Hallo zusammen,
Heute ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ins Haus geflattert. Allerdings haben wir uns über die Nachzahlungsaufforderung gewundert. Ich hänge die Abrechnung als Dokument an.
Folgende Situation: zum 1.10.2015 eingezogen, Abrechnungszeitraum ist 1.5.2015 - 30.4.2016, Nutzungszeitraum also 1.10.2015 bis 30.4.2016
50% Grundkosten 6,163344 € x 46,725 m² = 287,98€
50% Verbrauchskosten 0,108606 € x 8,247 VE = 0,9€
Summe = 288,88€
Unsere geleistete Vorauszahlung: 245€
Nachzahlung also: 43,88€
Was mein Problem damit ist, ist dass wir eben nur 90 Cent verbraucht haben und der Rest an Grundkosten angefallen ist. Das heißt unser monatlicher Abschlag von 35€ für die Heizkosten wird allein schon durch die anfallenden Grundkosten übertroffen. Hintergrund wieso wir so einen niedrigen Verbrauch haben: Durch unsere 2-Zimmer Wohnung gehen durch Küche und Wohnzimmer jeweils Heizungsrohre, welche so heiss sind dass wir gar nicht heizen brauchten.
Ich weiss, auch diese sind natürlich variabel aber man kommt sich ja doch veräppelt vor nach dem Motto: Betriebs/Heizkostenabschlag im Mietvertrag werden absichtlich niedriger als wahrscheinlich angesetzt um den Gesamtmietpreis zum Zeitpunkt der Mietersuche auf dem Papier niedrig zu halten.
Ist das so zulässig? Es ergibt sich ja allein durch die Grundkosten eine Nachzahlung von 42,98€.
Desweiteren ist mir dabei aufgefallen, dass unsere Kaltmiete (vermutlich) deutlich über dem hiesigen Mietspiegel liegt. Wie geh ich bei dem Thema jetzt am besten vor? Erstmal wäre es ja interessant welche "Sonderzuschläge" der Vermieter angesetzt hat und wie viel dann die zulässige Kaltmiete pro m² wäre.
EDIT:
Man muss vielleicht fairerweise dazu sagen, dass wir die Wohnung nach einer großen Renovierung/Sanierung erstbezogen haben. Altbau der wieder flott gemacht wurde. Deshalb vllt keine genaue Schätzung der Hausverwaltung möglich gewesen?
Vielen Dank im Voraus,
Frederik B.
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