recht erinnere,
    dann sind inhaltliche Fehler eine Abrechnung auch nach der Abrechnungsfrist heilbar.
    Der M müsste also auch dann noch eine Nachzahlung leisten.


    Hiernach http://www.nebenkostenabrechnung.com/formelle-fehle…stenabrechnung/ aber nicht. Zitat: "Der Mieter kann die formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zurückweisen. Der Vermieter kann sie allerdings korrigieren, solange er die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten einhält."
    Zugegeben..., so gaanz sicher war ich mir (auch) nicht.:rolleyes:

  • Hast recht,
    inhaltliche Fehler sind zwar zu korrigieren,
    aber nach 12 Monaten keine Nachzahlung.
    auch eine Verrechnung mit einem Guthaben aus einer anderen Position sind nicht möglich.
    Guthaben sind vollständig auszuzahlen.
    VG Syker


    Ähnliches hatten wir doch neulich noch: Mieterhöhungsverlangen(?) Termin zu kurz, dann einfach nach hinten verlegt - erfolglos.

  • Zitat

    Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf.

    Nicht nur bei einer deutlichen Überschreitung. Er darf dich auch dann nicht benachteiligen, wenn die Abrechnungsfrist einen Tag abgelaufen ist (BGH Urteil vom 17.11.2004, Az.: VIII ZR 115/04)

    Wenn Du eine Abrechnung mit einem Guthaben erhältst, dann steht Dir dieses Guthaben auch zu, unabhängig davon, ob der Vermieter falsche Zähler verwendet hat.

    Ansonsten gern nochmal hier lesen:

    http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebsk…r-moeglich-ist/

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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