Seperate Garage plötzlich mit MwSt

  • Hallo,
    wir haben schon viele Jahre eine Garage in einem Garagenhof von einer GmbH gemietet.
    (eine Wohnung haben wir nicht gemietet)

    Nun erhielt ich ein Schreiben, dass nun ab 2017 auf die Miete von 65€ noch die MwSt fällig sei.
    Begründung: die neue gesetzliche Lage.

    Da es sich um einen seperaten Mietvertrag handelt, ist wohl legitim,
    dass der Vermieter Umsatzsteuer abführt.

    Was ich nicht ok finde, das plötzlich mein Mietpreis ansteigt, denn die Regelungfür Garagen mit der MwSt gibt es laut meinen Wissen bereits seit etlichen Jahren, d.h. der Vermieter muss / sollte eigentlich schon seit einigen Jahren die Umsatzsteuer abführen.
    -> im Umkehrschluss bedeutetd das, dass bereits die ganzen Jahre in den 65€ die MwSt enthalten ist.

    und dann hätte ich nun eine Mieterhöhung von 19%!


    Nun meine Fragen:
    - sehe ich das alles richtig?
    - seit wann muss der Vermieter die Umsatzsteuer abführen? Gibts da ggf. Übergangsregelungen?
    - darf er jetzt einfach die MwSt draufhauen?

    Danke und Gruss
    joe

  • Vielleicht frage ich mal anders:
    Wie kann ich mich gegen diese nun höhere Miete wehren?

    Nach meinem Verständnis hat die bisherige Miete ja schon die seit Jahren die MwSt beinhaltet,
    und für mich ist dass nun eine Mieterhöhung um 19%.
    Gibt es für Garagen Regelungen bzgl Mieterhöhungen?

  • Richtig erkannt. Genau so wenig, wie du dich nicht gegen kaltes, regnerisches Wetter wehren kannst, Kannst du dich gegen die Mieterhöhung wehren. Entweder umziehen in ein Land mit ewigem Sonnenschein oder die Garage kündigen.

  • Ich bekam letzten Freitag 28.10. auch einen Brief vom Vermietunternehmen (datiert 20.10., verschickt am 26.10.), dass man nun die Umsatzsteuer hinzurechnet, weil es nun bei einer Softwareumstellung aufgefallen sei. Der Garagenvertrag wurde 1996 unterschrieben und ist seit 1.1.1997 gültig. Vorgestern erhielt ich noch einmal ein Schreiben, weil man sich wegen eines Rundungsfehlers um 1 Cent vertan hatte.

    Ich erhielt auch die passende Vertragsergänzung zugeschickt, die ich unterschreiben und der bereits für November gelten soll. Heute wurde mir auch bereits der höhere Betrag vom Konto gebucht, obwohl ich noch nicht unterschrieben habe.

    Seit letzter Woche Freitag bin ich auch per eMail mit dem Sachbearbeiter des Vermietunternehmens in Kontakt, wo ich mich darauf berufe, dass man doch Fristen laut § 558b BGB einzuhalten habe. Somit würde wie bei joe99 die Änderung ab 1.1.2017 wirksam werden.

    Liege ich etwa falsch? Ich habe denen geschrieben, dass ich den höheren Betrag akzeptiere würde, wenn man auch die Fristen einhält. Es kann doch nicht angehen, dass man so ohne weiteres den Vertrag einseitig ohne Bedenkzeit des anderen Vertragspartners ändert.

  • Und jetzt? Du schreibst auf einen Beitrag, den joe99 eröffnet hat. Auch wenn dein Problem ähnlich ist, ist es nicht gern gesehen, dass du hier als Trittbrettfahrer in Erscheinung trittst.

    Eröffne einen eigenen Tread und erfreue dich an Beiträgen zu deinem Problem.

  • Nun erhielt ich ein Schreiben, dass nun ab 2017 auf die Miete von 65€ noch die MwSt fällig sei.
    Begründung: die neue gesetzliche Lage.

    Da es sich um einen seperaten Mietvertrag handelt, ist wohl legitim,
    dass der Vermieter Umsatzsteuer abführt.

    Was ich nicht ok finde, das plötzlich mein Mietpreis ansteigt, denn die Regelungfür Garagen mit der MwSt gibt es laut meinen Wissen bereits seit etlichen Jahren, d.h. der Vermieter muss / sollte eigentlich schon seit einigen Jahren die Umsatzsteuer abführen.
    -> im Umkehrschluss bedeutetd das, dass bereits die ganzen Jahre in den 65€ die MwSt enthalten ist.

    und dann hätte ich nun eine Mieterhöhung von 19%!


    Nun meine Fragen:
    - sehe ich das alles richtig?
    - seit wann muss der Vermieter die Umsatzsteuer abführen? Gibts da ggf. Übergangsregelungen?
    - darf er jetzt einfach die MwSt draufhauen?

    Mhh, ich denke diese Fragen stellen sich alle gar nicht. Entweder akzeptierst du die neuen Gegebenheiten oder du könntest auch gekündigt werden. Wenn das nicht schlimm ist, kannst du es ja darauf ankommen lassen.

  • Vielleicht frage ich mal anders:
    Wie kann ich mich gegen diese nun höhere Miete wehren?

    Nach meinem Verständnis hat die bisherige Miete ja schon die seit Jahren die MwSt beinhaltet,
    und für mich ist dass nun eine Mieterhöhung um 19%.
    Gibt es für Garagen Regelungen bzgl Mieterhöhungen?

    Ja, gibt es. Die normale Regelung ist, jede Seite kann mit 3 Monaten Frist kündigen, wenn die gegenseitigen Forderungen nicht mehr gefallen.
    Bedenke, das ist keine Wohnung sondern eine separate Garage. So etwas wie einen Mietspiegel für Garagen gibt es noch nicht, soweit ich weiß.

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