Gebäudeversicherung

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt eine Frage.

    Die Kosten für unsere Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist innerhalb von 1 Jahr um 100 % gestiegen.
    Begründung: Es bestand eine unterversicherung der Immobilie.
    Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
    Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.

    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??

  • Die Kosten für unsere Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist innerhalb von 1 Jahr um 100 % gestiegen.
    Begründung: Es bestand eine unterversicherung der Immobilie.
    Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
    Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.
    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??


    Der VM kann den Gesamtbetrag, den er für Gebäude- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Immobilie im Abrechnungsjahr gezahlt hat, auf die Mieter umlegen, sofern vereinbart.
    Wieso hier von zwei verschiedenen Versicherungsarten und Objekten die Rede ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Ohne die Versicherungspolice zu kennen kann man das nicht beantworten.

    Es können zusätzliche, sinnvolle, Risiken im neuen Vertrag abgeschlossen worden sein.

    Oder zusätzlich unsinnige.

    Oder einfach nur der Versuch den Mietern die Kosten einer unnötig teuren Versicherung aufzuhalsen.


  • Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
    Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.

    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??


    Für welche Spekulationen? Entweder ist das Haus Baujahr 38 oder 50. Und nach dem richtigen Baujahr dürfte sich jetzt die Gebäudeversicherung orientieren.

    Lass dir doch die Policen zeigen, darauf hast du einen Anspruch.

  • Zitat

    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??

    Du hast das Recht zur Belegeinsicht beim Vermieter. So kannst Du die Spekulationen ausräumen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.