Heizkostennachzahlung durch Heizgrundkosten

  • Hallo zusammen,

    Heute ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ins Haus geflattert. Allerdings haben wir uns über die Nachzahlungsaufforderung gewundert. Ich hänge die Abrechnung als Dokument an.

    Folgende Situation: zum 1.10.2015 eingezogen, Abrechnungszeitraum ist 1.5.2015 - 30.4.2016, Nutzungszeitraum also 1.10.2015 bis 30.4.2016

    50% Grundkosten 6,163344 € x 46,725 m² = 287,98€
    50% Verbrauchskosten 0,108606 € x 8,247 VE = 0,9€
    Summe = 288,88€

    Unsere geleistete Vorauszahlung: 245€
    Nachzahlung also: 43,88€

    Was mein Problem damit ist, ist dass wir eben nur 90 Cent verbraucht haben und der Rest an Grundkosten angefallen ist. Das heißt unser monatlicher Abschlag von 35€ für die Heizkosten wird allein schon durch die anfallenden Grundkosten übertroffen. Hintergrund wieso wir so einen niedrigen Verbrauch haben: Durch unsere 2-Zimmer Wohnung gehen durch Küche und Wohnzimmer jeweils Heizungsrohre, welche so heiss sind dass wir gar nicht heizen brauchten.

    Ich weiss, auch diese sind natürlich variabel aber man kommt sich ja doch veräppelt vor nach dem Motto: Betriebs/Heizkostenabschlag im Mietvertrag werden absichtlich niedriger als wahrscheinlich angesetzt um den Gesamtmietpreis zum Zeitpunkt der Mietersuche auf dem Papier niedrig zu halten.

    Ist das so zulässig? Es ergibt sich ja allein durch die Grundkosten eine Nachzahlung von 42,98€.

    Desweiteren ist mir dabei aufgefallen, dass unsere Kaltmiete (vermutlich) deutlich über dem hiesigen Mietspiegel liegt. Wie geh ich bei dem Thema jetzt am besten vor? Erstmal wäre es ja interessant welche "Sonderzuschläge" der Vermieter angesetzt hat und wie viel dann die zulässige Kaltmiete pro m² wäre.


    EDIT:
    Man muss vielleicht fairerweise dazu sagen, dass wir die Wohnung nach einer großen Renovierung/Sanierung erstbezogen haben. Altbau der wieder flott gemacht wurde. Deshalb vllt keine genaue Schätzung der Hausverwaltung möglich gewesen?
    Vielen Dank im Voraus,

    Frederik B.

    WhatsApp Image 2016-10-13 at 17.41.48.jpgWhatsApp Image 2016-10-13 at 17.41.34.jpg

    2 Mal editiert, zuletzt von fnb1990 (13. Oktober 2016 um 17:48)

  • Zitat

    Folgende Situation: zum 1.10.2015 eingezogen, Abrechnungszeitraum ist 1.5.2015 - 30.4.2016, Nutzungszeitraum also 1.10.2015 bis 30.4.2016

    Hauptursache für die (geringe) Nachzahlung schlechthin. Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate.


    Zitat

    Ist das so zulässig? Es ergibt sich ja allein durch die Grundkosten eine Nachzahlung von 42,98€.

    Ist so zulässig und gemäß Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Im der nächsten Abrechnung, wenn Heizmonate und heizfreie Monate enthalten sind, wird sich das relativieren. Heißt sicher keine Nachzahlung mehr. Möglicherweise sogar ein Guthaben.

    Zitat

    Desweiteren ist mir dabei aufgefallen, dass unsere Kaltmiete (vermutlich) deutlich über dem hiesigen Mietspiegel liegt. Wie geh ich bei dem Thema jetzt am besten vor?

    Gilt in dem Ort die sog. Mietpreisbremse?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Na dann passt das wohl (leider;)) so.

    Wohnung liegt in Berlin/Mitte/Wedding, soweit ich weiss gilt hier die Mietpreisbremse. Laut Kurzrecherche ist die hier ja laut Verordnung seit 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

  • damit dürfte sich deine Spekulation bzgl. Mietpreisbremse erledigt haben. Ausnahmetatbestand liegt sehr wahrscheinlich vor.

    Wie hoch/gering waren denn die monatlichen Vorauszahlungen insgesamt?

    Wenn ich das recht erkenne (Bilder leider zu klein) hat die Wohnung 46 m².

    Das sollten es mindestens 100 € monatlichen sein.

  • Hallo fnb1990,

    ich schätze, dass Ihr hauptsächlich von der Rohrwärme, welche wohl nicht separat gemessen wird, profitiert hattet.
    Heizkostenabrechnungen werden von den Providern nicht(!) auf Schlüssigkeit überprüft.
    Tröstet Euch, bei der nächsten Abrechnung wird alles(?) besser, zumindest aber anders.
    Haben Eure Heizkörper HKVs? Welche; Röhrchen, digitale, funkende?
    M.E. hätte die Berechnung nach 30% Grundkosten + 70% Verbrauchskosten geschehen müssen (§ 7 HeizkVO), dann wäre das Ergebnis nicht so krass geworden.

  • Hallo Berny,

    Wir haben an den Heizkörpern digitale, funkende Heizkostenverteiler. Wer entscheidet denn ob 30/70 oder 50/50 verteilt wird?
    anitari: Unsere Heizkostenvorauszahlung ist 35 Euro pro Monat. Recht gering wie ich finde.

    lg

  • Hallo Berny,

    Wir haben an den Heizkörpern digitale, funkende Heizkostenverteiler. Wer entscheidet denn ob 30/70 oder 50/50 verteilt wird?
    anitari: Unsere Heizkostenvorauszahlung ist 35 Euro pro Monat. Recht gering wie ich finde.

    lg


    Der VM=Kunde des Providers entscheidet, wie der Provider abzurechnen hat.
    Die HK-VZ kann jährlich, also nach Vorliegen der vorangegangenen HK-Abr., angepasst werden.

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