Bruder umgezogen - Vater gestorben - Meldepflicht versäumt

  • Hallo liebes Mietrecht Forum,


    leider habe ich durch ein Missverständnis und viel Arbeit sowie einer kranken Mutter wahrscheinlich Mist gebaut.


    Dazu hätte ich drei Fragen:


    1: Zuerst muss ich anmerken, das mein Bruder im November 2014 umgezogen ist. Er hat sich auch einen neuen Personalausweis geholt, also sich offiziell beim Bürgeramt umgemeldet. Er hat auch versprochen, dass er das bei der Wohnungsgesellschaft den Umzug meldet. Dies hat er natürlich nicht gemacht und erst gestern gebeichtet. Drohen da Konsequenzen?


    2: Mein Vater wohnte schon seit Jahren nicht mehr bei uns. Er war zwar mit meiner Mutter noch verheiratet, war aber als getrennt lebend eingetragen. Es müssten so locker an die 8 Jahre gewesen sein. Er ist auch leider am 11. November 2015 verstorben. Jedoch kommt immer wieder bei den Nebenkostenabrechnungen der Betreff " An die Eheleute Nikolai ... sowie Katharina ...". Wir hatten es damals an den Verwalter gemeldet, jedoch nur mündlich, laut meiner Mutter, die mittlerweile sehr vergesslich ist. Darum die Frage, ob unsere Wohnungsgesellschaft immer noch denkt, das mein Vater hier wohnt ?


    3: Kann man irgendwie an der Nebenkostenabrechnung sehen, ob es nach Personen oder QM abgerechnet wird ? Wenn es nach Personen geht, was droht uns dann und greift hier die Verjährungsfrist ein?


    Mache mir gerade sehr viel sorgen darum, da ich auch der Vormund meiner Mutter bin und daher alles ausbaden muss. Wäre nett wenn Ihr mir helfen könnt.


    Mfg Sergej


  • Hallo,


    zu 1. ) nein, welche denn? Es sei denn es handelt sich um eine Sozialwohnung.


    zu 2.) es gibt doch sicher eine Sterbeurkunde, die schickt man dann in Kopie an alle relevandten Stellen und der Mietvertag lief doch auch beide Elternteile oder, dieser wurde doch durch versterben nicht erneuert. Fakto schreiben die halt so.


    zu 3.) auf deiner Neben- und Betriebskostenabrechnung ist irgendwo der Verteilerschlüssel erläutert, zumindest sollte das so sein ansonsten wenn man das Dingens nicht gesehen hat oder der Vermieter den Verteilerschlüssel nicht hinterlegt hat, kann man hier gar nichts sagen, wende dich an einen örtlichen Mieterverein in deiner Nähe.


    Derart unbeholfen als Vormund eingesetzt zu werden ist schon starker Tobak.


    Gruß
    BHShuber

    Antworten und Beiträge basieren auf persönliche Erfahrungen und auschließlich meiner Meinung und sind keinesfalls als Aufforderung zu einer Handlung oder Rechts- oder Steuerberatung aufzufassen! Somit besteht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der abgegebenen Kommentare!


  • Erstmals Danke für die Antwort, BHShuber. Vielleicht habe ich mich ungünstig ausgedruckt, aber ich bin kein Amtlicher Vormund oder habe irgendwelche Lehrgänge absolviert, ich habe lediglich bei Ämtern, bei der Bank, beim Stromanbieter oder anderen Vertragsangelegenheiten immer eine Vollmacht dabei um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, da meine Mutter gute sowie schlechte Tage hat. Außerdem bin ich noch recht jung (20 Jahre) und mein Bruder (18 Jahre) noch jünger, daher hatte ich davor keinerlei Erfahrung mit solchen Sachen und da meine Mutter seit vielen Jahren krank ist und mein Vater so gut wie nie zuhause war, konnte es mir auch keiner beibringen außer Google. Daher nehme meine Fragen als Anfängerfragen auf.


    Nun zu den Punkten:


    1: Ja es sind sozial geförderte Wohnungen. Jedoch beziehe weder ich noch meine Mutter Geld vom Arbeitsamt oder Sozialhilfe, jedoch werden die Wohnungen durch die Stadt oder einem anderen Träger sozial gefördert. Anfang des Jahres kam auch ein Formular des Wohnungsamtes Frankfurt, wobei der Bedarf der sozialen Förderung nachgefragt wurde und ob dieser noch besteht. Dort wurden unter anderem der Verdienst erfragt und wie viele hier noch wohnen. Wir haben unsere Verdienste eingetragen und gesagt, wir seien nur noch zu zweit. Könntest du bitte dort etwas genauer erläutern?


