Vermutlich Betrug bei Nebenkostenabrechnung

  • Hallo, mein Name ist Nadine und ich wende mich heute an dieses Forum, weil mein Mann und ich mit unseren Nerven am Ende sind.
    Ich möchte mich jetzt schon dafür entschuldigen, wenn dieser Beitrag etwas länger wird, aber wir benötigen Hilfe.
    Wir waren ab März 2014 Erstmieter einer unrenovierten Wohnung in einem privaten Haus, in welchem der Vermieter mit wohnte. (Er im Erdgeschoss, wir im Obergeschoss) (unsere Wohnfläche Fläche ca 75 qm).
    AM Anfang verstanden wir uns super, wir kamen dem Vermieter entgegen und haben Ihm angeboten, dass wir die Wohnung selbst renovieren, so wie wir es gern hätten. Der Vermieter stellte uns nur Tapete zur Verfügung.
    Unterm Strich sind ca. 3.000,00 Euro in die Wohnung an Renovierungskosten von unserer Seite geflossen.
    Nach ein paar Wochen ging der Terror dann los. Schuhe sollten im unteren Eingansbereich ausgezogen und mit nach oben genommen werden, es sollte jeden Tag gesaugt und gewischt werden, Besuch von uns musste angemeldet werden, wir wurden verpflichtet Hausschuhe in unserer Wohnung zu tragen, (trotz doppelter Trittschalldämmung unsererseits) sein Kind könne nicht schlafen, Wassereinbruch im Keller, wo das Wasser ca Knöchelhoch stand wurde mit den Worten: stellt alles auf Europaletten, abgetan. Fassade wurde erneuert im Januar bis März, zu dieser Zeit hatten wir das blanke Mauerwerk in unserer Stube und es war schweine kalt, keine Reaktion vom Vermieter. Nun kam die erste Nebenkostenabrechnung: Kaltmiete 375 Euro, Nebenkosten 220,00 Euro (ohne Strom), Nachzahlung 450,00 Euro. Fanden wir erstaunlich, haben es aber bezahlt.
    Nun zum eigentlichen Hauptgrund. Als ich mich im Juni 2015 geweigert habe, jeden Tag zu wischen und zu saugen, wurde mir frecher Weise der Staubsauger mitten in den Flur gestellt, über welchen ich mit unserem Einkauf rückwärts hingefallen bin, war das für mich der letzte Grund aus dieser Wohnung auszuziehen. Mein Mann und ich waren nun auf der Suche, was unser Vermieter wohl mitbekommen hat und uns kündigte, mit der Option "so schnell wie möglich". Wir fanden darauf hin ein tolles Häuschen, was wir auch kauften. Um zu renovieren, sprach ich die Kaution bei unserem Vermieter im Oktober 2015 an. Diese wurde mir verweigert, da wir wohl eine sehr hohe Nebenkostennachzahlung bekommen würden. Als diese kam, hat uns der Schlag getroffen. Durch unsere letzte Nachzahlung, waren wir bei einem Abschlag von 240,00 Euro. Laut der Nebenkostenabrechnung sollten wir 1.200,00 Euro nachzahlen. Darauf sprach ich unserem Vermieter an, wie so etwas zustnde kommen würde. Mein Mann und ich sind beide voll Arbeitstätig, mein Sohn ist 13 und geht zur Schule.
    Laut Abrechnung hätten wir nur an Gas einen Verbrauch von 51.000 kwh gehabt, im Jahr zuvor 50.000 kwh. Darauf sind wir zum Mieterschutzbund, der uns aber an einen Anwalt verwies, da diese Geschichte wohl länger dauern würde.
    Alle Argumente wurden seitens unseres Ex-Vermieters abgewiesen. Wir weigertenuns natürlich dies zu zahlen, da uns das alles sehr komisch vor kommt. Darauf hat er unsere Kaution vom Konto geholt, und uns einen Mahnbescheid geschickt, wir haben zu diesem Zeitpunkt an unserer Justiz gezweifelt. Jetzt scheint sich das Blatt ein wenig zu wenden.
    Wir haben nun unsere Abrechnung für unsere Haus bekommen: Abschlag 200,00 Euro inkl. Strom, Verbrauch Gas 12.500 kwh. Bekommen 239,00 Euro wieder. Zeitraum 9,5 Monate.
    Nach einem Vergleich mit unseren alten Abrechnungen bin ich nun sehr sehr stutzig.
    Alte Wohnung, 75 qm Verbrauch 51.000 kwh
    Haus, 110 qm (DDR Bau ohne Dämmung) Verbrauch 12.500 kwh.
    Ich habe natürlich sofort bei unseren Stadtwerken angerufen und wollte wissen was das zu bedeuten hat.
    Aussage der netten Frau:
    Im Haus unseres Ex-Vermieters ist nur ein Gaszähler
    Verbrauch Okt. 2013-2014 (03.2014 sind wir´dort eingezogen) 50.000 kwh
    Verbrauch Okt. 2014-2015 (11.2015 sind wir ausgezogen) 51.000 kwh
    Verbrauch Okt. 2012-2013 (zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht in der Wohnung gewohnt) 55.000 kwh.
    Die Frau hat sich extrem gewundert und meinte nur, wie kann man, wenn man alleine in einem Haus wohnt mehr verbrauchen, als wenn Mieter mit drin sind. Hat auch Sie nicht verstanden.
    Ich vermute hier Betrug im großen Sinne. Das Haus unseres Ex-Vermieters ist auch nur mit den billigsten Mitteln renoviert und gebaut wurden. Es darf nichts kosten und muss schnell gehen.



