hallo
Es ist wohl ein altes Problem. Ein alter Waschraum im Untergeschoß, in dem noch der alte Bottich steht, wurde von gewissen Mietparteien als Abstellraum für alten Krempel benutzt. Jetzt soll er als zweiter Fahrradkeller verwendet werden. Brief von der W-Gesellschaft: räumen Sie ihre Sachen, sonst kostenpflichtige Abfuhr.
Klar ist natürlich, dass der V nicht weiss, wem der Kram gehört und es geht nach der alten Kasernenhofmethode: wenn sich derjenige nicht meldet, sind alle dran. Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen. Im Mietvertrag ist darüber nichts geregelt.
Wie ist die Rechtslage?
V droht kostenpflichtige Räumung eines alten Waschraums an
- nouvaleur
- Erledigt
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Die Rechtslage ist so, dass der Vermieter diese Kosten der Entrümpelung zu den Betriebskosten nehmen und auf die Mieter verteilen darf. Dazu gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil, nur bin ich heute zu faul, um danach zu suchen. Wenn bei dem Gerümpel noch was Verwertbares ist, kann vielleicht ein Entrümpler die Klamotten kostenlos abholen.
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Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen.
Dann schreibe das doch dem VM und berichte uns über die Reaktion. -
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... geht nach der alten Kasernenhofmethode: wenn sich derjenige nicht meldet, sind alle dran.
Hallo nouvaleur,
Wie die anderen schon sagten ist die Umlage über die BK-Abrechnung zulässig.
Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen.Das sagen alleine wird nicht ausreichen.
Ich könnte mir aber Vorstellen wenn dir Kosten entstehen,
dass du diese im Rahmen von Schadensersatz von den Gerümpeleigentümern zurückfordern kannst.Und da wirst du ganz harte Beweise liefern müssen um dich durchzusetzen.
Oder in Zukunft in dem Wissen das sowas etwas kosten kann,
selber schon auf etwas Ordnung im Haus achten.VG Syker
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nouvaleur
Hast du Alzheimer oder hältst du das Forum hier für senil? Vor 1,5 Jahren hattest du die gleiche Frage schon einmal gestellt: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/threads/8921-ehemaliger-Waschkellerraum-quot-vollgem%C3%BCllt-quot -
Zitat
Ich kann sagen, dass ich dort nichts stehen habe und auch keine Lust habe, für die Schlamperei anderer zu zahlen.
Und warum soll der Vermieter für die Schlampereien der Mieter zahlen? Irgend ein Mieter muss es ja gewesen sein. Meldet sich dieser nicht freiwillig, trägt die Kosten halt die Gemeinschaft.
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nouvaleur
Hast du Alzheimer oder hältst du das Forum hier für senil? Vor 1,5 Jahren hattest du die gleiche Frage schon einmal gestellt: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/threads/8921-ehemaliger-Waschkellerraum-quot-vollgem%C3%BCllt-quotHöchstwahrscheinlich hat man aus der letzten Räumung dieses Raumes immer noch nichts dazu gelernt.
Gruß
BHShuber