    2: Ich habe bisher alle Stellen angeschrieben und die Sterbeurkunde geschickt, nur halt bei der Wohnungsgesellschaft nicht, dies werde ich nachholen.


    3: Das einzige was ich mit "Verteiler" fand, war die waren die "Verteilungsgrundlagen". Ich wohne einer Großen Wohnanlage, verteilt auf mehrere Straßen. Dies sieht folgendermaßen aus:


    Anzahl Wohnungen Quadratfläche der Wohnungen
    Straße 1 22 1.580,46
    Straße 2 30 2.682,44
    Straße 3 17 1.200,00


    usw. (Beispielzahlen)


    Hoffe die Angaben nützt dir was.


    Danke erneut und Mfg Sergej

    2 Mal editiert, zuletzt von killajk ()

  • Zitat

    Er hat auch versprochen, dass er das bei der Wohnungsgesellschaft den Umzug meldet.


    Was heißt denn Umzug melden? Er war nicht Hauptmieter, sondern hat einfach als Sohn zusammen mit den Eltern die Wohnung bewohnt?
    Die einzige Konsequenz ist, dass Ihr hierdurch zuviel Betriebskosten (falls nach Personen umgelegt) gezahlt habt.


    Zitat

    Wir hatten es damals an den Verwalter gemeldet, jedoch nur mündlich, laut meiner Mutter, die mittlerweile sehr vergesslich ist.


    Mündlich ist schlecht. So etwas meldet man schriftlich und reicht als Nachweis noch eine Kopie der Sterbeurkunde ein.


    Zitat

    Kann man irgendwie an der Nebenkostenabrechnung sehen, ob es nach Personen oder QM abgerechnet wird ?


    Ja, der Umlageschlüssel sollte in der Betriebskostenabrechnung zu sehen sein.


    Zitat

    Wenn es nach Personen geht, was droht uns dann und greift hier die Verjährungsfrist ein?


    Euch droht gar nichts. Ihr habt letztendlich vielleicht Betriebskosten für 3 Personen gezahlt, obwohl die Wohnung nur von einer Person bewohnt wurde. So hart das klingt, aber das ist Euer persönliches Pech.
    Die Kosten müsst Ihr jetzt zahlen.


    Wenn die Betriebskosten aber nach m² gezahlt werden, ist das alles unerheblich.


    Zitat

    greift hier die Verjährungsfrist ein?


    Verjährungsfrist wofür?


    Zitat

    Hoffe die Angaben nützt dir was.


    Nein, bitte mal die Seite der Betriebskostenabrechnung anonymisiert hier einstellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 ()


  • Hi Leipziger,


    danke für die Antwort.


    Zu "Euch droht gar nichts. Ihr habt letztendlich Betriebskosten für 3 Personen gezahlt, obwohl die Wohnung nur von einer Person bewohnt wurde. So hart das klingt, aber das ist Euer persönliches Pech.
    Die Kosten müsst Ihr jetzt zahlen."


    Also wir hatten die letzten zwei Jahre, also nach dem mein Bruder weggezogen sind, immer ein Plus am ende der Nebenkostenabrechnung gehabt, so um die 130 €, die wir dann am ende des jeweiligen Monats weniger überwiesen haben. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hätten wir sogar bissi mehr Plus gehabt, wenn wir rechtzeitig genug Bescheid gegeben hätten ?


    Zu "Verjährungsfrist wofür?":
    Link: http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfrist-nebenkostenabrechnung/


    Also ich meinte damit, ob der Vermieter unser "Plus" wieder zurückfordern kann, sobald ich meinen Bruder bei der Wohnungsgesellschaft abgemeldet habe, das war ursprünglich damit gemint. Aber wenn ich es oben richtig verstanden habe, wird es nicht so sein.


    Danke nochmals

  • Hallo Sergej,


    ich glaube ich kann dich in einem Punkt beruhigen. Erfahrungsgemäß rechnen große Wohnungsgesellschaften die Betriebskosten nach der Wohnfläche und nicht nach Personen. Letzteres wäre zu viel Aufwand, um ständig die richtigen Zahlen zur Berechnung zu haben.

  • Unabhängig davon wäre euer Plus vermutlich sogar noch größer gewesen, wenn die korrekte Anzahl der Personen angegeben worden wäre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Sergej,
    in der Betriebskostenabrechnung (und auch Heizkostenabrechnung) müsste unbedingt der Schlüssel angegeben sein. Ich tippe bei Betriebskosten auf Mietfläche/m² - bzw. bei Heizkosten auf 30% Mietfläche und 70% nach Verbrauch.