    Kann uns jemand helfen, wie wir uns hier verhalten sollen, unser Anwalt weiß schon bescheid, kommt aber bei unserem Ex-Vermieter nicht weiter, da er für alles und jeden eine Ausrede hat.

  • unser Anwalt weiß schon bescheid, kommt aber bei unserem Ex-Vermieter nicht weiter, da er für alles und jeden eine Ausrede hat.


    Hallo,
    warum macht Euer Anwalt keine Nägel mit Köpfen? ich würde ihn sofort wechseln.

  • Habe ich ehrlich gesagt auch schon darüber nachgedacht. Leider hatte wir bis vor zwei Monaten noch keine Rechtschutz. Der ganze Fall läuft nun schon fast ein Jahr. Nochmal Wechseln und alles von neuen Aufrollen, machen meine Nerven nicht mehr mit.

  • Zwischen unseren Anwälten wurde eine Monacoklausel oder wie das heißt vereinbart. Wir zahlen jetzt jeden Monat 30,00 Euro auf 10 Monate, der Rest wird erlassen, aaaaabbbbbber, sollten bei der letzten Abrechnung ein plus raus kommen, will das unser Vermieter behalten so wie die letzten 100,00 Euro die noch auf dem Kautionskonto sind. Wir werden hier ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und bekommen kein recht.

  • Tut mir leid, aber diese Geschichte gehört nicht in ein Forum für Mietrecht, sondern eher zu BILD oder RTL2. Mietrecht bedeutet knappe Fragen, die man Punkt für Punkt beantworten kann, aber keine Erlebnisberichte über das Rückwärtsfallen wegen eines im Weg stehenden Staubsaugers.

  • Tut mir leid, aber diese Geschichte gehört nicht in ein Forum für Mietrecht, sondern eher zu BILD oder RTL2. Mietrecht bedeutet knappe Fragen, die man Punkt für Punkt beantworten kann, aber keine Erlebnisberichte über das Rückwärtsfallen wegen eines im Weg stehenden Staubsaugers.



    Entschuldigung, aber ich dachte hier kann mir geholfen werden. Wenn Sie das durchgemacht hätten, was wir durchgemacht haben, wären Sie für jeden guten Ratschlag dankbar. Ich hatte einfach nur gehofft, dass man uns helfen könnte, da ein Forum doch eigentlich dafür da sein sollte.

  • Entschuldigung, aber ich dachte hier kann mir geholfen werden. Wenn Sie das durchgemacht hätten, was wir durchgemacht haben, wären Sie für jeden guten Ratschlag dankbar. Ich hatte einfach nur gehofft, dass man uns helfen könnte, da ein Forum doch eigentlich dafür da sein sollte.


    Dann stelle bitte - nach Themen sortiert - tabellarisch Deine Fragen.
    PS: Da Ihr berits einen RA habt, wirst Du auch kaum erwarten können, dass wir hier andere Ratschläge als Dein RA geben. Das könnte ihm wohl nicht gefallen...
    Deshalb mein Tipp mit dem Wechsel.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • Natürlich bekämet Ihr recht, wenn Ihr einen halbwegs tüchtigen Anwalt hättet.


