Anpassung der Nebenkosten durch Vermieter

  • Guten Abend

    ein paar Infos vorweg: Es handelt sich um eine Wohnung mit 22qm

    Im Mietvertrag steht:

    Die monatliche Miete beträgt 114,40€
    Neben der Miete wird für die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung eine Pauschale (102,11€ ohne Abrechnung) und eine betriebskosten Vorauszahlung für Wärme (49,50€) und Warmwasser (17,40€) von monatlich 169,21€ erhoben.
    Insgesamt beträgt die Miete 283,61€

    Strom wird seperat abgehoben alle 2 Monate nachdem wieviel verbraucht wurde.

    Nachdem meine Freundin im September eingezogen ist und der Vermieter auch einverstanden war. Kam heute (20.11.2016 folgender Brief.

    ,,durch den Einzug einer weiteren Person in die Wohnung passen wir die Nebenkosten zum 1.Oktober an

    Kaltmiete 111,40€
    Nebenkosten 338,42€
    Gesamtmiete 452,82€

    Nun zu meiner Frage: ist dies überhaupt möglich die Betriebskosten so hoch zu steigern ? Ich würde verstehen wenn die Zahlung für Wärme und Wasser erhöht worden wäre da jetzt 2 Personen im Haushalt leben aber nicht in dem Fall

    Ist dies überhaupt wirksam ?


    Viele Grüße

  • Im Mietvertrag steht:
    Die monatliche Miete beträgt 114,40€
    Neben der Miete wird für die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung eine Pauschale (102,11€ ohne Abrechnung) und eine betriebskosten Vorauszahlung für Wärme (49,50€) und Warmwasser (17,40€) von monatlich 169,21€ erhoben.
    Insgesamt beträgt die Miete 283,61€

    folgender Brief.
    ,,durch den Einzug einer weiteren Person in die Wohnung passen wir die Nebenkosten zum 1.Oktober an
    Kaltmiete 111,40€
    Nebenkosten 338,42€
    Gesamtmiete 452,82€


    Wenn ich nur wüsste, wie diese Zahlen zusammenpassen sollen...:confused:

  • Es geht darum dass die Kaltmiete von 111,40€ gleichbleibt.
    Aber die Nebenkosten plötzlich auf 338,42 erhöht wurden
    So ergibt sich die Gesamtmiete von 452,82€


    Vielleicht versteht das sonst jemand...

  • Da steht deutlich und sehr leicht verständlich, dass durch eine 2te Person die Nebenkosten erhöht wurden.


    Und wie setzt sich die Erhöhung rechnerisch korrekt zusammen?

  • meine Frage ist aber ob dies zulässig ist

    Das habe ich sofort verstanden, da es eigentlich gut zu erkennen ist. Soweit ich weiß bzw glaube zu wissen, kann nicht der Gesamtbeitrag verdoppelt werden. Das sollte aber jemand beurteilen, der es genau weiß und auch den prozentualen Faktor kennt.

  • meine Frage ist aber ob dies zulässig ist

    Hallo,

    da hier die Neben- und Betriebskostenpauschalen einfach nur verdoppelt wurden aufgrund des Einzuges einer weiteren Person, wäre diese Erhöhung rückwirkend, gesehen auf ein vergangenes Kalenderjahr durchaus machbar.

    Was hier allerdings passiert ist, dass der Vermieter bereits bei Einzug mutmaßt, das verbrauchsabhängige Kosten sich verdoppeln, zu dem werden bei der Pauschalen Erhöhung auch lineare Kosten mit erhoben, die nicht verbrauchsabhängig sind und führt zu einer Überwälzung der Neben- und Betriebskosten.

    Damit wollte er verhindern, da er ja keine Nachzahlung von Pauschalen verlangen kann, selber nach einem bestimmten Zeitraum ins Minus zu rutschen.

    Einfach hergehen und die Pauschale pro Person verdoppeln geht freilich nicht, es ist nur die Frage, wie weit will ich als Mieter gehen um eine Bereicherung des Vermieters, denn eine Rückzahlung von Pauschalen an den Mieter ist nicht vorgesehen, zu verhindern oder zu ahnden.

    Gruß
    BHShuber

  • Erhöhung der Pauschale ist ohne Abrechnung zulässig, aber mit einer nachprüfbaren Begründung.

    Aus meiner Sicht reicht hier die Begründung das eine 2. Person zugezogen ist nicht.
    Welche verbrauchsunabhängigen Kosten sollen denn durch Zuzug 1 Person mehr steigen? Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeisterkosten etc. ganz sicher nicht. Gut die Kosten der Müllentsorgung können steigen. Aber doch nicht um 100 € monatlich. Soviel zahlt bei mir nicht mal eine Person im Jahr.

    Ich würde hier eine nachprüfbare Begründung fordern. Heißt eine genaue Aufstellung der Kosten die in der Pauschale enthalten sind.

    Erhöhung der Vorauszahlung, hier Heizkosten und Wasser, dagegen erst nach einer Abrechnung falls diese eine Nachzahlung ergibt.

  • Danke für deine Antwort. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen ein schreiben verfassen ?

    Jepp

    In diesem forderst Du den Vermieter auf nachvollziehbare Gründe zu nennen warum die NK-Pauschale, die ja fast ausschließlich aus verbrauchsunabhängigen Kosten besteht, durch den Zuzug einer 2. Person um 100 % steigen soll.

    Bezüglich der Vorauszahlungen für Heizkosten und Wasser weißt Du ihn darauf hin das Du gern mehr zahlst, wenn die NK-Abrechnung eine Nachzahlung ergibt. Vorher nicht.

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