Guten Tag,
da mich das Thema nun schon seit einiger Zeit beschäftigt und ich nicht so recht vorankomme, wende ich mich nun einmal hier an das Forum.
In der Nebenkostenabrechnung 2014, die ich Mitte November 2015 erhalten habe, musste ich feststellen, dass sich die Kosten für die Gartenpflege verdreifacht haben und mir für ein kleines Blumenbeet vor dem Haus deutlich zu hoch erscheinen.
Also habe ich mir bei der Immobiliengesellschaft die Belege angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf insgesamt zwei Belegen nicht konkret ausgewiesen wird, dass die Arbeiten auch das Haus betreffen, in dem ich wohne. Da die Eigentümerin selbst in der Nachbarschaft wohnt und hier noch weitere Häuser besitzt, könnten die Arbeiten ohne weiteres auch an einem der Häuser oder womöglich im Garten der Eigentümerin durchgeführt worden sein.
Dies habe ich bei der Immobiliengesellschaft bemängelt und um Klärung gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung steht trotz mehrmaliger (!!!) Erinnerung bis heute aus.
Die Nebenkosten werden per Lastschrift beglichen, der Lastschrift habe ich nicht widersprochen, sondern ganz normal bezahlt. Ich habe der Sachbearbeiterin der Immobiliengesellschaft jedoch mündlich mitgeteilt, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und um Klärung gebeten. Gilt dies bereits als Widerspruch?
Innerhalb der Frist von 12 Monaten habe ich nun noch ca. 2 Wochen Zeit zum Widerspruch. Sollte ich dies noch schriftlich tun oder ist der Zug durch meine Zahlung ohnehin abgefahren?
Weiterhin habe ich nun die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Die Kosten für die Gartenpflege sind ähnlich hoch und aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigt, da nichts gemacht wurde und ich teilweise Unkraut sogar selbst auf dem Gehweg zum Haus beseitigt habe.
Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Sollte ich nochmal einen Gesprächstermin mit der Hausverwaltung vereinbaren, mir die Belege für 2015 anschauen und meinen Unmut kundtun?