    Recht worin bitte schön???


    Die Familie von der TE hat scheinbar Kosten für 51.000 kwh Gas verursacht und will jetzt nicht zahlen...
    Und als Begründung zählt ein Haus wo in einem ganz anderen Abrechnungs/Nutzungszeitraums
    "nur" 12.500 kwh was auch immer angefallen sind.


    M.E. muss man sich nicht wundern wenn ein Mahnbescheid kommt.
    Ich lese auch nichts von einem ordnungsgemäßen Widerspruch


    VG Syker

  • Eine Frage am Rande- ein Gaszähler für beide Wohnungen? Wie aufgeteilt in der Abrechnung- da bei 2-Mietpartein-Haus mit Vermieter die Abrechnung anders gestaltet werden darf.


  • Ein Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht! Erklären Sie mir bitte die Tatsache, dass der Vermieter im Jahr 2012-2013 allein im Haus 55.000 kWh Gas verbraucht hat??? Und mir uns 51.000 kWh?

  • Hallo Enidan1606,



    Erklären Sie mir bitte die Tatsache, dass der Vermieter im Jahr 2012-2013 allein im Haus 55.000 kWh Gas verbraucht hat??? Und mir uns 51.000 kWh?


    Jeder Bewohner hat eine Körpertemperatur von rund 37°C,
    wir alle wirken also gewissermaßen wie ein Heizkörper.
    Grundsätzlich ist es also logisch das weniger Gas verbraucht wird,
    wenn mehr Bewohner in einem Objekt wohnen...


    Des weiteren gibt es auch immer jährliche Schwankungen beim Verbrauch
    aufgrund der unterschiedlichen klimatischen Bedingen in den unterschiedlichen Jahren.


    Deine hier angeführte Differenz beträgt ja nicht mal 10%.
    Liegt m.E. also im normalen Rahmen.



    Ein Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht!


    Und welche konkrete Begründung wurde da angeführt?
    Hast du da auch geschrieben das das je nicht sein könnte?
    Als VM würde ich so ein schreiben in der Rundablage "P" entsorgen...


    Wo wir auch grad an der beweissicheren Zustellung sind,
    dieses Thema kannst du ja mal googlen.



    Laut Aussage der Stadtwerke bei uns, ist nur ein Gaszähler gemeldet! Wie dann damit abgerechnet wurde ist selbst denen unerklärlich!


    ? Im jetzigen Haus, oder beim VM ?
    im 6 und 9 Parteien Haus in WEG meiner Objekte ist auch je nur ein Gaszähler installiert.
    Also nichts ungewöhnliches.
    Da du ja in einem ZFH gewohnt hast,
    wäre auch die MV-Vereinbarungen zu den BK / HK interessant.


    VG Syker

  • Grundsätzlich finde ich Ihren Gedanke mit der Körpertemperatur nicht schlecht, allerdings würde dies ´meiner Meinung nach nur funktionieren, wenn sich alle Personen in einem Raum oder einer Wohnung aufhalten. Unsere zwei seperaten Wohnungen lagen übereinander abgegrenz mit einem offen Flur.
    Der Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht und auch vom Gericht akzeptiert. Im Moment zahlen wir wie gesagt einen Abschlag von 30,00 Euro jeden Monat. Wir sind auch wie gesagt gern dazu bereit die Nebenkosten zu zahlen, allerdings sind die Umstände und die Höhe von unserer Seite, von Seiten unseres Anwaltes und unserer Stadtwerke sehr fragwürdig. Daher haben wir als Mieter das Recht die Sache auch prüfen zu lassen.
    Dieser eine Gaszähler bezieht sich auf das ZFH. Wie unser Vermieter diese Kosten damals berechnet hat, können wir nicht nachvollziehen, da wir nur eine Abrechnung bekommen haben, wo der Verbrauch von 51.000 kwh vermerkt ist.
    Nochmal zum Vergleich:
    Unsere erste Wohnung war 65 qm groß, Abschlag Gas 90,00 Euro - jedes Jahr Geld zurück bekommen.
    Zweite Wohnung war 75 qm groß, Abschlag 170,00 Euro - Nachzahlung 1.200,00 Euro.
    Unser jetziges Haus ist 110 qm groß, Abschlag 120,00 Euro - 238,00 Euro Rückerstattung.


