Plötzlich Hund in der WG

  • Hallo,

    ich wohne in einer 6er WG mit 2 Katzen (eine davon gehört mir).

    Das Problem ist das meine Mitbewohnerin sich einen Hund zulegen möchte, ich bin da absolut dagegen und möchte ausziehen und ich finde es unzumutbar das ich noch 3 Monate mit meiner Katze so leben soll.
    Ich möchte nicht mit einem Hund und zwei Katzen Zusammenleben, da es dann nur lärm und Ärger gibt.


    Die Zimmer sind alle einzeln vermietet, jeder hat für sein Zimmer einen Mietvertrag.

    In meinem steht nichts über Haustiere (meine Katze wurde vom Vermieter genehmigt)
    Meine Frage ist nun ob ich vllt außerordentlich kündigen kann??

    Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen....

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Gini (31. Oktober 2016 um 15:08)

  • Hallo,

    ich wohne in einer 6er WG mit 2 Katzen (eine davon gehört mir).

    Das Problem ist das meine Mitbewohnerin sich einen Hund zulegen möchte, ich bin da absolut dagegen und möchte ausziehen und ich finde es unzumutbar das ich noch 3 Monate mit meiner Katze so leben soll.

    Die Zimmer sind alle einzeln vermietet, jeder hat für sein Zimmer einen Mietvertrag.

    In meinem steht nichts über Haustiere (meine Katze wurde vom Vermieter genehmigt)
    Meine Frage ist nun ob ich vllt außerordentlich kündigen kann??

    Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen....

    LG

    Fristlos kündigen? Weswegen?

  • Weil ich mit einem Hund in der Wohnung nicht einverstanden bin, ich weiß auch das sich meine Katze nicht mit Hunden versteht.

    Hab ich gar keine Rechte? Ich meine ich zahle dort auch Miete und lebe dort...

    Einmal editiert, zuletzt von Gini (31. Oktober 2016 um 15:10)

  • Weil ich mit einem Hund in der Wohnung nicht einverstanden bin, ich weiß auch das sich meine Katze nicht mit Hunden klar kommt.

    Ich denke, jeder hat sein eigenes Zimmer, oder? Sollte man sich halt evtl. absprechen. Ich denke jedenfalls nicht das das für eine fristlose Kündigung reicht. Im Grunde hört sich das für mich eher nach, gleichem Recht für alle an? Für so lange zumutbar um fristgerecht zu kündigen, halte ich das jedenfalls allemal.

  • Ich finde es leider gar nicht zumutbar bdes weiteren ist es für mich keine artgereche Haltung einen Hund den halben Tag in ein Zimmer zu sperren da weiß man doch schon dass das Gebelle groß ist!

  • Ich finde es leider gar nicht zumutbar bdes weiteren ist es für mich keine artgereche Haltung einen Hund den halben Tag in ein Zimmer zu sperren da weiß man doch schon dass das Gebelle groß ist!

    Zum Glück hat ja jeder ein Recht auf seine eigene Meinung. Im Zweifel mußt du dir das dann eben kostenpflichtig von einem Anwalt oder Richter erklären lassen, was juristisch relevant ist, und was nicht.
    Und wenn es dann so sein sollte, das der Hund tagelang bellt, kann man durchaus auch andere Schritte einleiten. Aber auf Verdacht wird das kaum klappen.

  • Zuerst stellt sich doch die Frage, was der Vermieter zu dem neuen Bewohner sagt, denn ohne seine Erlaubnis läuft nichts, wenn im Mietvertrag das Halten von Hunden genehmigungspflichtig ist. Hat die Mitbewohnerin schon beim Vermieter angefragt?

  • Zuerst stellt sich doch die Frage, was der Vermieter zu dem neuen Bewohner sagt, denn ohne seine Erlaubnis läuft nichts, wenn im Mietvertrag das Halten von Hunden genehmigungspflichtig ist. Hat die Mitbewohnerin schon beim Vermieter angefragt?


    Ich hoffe doch mal das das Gini schon vorher geklärt hat, sonst schreibt man sich hier die Finger wund..................:D

  • Zitat

    Meine Frage ist nun ob ich vllt außerordentlich kündigen kann??

    Meine Gegenfrage ist nun

    wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin?

    Fristlos kündigen bedeutet ja sofort ausziehen.

    Noch ist der Hund doch nicht da.

    Kündige also fristgerecht, ist noch bis 3.11.16 zum 31.1.17 möglich, und gut ist.

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