Schimmel-Kündigung-Probleme

  • Hallo!

    Wir haben folgendes Problem:

    Wir haben vor ca. 3 Wochen festgestellt, dass es im Keller (vermietet an uns als "Büro" -> also bewohnbar/nutzbar mit Möbeln) hinter dem einen Schrank an der Außenwand schimmelt. Dort standen im Abstand von ca 15 cm zwei baugleiche Schränke. Hinter nur einem bildete sich der Schimmel.
    Trotz regelmäßigen Stoßlüften ist dort eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 80 % vorhanden.
    Die Vermieterin kam dann vorbei und meinte wir sollen es mit Essigwasser reinigen und einen Entfeuchter kaufen.
    Ansonsten müssten wir halt kündigen.
    Das haben wir dann auch sofort getan, fristgerecht zum 31.12.2016.

    Ich habe den Schimmel mit einem Schimmelreiniger soweit entfernt, dass ich dort zumindest den Raum betreten kann.
    Nun hatten wir mündlich die Zusage, einen Nachmieter stellen zu dürfen zum 15.11.2016. Wir haben ihr 8 Interessenten geschickt. Nun fiel ihr ein, dass sie doch erst zum 1.1.17 neu vermieten möchte.
    Sie will von uns den Schlüssel früher, um nun plötzlich den Schimmel zu beseitigen (auf unsere Kosten). Wir sollen aber weiter Miete zahlen bis zum 31.12.16.

    Wir ziehen übrigens am 29.10. schon aus.
    Haben wir irgendeine Chance da früher rauszukommen?:confused:
    Danke!

  • Zitat

    Haben wir irgendeine Chance da früher rauszukommen?

    Wenn die Vermieterin nicht will, nein.

    Zitat

    Sie will von uns den Schlüssel früher,

    Nur gegen vorzeitige Vertragsentlassung. Ansonsten keine Schlüssel.

  • Danke für deine Antwort!
    Sie darf also nicht schon während wir dort noch offziell wohnen, also Miete zahlen, rein zum Renovieren?
    Dann mache ich einen Termin zur Schlüsselübergabe am 31.12.16.
    Muss ich in der Zeit, in der ich Miete zahle, dort aber nicht mehr wohne, trotzdem heizen? Und darf ich den Strom schon abmelden?

  • Danke für deine Antwort!
    Sie darf also nicht schon während wir dort noch offziell wohnen, also Miete zahlen, rein zum Renovieren?
    Dann mache ich einen Termin zur Schlüsselübergabe am 31.12.16.
    Muss ich in der Zeit, in der ich Miete zahle, dort aber nicht mehr wohne, trotzdem heizen? Und darf ich den Strom schon abmelden?

    Heizen?

    Jein. Die Mietsache ist lediglich vor Schäden zu bewahren.

    Nicht heizen und nicht lüften könnte den Schimmel verschlimmern.

    Strom abmelden?

    Auch jein.

    Warum sollte der Vermieter die Grundgebühren für den Mieter zahlen?

  • [QUOTE=Mieterin_mit_Hund;84851
    Muss ich in der Zeit, in der ich Miete zahle, dort aber nicht mehr wohne, trotzdem heizen? Und darf ich den Strom schon abmelden?[/QUOTE]
    Heizen gehört zu deiner Pflicht, du musst die Thermostate auf Schneeflocke einstellen. Der Strom hat mit der Heizung nichts zu tun, also kannst du den abmelden.

  • Okay.. dann lasse ich die Heizung auf Minimalbetrieb.
    Sollte Sie vorhaben die Schimmelbeseitigung auf unsere Kosten durchzuführen, während die Mietzeit noch läuft, muss sie nachweisen, dass wir diesen verursacht haben oder?

    Der Schimmel trat bei den Vormietern auch schon auf, haben Nachbarn erzählt. Das hat sie uns beim Einzug verschwiegen. Falls das relevant sein sollte?

  • Hat jemand einen Ratschlag, ob es was bringen würde zum Mieterschutz zu gehen? Oder sollen wir einfach abwarten, bis der 31.12 ist? Bis dahin brav die Miete zahlen und gut ist?
    Wir wollen keinen Ärger uns aber auch nicht verarschen lassen.
    Sie will den Schimmel ja nicht für uns entfernen, sondern erst, wenn wir ausgezogen sind.

  • Hallo Mieterin_mit_Hund,

    mein Vorschlag, ein Kompromiss: Ich würde einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen: Ihr zieht Ende Oktober aus, übergebt die Mietsache an den VM, und ihr zahlt Miete incl. Nebenkosten bis 30.11.16. Der VM stellt Euch von sämtlichen Verpflichtungen bzw. Forderungen frei.
    Der VM kann also ab Ende Okt. auf eigene Kosten it der Renovierung beginnen.
    Da ich Euren Mieterverein nicht kenne, kann ich ihn auch nicht empfehlen...

  • Hallo Berny, danke für deine Antwort. Stellt man solche Vorschläge per Einschreiben oder telefonisch?
    Falls Sie sich nicht darauf einlässt, würdest du auch erst eine Schlüsselübergabe Ende Dezember veranschlagen?
    Ich finde es ja schon frech, dass Sie den Schimmel für uns nicht beseitigen will, sondern für neue Mieter.

  • Hallo Berny, danke für deine Antwort. Stellt man solche Vorschläge per Einschreiben oder telefonisch?


    Mernschen, die miteinander reden, können geholfen werden. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

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