    Vergleicht man alles, ist es doch normal, dass man stutzig wird. Würde sich die Zahlen nur minimal unterscheiden, hätten wir nie etwas zu beanspruchen gehabt, aber da bei dem Verbrauch alle Zahlen so extrem weit auseinander gehen, dass selbst unsere Stadtwerke stutzig sind, geht man davon aus, dass hier etwas nicht stimmt. Ich werfe unsere Vermieter auch keine beabsichtige Schuld zu, sondern vermute, dass mit dem Haus oder der Heizungsanlage etwas nicht stimmt.

  • Die Sache in einem ZFH, in dem der Vermieter mit lebt, ist halt so, dass er nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen muss. Offenbar gab es bei euch in der Wohnung keine Wärmemessgeräte an den Heizkörpern?
    Dann muss er zumindest den Gesamtverbrauch ordnungsgemäß- sprich, wie im Mietvertrag vereinbart- abrechnen.

  • Doch, diese gab es. Diese hatten wir auch in der 65 qm Wohnung. Die Werte die dort abgelesen wurden waren aber otopisch. Beim Auszug ist uns auch aufgefallen, dass der Heizkörper im Wohnzimmer und im Kinderzimmer heiß blieb, obwohl die Heizkörper ausgestellt waren. Dieses haben wir dem Vermieter natürlich auch mitgeteilt, was kommentarlos abgewunken wurde. Wir haben uns natürlich geärgert, warum uns das nicht schon eher aufgefallen ist, denn in den Sommermonaten waren diese kalt.

  • Grundsätzlich finde ich Ihren Gedanke mit der Körpertemperatur nicht schlecht, allerdings würde dies ´meiner Meinung nach nur funktionieren, wenn sich alle Personen in einem Raum oder einer Wohnung aufhalten. Unsere zwei seperaten Wohnungen lagen übereinander abgegrenz mit einem offen Flur.


    Doch das funktioniert auch.
    Du musst bedenken,
    das die Energie die der Mensch in den Raum bringt
    muss nicht vom HK in den Raum gebracht werden.




    Der Widerspruch wurde ordnungsgemäß eingereicht und auch vom Gericht akzeptiert.


    Ok das ging jetzt aus den bisherigen Beiträgen nicht hervor.




    Vorauszahlungen und Nachzahlung/Rückzahlungen sind relativ,
    wie verhält es sich mit den Gesamtkosten?


    Natürlich ist das prüfen und ggf. Widersprüche stellen euer Recht.
    Bedenke aber das eine BK-Abrechnung i.d.R. 30 Tage nach Zustellung fällig ist.
    Also unabhängig von der Prüfung und des evtl. Widerspruchs ist die Nachzahlung fällig.


    Wir können hier gerne mal über deine Abrechnung schauen,
    am besten einscannen oder Bilder hochladen und persönliche Dinge unkenntlich machen.




    Vergleicht man alles, ist es doch normal, dass man stutzig wird. Würde sich die Zahlen nur minimal unterscheiden, hätten wir nie etwas zu beanspruchen gehabt, aber da bei dem Verbrauch alle Zahlen so extrem weit auseinander gehen, dass selbst unsere Stadtwerke stutzig sind, geht man davon aus, dass hier etwas nicht stimmt. Ich werfe unsere Vermieter auch keine beabsichtige Schuld zu, sondern vermute, dass mit dem Haus oder der Heizungsanlage etwas nicht stimmt.


    Die Zahlen die du bringst sagen nichts aus,
    und du vergleichst immer Äpfel mit Birnen



    Doch, diese gab es. Diese hatten wir auch in der 65 qm Wohnung. Die Werte die dort abgelesen wurden waren aber otopisch. Beim Auszug ist uns auch aufgefallen, dass der Heizkörper im Wohnzimmer und im Kinderzimmer heiß blieb, obwohl die Heizkörper ausgestellt waren. Dieses haben wir dem Vermieter natürlich auch mitgeteilt, was kommentarlos abgewunken wurde. Wir haben uns natürlich geärgert, warum uns das nicht schon eher aufgefallen ist, denn in den Sommermonaten waren diese kalt.


    Ja was denn nun immer heiß oder doch nicht?
    Und was ist mit den Abgelesenen Einheiten der HKV?


    VG Syker