Hallo zusammen,
wir wohnen mittlerweile seit 2009 in unserer Mietwohnung. Bei Einzug wurde der Parkett im Wohnzimmer abgeschliffen und neu versiegelt, sonst wurde vermieterseitig aber nichts getan. Wir haben in der Zwischenzeit zweimal gestrichen.
So langsam aber sicher machen sich aber immer mehr Abnutzungserscheinungen breit. Die Türrahmen sehen nicht mehr toll aus und müßten unbedingt mal lackiert werden. Bei Einzug waren diese schon nicht gerade in einem guten Zustand (natürlich kann ich das aber nicht nachweisen). Auch die ein oder andere Fliese in der Küche ist bereits ein wenig gesprungen und der Boden sieht dadurch stellenweise immer etwas unsauber aus.
Jetzt frage ich mich:
Muss der Vermieter auch während der Mietzeit hier für Abhilfe schaffen oder gehört das alles zu den Schönheitsreparaturen, die ich selbst tragen muss? Oder anders gefragt: Was muss der Vermieter während der lfd. Mietzeit übernehmen? Ich frage auch deshalb, weil in meinem Mietvertrag steht, dass nach mind. 4-jähriger Mietdauer der Mieter den Parkett fachgerecht abzuschleifen und zu versiegen hat. Das ist m.E. nicht zulässig, zu den übrigen Punkten bin ich aber überfragt. Ich habe den Auszug bzgl. der Schönheitsreparaturen angehängt.
Danke im Voraus für eure Antworten.