Vermieter geht auf Belegeinsicht nicht ein - Wie widerspreche ich richtig?

  • Guten Tag,

    da mich das Thema nun schon seit einiger Zeit beschäftigt und ich nicht so recht vorankomme, wende ich mich nun einmal hier an das Forum.

    In der Nebenkostenabrechnung 2014, die ich Mitte November 2015 erhalten habe, musste ich feststellen, dass sich die Kosten für die Gartenpflege verdreifacht haben und mir für ein kleines Blumenbeet vor dem Haus deutlich zu hoch erscheinen.

    Also habe ich mir bei der Immobiliengesellschaft die Belege angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf insgesamt zwei Belegen nicht konkret ausgewiesen wird, dass die Arbeiten auch das Haus betreffen, in dem ich wohne. Da die Eigentümerin selbst in der Nachbarschaft wohnt und hier noch weitere Häuser besitzt, könnten die Arbeiten ohne weiteres auch an einem der Häuser oder womöglich im Garten der Eigentümerin durchgeführt worden sein.

    Dies habe ich bei der Immobiliengesellschaft bemängelt und um Klärung gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung steht trotz mehrmaliger (!!!) Erinnerung bis heute aus.

    Die Nebenkosten werden per Lastschrift beglichen, der Lastschrift habe ich nicht widersprochen, sondern ganz normal bezahlt. Ich habe der Sachbearbeiterin der Immobiliengesellschaft jedoch mündlich mitgeteilt, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und um Klärung gebeten. Gilt dies bereits als Widerspruch?

    Innerhalb der Frist von 12 Monaten habe ich nun noch ca. 2 Wochen Zeit zum Widerspruch. Sollte ich dies noch schriftlich tun oder ist der Zug durch meine Zahlung ohnehin abgefahren?

    Weiterhin habe ich nun die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Die Kosten für die Gartenpflege sind ähnlich hoch und aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigt, da nichts gemacht wurde und ich teilweise Unkraut sogar selbst auf dem Gehweg zum Haus beseitigt habe.

    Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Sollte ich nochmal einen Gesprächstermin mit der Hausverwaltung vereinbaren, mir die Belege für 2015 anschauen und meinen Unmut kundtun?

  • Hallo,

    eigene subjektive Sichtweisen helfen hier nicht weiter, wenn du einen Einspruch hast, bist du verpflichtet diesen zu begründen und was ich da bisher lese, lässt mich höchstens vor Lachen erzittern.

    Gruß
    BHShuber

  • Wenn dir bei der Abrechnung der eine oder andere Betrag zu hoch erscheint, dann musst du schriftlich den Widerspruch vorbringen und gleichzeitig um Belegeinsicht bitten. Wenn dir diese Belegeinsicht nicht gewährt wird, dann übergibst du die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht und lässt den für sein Geld arbeiten. Ich würde die Kosten dieses Anwaltes meiner Vermieterin in Rechnung stellen.

  • Wenn dir bei der Abrechnung der eine oder andere Betrag zu hoch erscheint, dann musst du schriftlich den Widerspruch vorbringen und gleichzeitig um Belegeinsicht bitten. Wenn dir diese Belegeinsicht nicht gewährt wird, dann übergibst du die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht und lässt den für sein Geld arbeiten. Ich würde die Kosten dieses Anwaltes meiner Vermieterin in Rechnung stellen.

    Für die vorherige Abrechnung ist die Belegeinsicht ja bereits gelaufen mit o.g. Auffälligkeiten, die ich gerne erklärt hätte. Allerdings ist eine Erklärung seitens der Hausverwaltung bzw. der Eigentümerin bis heute ausgeblieben.

  • Allerdings ist eine Erklärung seitens der Hausverwaltung bzw. der Eigentümerin bis heute ausgeblieben.


    Dann musst du weiter am Ball bleiben und weiteres nur noch per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung vorbringen. Oder eben einen Anwalt mit ins Boot holen. Hier wird dir niemand ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.


  • In der Nebenkostenabrechnung 2014, die ich Mitte November 2015 erhalten habe, musste ich feststellen, dass sich die Kosten für die Gartenpflege verdreifacht haben und mir für ein kleines Blumenbeet vor dem Haus deutlich zu hoch erscheinen.

