Vermieterin verweigert mir die Mietbescheinigung für das Einwohnermeldeamt

  • Guten Tag,

    Ich bin im Juli 2016 in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe einen Untermietvertrag mit der Hauptmieterin abgeschlossen. Nun versuche ich mich schon seit Juli umzumelden, habe der Hauptmieterin, mit der ich zusammen wohne, die Mietbescheinigung übergeben und sie darum gebeten diese auszufüllen. Sie bejahte es zwar, tat es aber nicht. Mittlerweile sind schon 2 Termine zum ummelden verstrichen, der 3. ist in ca. 3 Wochen dran.

    Da ich mit ihr zusammenlebe spreche ich sie Regelmäßig darauf an. Sie kommt jedesmal mit einer neuen Ausrede.
    Erst will sie es mit der Hausverwaltung besprechen, dann kann sie den Zettel nicht ausfüllen weil sie nicht möchte, dass ihr Name da bei den Ämtern auftaucht, bei nächsten mal heißt es, der Vermieter würde die Miete um 50% erhöhen wenn ich mich anmelde, ect. (Die Personenzahl in der Wohnung hat sich nicht erhöht, sie hatte vor mir schon Mitbewohner und die Wohnung ist von der Größe auch für 2 Personen mehr als geeignet.)

    Da sie nach meinem Einzug angefangen hat zu studieren, vermute ich, sie würde weniger Bafög bekommen wenn sie mich anmeldet und versucht es deshalb hinauszuzögern bzw. zu vermeiden. Ich brauche jedoch dringend diese Ummeldung, da ich berufsbedingt meinen Führerschein machen muss. Ich bin quasi schon seit Wochen bereit für die theoretische und praktische Fahrprüfung, kann sie aber nicht absolvieren, da ich ohne Ummeldung keinen Führerscheinantrag stellen kann. Ich habe einen Vertrag mit meinem Arbeitgeber, bis wann ich den Führerschein erworben haben soll und wenn ich diese Fristen nicht einhalte, könnte mir im schlimmsten Fall die Kündigung drohen. (Ich arbeite bei einem mobilen Pflegedienst.)

    Ich könnte natürlich beim Einwohnermeldeamt bescheid geben, dass meine Vermieterin sich weigert diese Bescheinigung auszufüllen. Das drohende Bußgeld scheint sie aber nicht wirklich abzuschrecken und da ich mit ihr zusammenlebe würde es wohl dann zu Spannungen kommen.

    Wäre eine außerordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses in diesem Fall angemessen bzw. rechtens?
    Gibt es vllt noch andere Möglichkeiten wie ich zu dieser Bescheinigung kommen kann und das ganze streitfrei zu regeln?


    MfG Nines

    3 Mal editiert, zuletzt von Nines (18. Oktober 2016 um 17:40)

  • Zitat

    Wäre eine außerordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses in diesem Fall angemessen bzw. rechtens?

    Da liegt also der Mops begraben.

    Die Mietsache wird ja nicht unbewohnbar wegen der fehlenden Wohnungsgeberbestätigung.

    Zitat

    Gibt es vllt noch andere Möglichkeiten wie ich zu dieser Bescheinigung kommen kann und das ganze streitfrei zu regeln?

    Außer dem EMA mitteilen das sich deine Wohnungsgeberin weigert die Bestätigung auszustellen, kaum.

    Du könntest ihr damit drohen zu ihrem Vermieter zu gehen.

    Das könnte aber die Folge haben das ihr wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt wird.

  • Da liegt also der Mops begraben.

    Die Mietsache wird ja nicht unbewohnbar wegen der fehlenden Wohnungsgeberbestätigung.

    Nein, so würde ich das nicht nennen. Ich wohne eig. gerne hier. Die Miete ist für Berlin extrem günstig, für Zimmer in der Größe würde ich überall mindestens das doppelte zahlen. Ich habe auch keine Probleme mit meiner Mitbewohnerin - bis auf das oben geschilderte.
    Ein Umzug wäre in meinen Augen nur das schnellste Verfahren um dieses Problem zu lösen, da von ihrer Seite nichts kommt.
    Wie ich bereits schrieb, hängt da auch etwas mehr dran, als nur die Ummeldebescheinigung in meinen Ordner zu heften. Ich muss mich auch an Fristen halten, mich um meine Existenzgrundlage kümmern.

    Wenn ich dem EMA mitteile, dass sie sich nicht darum kümmert, bekomme ich meine Ummeldung aber auch nicht direkt durch, oder?

    Grüße
    Nines

  • Wie ich bereits schrieb, hängt da auch etwas mehr dran, als nur die Ummeldebescheinigung in meinen Ordner zu heften.


    In Deinem Ordner ist dafür kein Platz, denn die Bescheinigung gehört zum EMA.
    Ich würde sie soweit ausfüllen mit Zusatz, dass der VM die Unterschrift verweigert. Soll sich doch das EMA drum kümmern...

  • Nein, so würde ich das nicht nennen. Ich wohne eig. gerne hier. Die Miete ist für Berlin extrem günstig, für Zimmer in der Größe würde ich überall mindestens das doppelte zahlen. Ich habe auch keine Probleme mit meiner Mitbewohnerin - bis auf das oben geschilderte.
    Ein Umzug wäre in meinen Augen nur das schnellste Verfahren um dieses Problem zu lösen, da von ihrer Seite nichts kommt.
    Wie ich bereits schrieb, hängt da auch etwas mehr dran, als nur die Ummeldebescheinigung in meinen Ordner zu heften. Ich muss mich auch an Fristen halten, mich um meine Existenzgrundlage kümmern.

    Wenn ich dem EMA mitteile, dass sie sich nicht darum kümmert, bekomme ich meine Ummeldung aber auch nicht direkt durch, oder?

    Grüße
    Nines


    Hallo,

    das Einwohnermeldeamt ist verpflichtet den Wohnungsgeber aufzufordern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, ausweichend kannst du das auch dem Ortszuständigen Ordnungsamt melden, für den Fall, dass gegen die gesetzliche Meldefrist verstoßen oder keine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt wird. Ebenso kann ein Vermieter belangt werden, wenn er dem Meldepflichtigen die Wohnungsgeberbescheinigung verweigert oder nicht rechtzeitig ausstellt.


    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (19. Oktober 2016 um 09:15)

  • Hallo Nines,

    in Berlin sollte es fuer Deine Vermieterin kein grosses Problem sein, ein guenstiges Zimmer schnell wieder zu vermieten. Von daher solltest Du sie einfach informieren, dass Du etwas anderes suchst, weil Du ohne Bescheinigung aufgeschmissen bist und sie um Aufloesung des Vertrags bittest, sobald Du etwas Neues hast. Wenn Deine Vermieterin nicht vollkommen daneben ist, stimmt sie dem zu. Spaetestens bei einer rechtlichen Auseinandersetzung wuerde naemlich genau das passieren, was Deine Vermieterin zu vermeiden sucht: Der Mietvertrag wuerde offiziell bekannt werden.

    Edit: Achja, und fuer die Zukunft solltest Du daran denken, dass etwas, das man um die Haelfte des normalen Preises bekommt, ueblicherweise einen Haken hat.

    cu
    Guenni

    Einmal editiert, zuletzt von Guenni (19. Oktober 2016 um 14:10)