Hallo in die Runde,
ich möchte kurz mein Problem in den Ring werfen und hoffe auf eure Meinungen dazu.
Bin Ende 2013 in meine Wohnung eingezogen, mit entsprechendem Übergabeprotokoll (und mit korrekten Heizkostenzählernummern). Ende 2014 kam die Betriebskostenabrechnung 2013, abgerechnet wurden die Heizkostenzähler aus der Nachbarwohnung. Habe daraufhin Einspruch eingelegt und im September 2015 die gesamten vorausgezahlten Betriebskosten zurückerhalten (ich vermute aufgrund der Faulheit, eine Korrekturrechnung zu veranlassen). Ok, hat mir gepasst.
Ende 2015 kam die Betriebskostenabrechnung 2014 (mit Guthaben), aber wieder mit Zählern aus der Nachbarwohnung. Erneut Vermieter auf Fehler hingewiesen. Juni 2016 erhielt ich dann eine neue Abrechnung (diesmal deutliche Nachzahlung), aber wieder inhaltliche Fehler (ein falscher Heizkostenzähler drauf). Habe wieder Einspruch eingelegt.
Kurz und knapp gesagt: Ich wohne seit 3 Jahren in dieser Wohnung, habe bislang keine gültige Nebenkostenabrechnung erhalten, dafür aber viel Geduld (z.B. bei den x Ableseterminen) mitgebracht.
Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf. Bedeutet für mich, dass ich die Nachforderung widersprechen sollte.
Sin meine Annahmen korrekt? Danke im Voraus für eure Meinung.