Einbauküche ausgebaut

  • [quote='Sweeney','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=85755#post85755']Baut der Vermieter eine Einbauküche ein und wird die Wohnung mit Einbauküche vermietet, so handelt es sich bei der Einbauküche in der Regel um Zubehör der Wohnung. Deshalb hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Ausbau dieser Küche und Einbau einer vom Mieter erworbenen Küche zustimmt. (vgl. LG Berlin, 19.09.1996 - 62 S 115/96)[QUOTE]

    Interesssant, hätte ich nicht gedacht. Meine Überlegung ist auch dahingehend, wenn der M. die Küche ausbaut und diese in einer Nacht- und Nebelaktion in seinen Keller stellt, weiß doch keiner davon. Er baut die nach Auszug ordnungsgemäß wieder ein und alles ist gut.

    Zitieren funktionierrt mal wieder nicht!

    3 Mal editiert, zuletzt von Banane (6. November 2016 um 00:45)

  • Ja aber nachdem die mitvermietete Küche, Zubehör der Wohnung ist....ist das ja bestätigt das die verbaute Küche doch in der bereits bezahlten Mietkaution drin ist, oder les ich das falsch

    Ja der Vermieter hat die ausgebaute Küche in dem Kellerabteil meiner Freundin gesehen


  • Interesssant, hätte ich nicht gedacht. ... einer Nacht- und Nebelaktion in seinen Keller stellt, weiß doch keiner davon.

    Hallo zusammen,

    Bei einem Bretterverschlag kannst du durch die Bretter gucken und sehen was da drin ist.



    Zitieren funktionierrt mal wieder nicht!

    Doch funktionier sehr gut,
    du musst nur am Ende des Zitates einen / vor das Quote stellen.

    VG Syker

  • Ja aber nachdem die mitvermietete Küche, Zubehör der Wohnung ist....ist das ja bestätigt das die verbaute Küche doch in der bereits bezahlten Mietkaution drin ist, oder les ich das falsch

    Grundsätzlich richtig bei vertragsgemäßer Nutzung.
    Der Ausbau war wohl nicht vertragsgemäß,
    und als Alternative zur zusätzlichen Kaution könnte der VM den sofortigen Rückbau fordern und durch setzten.
    Evtl. sogar noch zusätzlich kündigen.

    VG Syker


  • Auch bei Bretterverschlag könnte man gut abdecken und die Sache unsichtbar machen, aber was soll's. Wenn die Dame ausbaut ohne Erlaubnis dann eben zahlen.

    Danke für den Hinweis "Zitat".

  • Naja....als alleinerziehende Mama mit Teilzeitjob sind 1200€ sehr sehr viel Geld

    das kann man sich vorher überlegen und ansparen. Man könnte z.B. auf die neue Küche verzichten, wo doch eine EBK in der Wohnung ist.
    Kein Geld haben ist kein Argument anderen Schäden zufügen zu dürfen. Und ja der Ein- und Ausbau einer Küche ist eine Beschädigung. Omas Spruch: 3mal umgezogen ist einmal abgebrannt ist wohl etwas übertrieben, aber in der Tendenz wahr.

  • das kann man sich vorher überlegen und ansparen. Man könnte z.B. auf die neue Küche verzichten, wo doch eine EBK in der Wohnung ist.
    Kein Geld haben ist kein Argument anderen Schäden zufügen zu dürfen. Und ja der Ein- und Ausbau einer Küche ist eine Beschädigung. Omas Spruch: 3mal umgezogen ist einmal abgebrannt ist wohl etwas übertrieben, aber in der Tendenz wahr.

    Ich pflichte Dir in Deiner Einstellung bei. Nur wenn die EBK 5 Jahre vom M. in Gebrauch ist, sieht diese vielleicht genau so oder schlechter aus.

  • ... Nur wenn die EBK 5 Jahre vom M. in Gebrauch ist, sieht diese vielleicht genau so oder schlechter aus.


    oder andere EBK, die ich kenne, sehen nach 20 Jahren im Gebrauch besser aus als andere nach einem dreiviertel Jahr im feuchtem Keller unsachgemäß gelagerte.
    Hätte, wäre, Fahrradkette, es hilft hier kein wenn und aber. Wenn in einer gemieteten Wohnung eine EBK drin ist, die ich aus Gründen nicht (mehr) möchte, muss ich mich mit dem Eigentümer (bzw. dessen Vertreter) zusammensetzen und eine entsprechende Vereinbarung treffen. Mietverträge können auch geändert werden oder mit Zusätzen und Ergänzungen versehen werden.

    Ich habe auch manchmal den Fall, dass ich überlege bleibt die EBK noch drin, oder kommt die raus? Sie ist in Ordnung und funktioniert und ist sauber, aber modern und schick ist was anders. Nun kann ich mich mit Steuerberater und Makler zusammensetzen ob oder ob nicht. Wenn die Wkg. mit der Küche weggeht wie warme Semmeln warum dann diese erneuern? Wenn der Mieter nun nach wenigen Jahren kommt und sagt er hätte gerne eine neue EBK, dann wird man da sicher auch einen Weg finden können. Details kommen halt auf den Einzelfall drauf an.

  • Zitat

    Details kommen halt auf den Einzelfall drauf an.

    Das ist so, und kein Fall wird dem anderen gleichen,weshalb ein Vorschlag/Rat hier im Forum nicht für jedermann gleichermaßen anwendbar ist.

  • wenn ihr Pech habt, ist die Küche im Keller bereits unbrauchbar.
    bei einer Küche sind Belastungen, wie Feuchtigkeit und Wärme, auf kurz zeit Belastung ausgelegt.
    kontrolliert mal die Kanten der Korpusse.

  • Schon mal was von Ratenzahlung gehört???


    Sorry, kein Geld, aber die mitvermietete Küche ohne Absprache rausschmeißen und sich eine neue auf Kredit kaufen, ist dann schon irgendwie seltsam, mindestens extrem unvorsichtig.

  • Sorry, kein Geld, aber die mitvermietete Küche ohne Absprache rausschmeißen und sich eine neue auf Kredit kaufen, ist dann schon irgendwie seltsam, mindestens extrem unvorsichtig.


    Hast Du ja schön ausgedrückt...:rolleyes:

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