    Aber Allfrrrrreeeeed,
    Hoffe du nimmst mir diesen Kalauer nicht über ;)


    Das ist subjektiv ...
    reicht so also nicht.



    Also habe ich mir bei der Immobiliengesellschaft die Belege angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf insgesamt zwei Belegen nicht konkret ausgewiesen wird, dass die Arbeiten auch das Haus betreffen, in dem ich wohne.

    Das ist schon mal gut gewesen.
    Das da auf 2 Rechnungen die Adresse nicht drauf steht ist meiner Meinung nach kein Mangel an den Rechnungen



    Da die Eigentümerin selbst in der Nachbarschaft wohnt und hier noch weitere Häuser besitzt, könnten die Arbeiten ohne weiteres auch an einem der Häuser oder womöglich im Garten der Eigentümerin durchgeführt worden sein.

    Das wäre wohl Betrug...
    Da auf den Rechnungen das nicht konkret draufsteht,
    und du das so nicht prüfen kannst.
    Muss der VM darüber Auskunft geben.



    Dies habe ich bei der Immobiliengesellschaft bemängelt und um Klärung gebeten. Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben. Diese Rückmeldung steht trotz mehrmaliger (!!!) Erinnerung bis heute aus.

    Dein VM ist dein Ansprechpartener



    Die Nebenkosten werden per Lastschrift beglichen, der Lastschrift habe ich nicht widersprochen, sondern ganz normal bezahlt.

    Das wäre auch schlecht gewesen,
    denn selbst eine fehlerhafte Abrechnung ändert nichts an deren Fälligkeit.



    Ich habe der Sachbearbeiterin der Immobiliengesellschaft jedoch mündlich mitgeteilt, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin und um Klärung gebeten. Gilt dies bereits als Widerspruch?

    Theoretisch Ja
    Praktisch nicht zu beweisen.
    Darum praktisch mit einem Einwurfeinschreiben widersprechen,
    und die konkrete Begründung nicht vergessen.

    erscheint zu hoch reicht nicht.
    Dann schon eher das Rechnungen abgerechnet wurde,
    die das Objekt nicht betreffen o.ä.



    Innerhalb der Frist von 12 Monaten habe ich nun noch ca. 2 Wochen Zeit zum Widerspruch. Sollte ich dies noch schriftlich tun oder ist der Zug durch meine Zahlung ohnehin abgefahren?

    Nein die Frist läuft trotz Zahlung noch,
    also schnell sein.



    Weiterhin habe ich nun die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Die Kosten für die Gartenpflege sind ähnlich hoch und aus meiner Sicht völlig ungerechtfertigt, da nichts gemacht wurde und ich teilweise Unkraut sogar selbst auf dem Gehweg zum Haus beseitigt habe.

    Wieder subjektiv,
    Belege ansehen und konkreten Fehlern widersprechen.



    Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Sollte ich nochmal einen Gesprächstermin mit der Hausverwaltung vereinbaren, mir die Belege für 2015 anschauen und meinen Unmut kundtun?

    Kannst auch den Kopf in den Sand stecken

    VG Syker

  • Die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen und mir anschließend eine Rückmeldung geben.


    Unverschämt von Dir, Alfred, Du hast sie wohl beim Kaffeetrinken gestört...:o
    Was zählt, sind Einwurfeinschreiben. Damit würde ich der Abrechnung in dem betreffenden Punkt widersprechen und Vorlage von Originalbelegen des Gärtnereibetriebs o.ä. erbitten.
    (Hatte ich auch mal gemacht - eine Woche später hatte ich sie gehabt.)

  • @ Syker

    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mit der Hausverwaltung für kommende Woche noch einmal einen Termin zur Belegeinsicht abmachen. Dabei ich mir die Belege nochmal genau anschauen und ggf. Fotos machen, wenn mir etwas nicht korrekt erscheint.

    Anschließend werde ich sowohl der Abrechnung für 2014 als auch 2015 schriftlich per Einschreiben widersprechen, dies begründen und um eine Stellungnahme zu den von mir bemängelten Punkten bitten (inkl. Fristsetzung). Dann sollte sich da ja eigentlich mal jemand rühren...