Widerruf gegen ordentliche Kündigung (Gewerbe)

  • Hi,

    ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann jmd. weiterhelfen :) Kann man gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters einen Widerruf einlegen?

    Es geht hier um eine gewerbliche Nutzung von einem Laden. Das Mietverhältnis besteht seit 2 Monaten. Der Vermieter hat eine ordentliche Kündigung raus geschickt. § 580a Abs. 2 BGB wurde vom Vermieter eingehalten.

    Kann man irgendwie dagegen vorgehen? Braucht der Vermieter ein Kündigungsgrund oder kann er ohne Angaben von Gründen kündigen? Wenn man Widerspruch einlagen kann sind dabei irgendwelche Fristen einzuhalten?

    Falls irgendwelche weiteren Informationen benötigt werden bitte sagen welche man noch braucht!

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

  • Im Gewerbemietrecht benötigt der Vermieter keinen Kündigungsgrund. Aber ist tatsächlich die Frist eingehalten worden, meiner Rechnung nach wäre der erste Termin der 30. Juni 2017.

  • Hallo snow13oard,

    ich bin etwas irritiert, dass Sie als offensichtlich Gewerbetreibender nicht die Bedeutung des Wortes "Widerruf" kennen.

    Sie können keine Handlung eines Anderen "widerrufen" - nur Ihre eigenen - sofern dies gesetzlich möglich ist.

    Und für Gewerbetreibende gilt meines Wissens nach das Widerrufsrecht -auch wenn es hier gar nicht in Betracht käme- sowieso nicht.

    Was ist denn in den 2 Monaten vorgefallen, dass der Vermieter Ihnen gekündigt hat?

    Wenn vertraglich kein Kündigungsausschluss für eine bestimmte Zeit vereinbart wurde, kann der Vermieter - und auch Sie- ohne Grund fristgerecht kündigen.

    Als Unternehmer sollte man im Hinblick auf Planungssicherheit eigentlich immer einen Kündigungsasuschluss für eine gewisse Zeit vereinbaren.

    Gruß,
    anonym2

  • ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann jmd. weiterhelfen :) Kann man gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters einen Widerruf einlegen?


    Sogar der Vermieter kann keinen Widerruf (erfolgreich) einlegen.

  • Einer Kündigung kann man bestenfalls widersprechen, sie aber nicht widerrufen.

    Mietverträge über Gewerberäume können vom Vermieter auch ohne wichtigen Grund gekündigt werden.

    Zitat

    Der Vermieter hat eine ordentliche Kündigung raus geschickt. § 580a Abs. 2 BGB wurde vom Vermieter eingehalten.

    Wurde vertraglich evtl. was anderes vereinbart? Zum Beispiel eine längere Kündigungsfrist, ein Kündigungsverzicht oder gar eine Befristung?

  • Um einer Kündigung zu widersprechen braucht man ganz starke Argumente. Mir jedenfalls fällt keins ein, denn ich bin sicher, dass sich der Vermieter etwas dabei gedacht hat, diese Kündigung auszusprechen. Und ohne diese Gründe zu kennen kann man auch nicht diskutieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!