Fragen zur Betriebkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    kennt einer von euch eine zuverlässige Seite wo ich meine Betriebkostenabrechnung prüfen lassen?

    Ich soll für 1 Jahr (65m² / 1 Person) insgesamt 1300€ (950€ wurden über das ja schon eingezogen) zahlen bzw. 350€ nachzahlen und das erscheint mir etwas hoch.

    Posten wie Schädlingsbekämpfung etc fallen mir halt auf..

    Vielen Dank für eure Mühe und einen schönen Abend
    Humpel

  • Du zahlst nur € 79 voraus? Für Nebenkosten allein oder auch Heizung inkludiert?
    Je nach Wohnort liegen Nebenkosten je qm ab € 2 aufwärts- da liegst du weit darunter.

    Sind einzelne Positionen im Vertrag aufgeführt, die auf dich umgelegt werden dürfen?

    Bitte doch zunächst einmal deinen Vermieter um Belegeinsicht.

  • Reine Nebenkosten ohne Heizung.
    Positionen sind angeführt aber alles sehr undurchsichtig :/


    Nix ist undurchsichtig. Die auf den Mieter umlegbaren BK sind im MV aufgeführt - wenn nicht einzeln, dann genügt auch ein Bezug auf die Betriebskostenverordnung. Dein VM hat Dir die der Abrechnung zugrundeliegenden Originalbelege zur Einsicht auf Verlangen vorzulegen und unklare Berechnungen zu erläutern.
    Betriebsundheizkostenabrechnungsüberprüfungsstellen gibt es leider nicht...

  • Kosten der Schädlingsbekämpfung sind auf den Mieter umlegbar wenn sie regelmäßig anfallen.

    Einiges kannst Du auch selbst prüfen.

    1. Welche Betriebskostenarten vertraglich vereinbart sind und welche abgerechnet wurden. Sind die BK-Arten einzeln aufgelistet das der Vermieter auch nur diese, sofern sie regelmäßig entstehen, umlegen. Ansonsten reicht der Satz "Der Mieter trägt die Betriebskosten" oder so ähnlich. Dann gelten alle Betriebskostenarten als vertraglich vereinbart.

    Hier die Liste der umlegbaren Betriebskostenarten

    2. Der Umlage-/Verteilerschlüssel. Ist die Umlage nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich muß der Vermieter die Kosten nach der Wohnfläche abrechnen, wenn kein anderer Umlage-/Verteilerschlüssel, z. B. Personenzahl, vertraglich vereinbart ist.

    3. Ist der Abrechnungs- und Nutzungszeitraum korrekt. Abrechnungszeitraum darf nicht mehr als 12 Monate sein. Ist der Nutzungszeitraum kürzer, wurden die Kosten anteilig korrekt berechnet.

    4. Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter fordern. Das zu gewähren ist er verpflichtet. Eh das nicht ermöglicht wurde ist die Nachzahlung nicht fällig.

    Das alles kostet dich nur etwas Zeit, Mühe und wenige Euros für Briefporto und Fahrkosten.

    Eine fachliche Prüfung gibt es nicht kostenlos.

    Hier noch 2 Formeln mit denen Du selbst nachrechnen kannst ob die Abrechnung zumindest rechnerisch korrekt ist.

    Verbrauchsunabhängige Kosten, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, aber auch Wasser falls nicht anders abgerechnet

    Gesamtkosten der jeweiligen BK-Art : Gesamtwohnfläche (m²) = Kosten pro m² x deine Wohnfläche = deine Kosten, wenn Nutzungszeitraum = Abrechnungszeitraum

    Verbrauchsabhängige Kosten, wie z. B. Wasser

    Gesamtkosten : Gesamtverbrauch = deine Verbrauchskosten

  • Hallo zusammen,

    Ich soll für 1 Jahr (65m² / 1 Person) insgesamt 1300€ (950€ wurden über das ja schon eingezogen) zahlen bzw. 350€ nachzahlen und das erscheint mir etwas hoch.

    Posten wie Schädlingsbekämpfung etc fallen mir halt auf..

    Humpel


    Hallo,

    grundsätzlich sind eigenen subjektive Empfindungen ob etwas zu hoch ist kein Grund einer Neben- und Betriebskostenabrechnung zu widersprechen oder einzelnen Posten zu widersprechen.

    Hier hat der Mieter den Beweis zu führen, in aller erster Linie, sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzten in der Form, dass man sein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nimmt.

    Hierbei kann man sich dann vom Vermieter erklären lassen wann, was, wo, wieso und ob diese umgelegten Kosten mietvertraglich vereinbar sind.

    Dann ist es sinnvoll wenn man weitere Schritte einleitet oder gehst zum Mieterbund, der dann einen pauschale Einspruch gegen die Abrechnung verfasst und den Vermieter dann damit konfrontiert oder einem Rechtsanwalt für Mietrecht, der dann sagen kann ob man hier einen berechtigten Einspruch gegen die Abrechnung hat.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (5. November 2016 um 09:34)

  • Hierbei kann man sich dann vom Vermieter erklären lassen wann, was, wo, wieso und ob diese umgelegten Kosten mietvertraglich vereinbar sind.

    Das sollte man vorab besser selbst klären/prüfen. Der Vermieter könnte ja erklären z. B. das die einmalige Schädlingsbekämpfung mietvertraglich umlegbar ist.

  • Das sollte man vorab besser selbst klären/prüfen. Der Vermieter könnte ja erklären z. B. das die einmalige Schädlingsbekämpfung mietvertraglich umlegbar ist.

    Hallo,

    genau darauf will ich hinaus, ist es unrichtig was der Vermieter hier verzapft, ist der Einspruch bereits berechtigt.

    Gruß
    BHShuber