Heizkostenabrechnung ohne Zähler in der Wohnung?

  • Hallo zusammen!


    Wir werden demnächst in eine neue Wohnung ziehen, die nun zum ersten Mal vermietet wird.


    Die Heizkosten sollen ohne Zähler in der Wohnung (also wahrscheinlich nach m²) abgerechnet werden.


    Ist dies zulässig?


    Weil eigentlich ist es ja nicht ganz gerecht da die anderen Mietparteien theoretisch ihre Wohnung auf 30°C aufheizen könnten und wir müssten dann die Kosten mittragen...


    Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen!


    Viele Grüße
    kapstadt


  • Hier die Adresse der Verordnung: Heizkostenverordnung

  • Hallo Mainschwimmer,


    vielen Dank für die Info.


    Momentan sind es zwar nur zwei Mietparteien (weil die dritte Wohnung noch nicht fertig ist). Die andere Mietpartei ist aber nicht der Vermieter.


    Ich habe mich inzwischen im Internet noch etwas durchgelesen... Kann er in diesem Fall evtl. mit "unverhältnismäßig hohen Kosten" für die Zähleinrichtung durchkommen?


    Viele Grüße
    kapstadt

  • Nö, das wird nicht funzen, denn es gibt Hunderttausende von Wohnungen, in denen entweder Messeinrichtungen im Heizungskreislauf den Verbrauch messen, oder es sind elektronische Zähler, die die alten Methoden mit den Röhrchen abgelöst haben.