Renovierung/Instandhaltung durch Vermieter?

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen mittlerweile seit 2009 in unserer Mietwohnung. Bei Einzug wurde der Parkett im Wohnzimmer abgeschliffen und neu versiegelt, sonst wurde vermieterseitig aber nichts getan. Wir haben in der Zwischenzeit zweimal gestrichen.
    So langsam aber sicher machen sich aber immer mehr Abnutzungserscheinungen breit. Die Türrahmen sehen nicht mehr toll aus und müßten unbedingt mal lackiert werden. Bei Einzug waren diese schon nicht gerade in einem guten Zustand (natürlich kann ich das aber nicht nachweisen). Auch die ein oder andere Fliese in der Küche ist bereits ein wenig gesprungen und der Boden sieht dadurch stellenweise immer etwas unsauber aus.

    Jetzt frage ich mich:
    Muss der Vermieter auch während der Mietzeit hier für Abhilfe schaffen oder gehört das alles zu den Schönheitsreparaturen, die ich selbst tragen muss? Oder anders gefragt: Was muss der Vermieter während der lfd. Mietzeit übernehmen? Ich frage auch deshalb, weil in meinem Mietvertrag steht, dass nach mind. 4-jähriger Mietdauer der Mieter den Parkett fachgerecht abzuschleifen und zu versiegen hat. Das ist m.E. nicht zulässig, zu den übrigen Punkten bin ich aber überfragt. Ich habe den Auszug bzgl. der Schönheitsreparaturen angehängt.

    Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Also alles was du aufgeführt hast, fällt meiner Meinung typischer weise unter normale Abnutzung, bis auf gesprungene Fliesen, das wäre normalerweise eine Beschädigung.
    Kurz gesagt, nichts was der Vermieter zu reparieren hätte. Andererseits kann er aber auch, speziell was das Parkett angeht, keinen Neuzustand fordern, sondern eben das was unter normal Abnutzung fällt. Wenn das darüber hinaus gehen sollte, wären das dann Beschädigungen, die ihr zu tragen hättet.
    Frage mich jetzt aber bitte nicht was eine normale Abnutzung ist, das Thema füllt ganze Regalwände. Stark vereinfacht gesagt, Laufspuren sind Abnutzung, schwarze Stellen von Katzenpipi in der Ecke sind Beschädigungen.
    Ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen gültig ist? Gefühlt würde ich sagen ja, Stichwort in der Formulierung "im allgemeinen". Aber auch da gibt es wohl wieder unterschiedliche Meinungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (31. Oktober 2016 um 16:29)

  • Ja, das Thema Parkett und Abnutzung ist eine Wissenschaft für sich. Damit werde ich mich dann auseinandersetzen, wenn wir irgendwann mal ausziehen.
    Was die anderen Themen betrifft: Dann werde ich mir wohl oder übel einen Fachmann suchen müssen. Danke für deine Erläuterungen.

  • Hallo Dorie!

    Die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind nicht zu beanstanden, weil hier keine starren Fristen vorliegen. Durch den ZUsatz "im Allgemeinen" können die Zeiten durchaus kürzer und länger ausfallen und das sind "weiche Fristen". Beim Parkett ist einzig das Problem, dass es darum geht, ob hier Schäden oder vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache vorgelegen hat. Aber das dürfte erst beim Auszug akut werden.