Teil der Kaution einbehalten wegen "Verunreinigung"

  • Hallo zusammen,

    zu meiner Situation:
    Einzug meinerseits war vor 2 Jahren im September und habe in der Wohnung taggenau 2 Jahre dann auch dort gewohnt, sprich Auszug war am 31.08.16.

    Die Wohnung habe ich in einem schlechten Zustand übernommen, sprich Wände verunreinigt, im Laminat kleine Risse und Dällen, Klo und Bad allgemein dreckig, also Alles in Allem musste ich einfach ne Grundreinigung vornehmen und die Wände neu streichen.

    Als es zu meinem Auszug kam, habe ich mit dem Hausmeister einen Termin zur Wohnungsübergabe gemacht, der jedoch nicht erschienen ist. Jetzt hat er das Protokoll selbst ausgefüllt OHNE mir Bescheid zu geben oder mir etwas davon mitzuteilen. (kurze Info Übergabe wollte ich am 28.08. machen, da ich an diesem Tag einen Sprinter gemietet habe)

    Vor ca 1 Woche habe ich nun eine Nachricht von der Wohnungsverwaltung bekommen das Sie einen Teil meiner Kaution einbehalten.

    Hier ein kleiner Auszug aus der Email der Verwaltung:
    Sie selbst wissen, dass Sie die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand zurückgelassen haben und insoweit zu befürchten stand, dass die vereinbarte Anschlussvermietung platzt. Dieses hätte wiederum bedeutet, dass Sie weiterhin in der Miethaftung stehen. Glücklicherweise hat die neue Mieterin vier Helfer gefunden, die bei einem Zeitaufwand von acht Stunden die Wohnung wieder hergerichtet haben. Für diesen Aufwand zuzgl. Material- und Reinigungskosten hat diese folgende Entschädigung erhalten: Materialkosten EUR93,08/Aufwandskosten EUR250,00/Summe EUR 343,08.
    Dieser Betrag wurde von der Mietsicherheit reguliert.

    zu meiner Frage:
    Was kann ich tun?
    Meines Wissens ist das rechtlich sehr fraglich alleine ein Protokoll zu schreiben, oder nicht?
    Gibt es dazu irgendwelche Referenzfälle?


    Ich hoffe das ihr mir helfen könnt!

    Vielen dank schonmal im voraus!!

    Lg Steffen

  • Ja gibt es. Hat dich irgendjemand aufgefordert, das zu tun, oder hast du anlass gegeben, dass der VM davon ausgehen durfte, dass du endgültig die Leistung verweigert hast? nein? dann kein Anspruch.

  • Hallo Steffen91,

    dieses Thema haben wir hier fast wöchentlich...

    "Als es zu meinem Auszug kam, habe ich mit dem Hausmeister einen Termin zur Wohnungsübergabe gemacht, der jedoch nicht erschienen ist. ... "
    - Habt Ihr den Termin nachweislich gemacht? Hast Du nachweislich versucht, einen Ersatztermin an den Folgetagen zu machen?

    "Was kann ich tun?"
    - Beweise........:o:rolleyes:

  • Die Wohnung wird doch an den Vermieter zurückgegeben. Warum Hausmeister, welcher noch garnicht erschienen war.
    Wohin gingen denn die Wohnungsschlüssel.
    Ich würde der Verwaltung einen geharnischten Brief über die Rücknahme der Wohnung schreiben.

  • Steffen91:

    "An dem Tag habe ich noch mehrmals versucht ihn zu erreichen. Immer in Beisein von Freunden oder Familie."
    - Und Dein Vertragspartner=Vermieter...?

    "Nachdem ich den Hausmeister nicht erreicht habe, kam die neue Mieterin auf mich zu und hat gemeint das ich den Schlüssel doch in seinen breiteste werfen solle,"
    - In was bitte?

    "da er mich nicht erreichen würde, was wie ihr selber Grade merkt sowas von keinen Sinn ergibt weil ich ihn doch mehrmals angerufen habe."
    - Häää...?

    "Ich habe der Verwaltung schon eine sehr lange email geschrieben mit den genannten Punkten (Hausmeister nicht erschienen.. Welche verunreinigungen... usw)"
    - Je länger, desto weniger wird gelesen.

    "Habe die ÜbergabeProtokolle auch angefordert, jedoch bekomme ich keinerlei Antwort."
    - Ihr habt keine vertragliche Vereinbarung darüber, dass Dir solche auszuhändigen sind.

    "Habe ich kein Nachbesserungsrecht, falls diese Verschmutzungen wirklich da waren?"
    - M.E. nein.

  • Hat der VM oder die Verwaltung dich aufgefordert, irgendwas zu tun? Z.b. Zu putzen? Wenn nein darf der VM kein Geld einbehalten.

    Nein es hat mich keiner aufgefordert, im Gegenteil es wurde mir nicht nichtmal mitgeteilt. Erst als ich einen Monat später gefragt habe wann ich die Kaution zurückerhalten werde kam die nachricht das 350 Euro wie oben beschrieben einfach einbehalten werden.

    Jetzt ist die frage was kann ich tun?
    Ich habe schon eine email geschrieben vor 1 Woche und mittlerweile komme ich mir verarscht vor weil sich niemand bei mir meldet.
    Als ich dann heute angerufen habe hat die Geschäftsführerin nur gemeint das sie mir geantwortet hätte aber als ich nach der email gefragt habe an die sie geantwortet hat kam sie ins stottern usw.

    Gut im Endeffekt geht es mir nichtmal hauptsächlich ums Geld sondern eher darum das NICHTS getan wird um die Situation zu klären.

    Also was kann ich tun oder wie soll ich da weiterverkaufen?

    Danke an alle Antworten schonmal!!!

  • Steffen91,
    vergiss' E-Mails, denn sie werden weggeklickt. Was zählt, sind Einwurfeinschreiben. Und an Telefonate kann sich niemand später erinnern. Und Chefs sind andauernd in Besprechungen...:p


  • "Habe ich kein Nachbesserungsrecht, falls diese Verschmutzungen wirklich da waren?"
    - M.E. nein.

    Doch hast du. Und wenn dich keiner aufgefordert hat, das zu tun, ist der rest egal.
    s. hier http://kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz-fuer-vermieter-nach-auszug-mieters/
    oder hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatz-Klage-nach-Auszug-aus-gemieteter-Wohnung--f221500.html

    Einmal editiert, zuletzt von Akkarin (13. Oktober 2016 um 11:23)

  • Danke Akkarin

    Ich werde morgen ein Einschreiben mit Rückschein fertigmachen und somit dem §280 mit einbeziehen.
    Welche Punkte sollten in den Brief, was sollte auf keinen Fall darin vorkommen?

    Sorry für die völlig (für euch) Fragen, jedoch habe ich etwas "Angst" was falsches zu schreiben, um nachher dafür
    Belangt zu werden.

    Ich hoffe ihr könnt mir dafür noch 1, 2 Tipps geben dann lass ich euch auch in Ruhe, hähä :)

    Lg

  • Okay, und irgendwelche tipps zum "Anfertigen des Schreibens"?


    Zum Inhalt des Schreibens: Ich würde der Behauptung der Verwaltung widersprechen und der Rückerstattung der Kaution nebst Zinsen spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache entgegensehen um rechtliche Durchsetzung meiner berechtigten Ansprüche zu vermeiden.