Einführung einer Mietstaffelung

  • Hallo liebe Community,

    danke schon mal im voraus für juristische Erleuchtung!

    Zur Sache : Ich wohne in einer 4er WG die seit 2005 besteht und dessen Parteien seitdem vereinzelt gewechselt wurden. Dies wurde dann immer mit einem Beiblatt abgehandelt, auf dem die verbleibenden Mieter und der Vermieter einwilligen, den alten Mieter aus dem Mietvertrag zu nehmen und der neue diesen Vertrag übernimmt.

    In dem Mietvertrag aus 2005 ist die Miete als Gesamtmiete genannt und die 4 Bewohner als Hauptmieter. Es gibt also formal kein Unterteilung auf die Zimmer o.ä.. Die prozentuale Mietverteilung wurde immer intern abgewickelt und die gesamte Miete dann gebündelt überwiesen (WG-Konto).

    Jetzt ziehen 2 Personen/Partitionen aus und in dem Beiblatt zur Übernahme des Vertrags steht der Zusatz : "... . Bei weiteren Mieterwechseln wird jeweils eine Mieterhöhung von 20,00 €/Zimmer erhoben."

    1. Jetzt ist meine Frage, ob dieser zusätzliche Nachtrag überhaupt greift, da das Beiblatt als "Nachtrag zum Mietvertrag aus dem Jahr 2005" deklariert ist und in dem Mietvertrag von 2005 gar keine Aufteilung der Zimmer genannt ist und es keine Personenbezogene Einzelmiete gibt.

    2. Welche Schritte muss der Vermieter tun, um diese Staffelmiete einzuführen? Reicht es für den Vermieter, wenn wir ihm mitteilen wer in welchem Zimmer wohnt oder muss jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag erhalten, damit überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht ?


    Danke für die fachkundlichen Meinungen und das Opfern eurer Zeit :)

    Mit freundlichen Grüßen hoenich

  • [QUOTE=Hallo hoenich,

    "Jetzt ist meine Frage, ob dieser zusätzliche Nachtrag überhaupt greift, da das Beiblatt als "Nachtrag zum Mietvertrag aus dem Jahr 2005" deklariert ist und in dem Mietvertrag von 2005 gar keine Aufteilung der Zimmer genannt ist und es keine Personenbezogene Einzelmiete gibt."
    - Das "Beiblatt" könnte eine individuelle Vereinbarung zw. VM und M sein und damit gültig.

    "Welche Schritte muss der Vermieter tun, um diese Staffelmiete einzuführen?"
    - Er müsste seine aus der individuellen Vereinbarung resultierenden Rechte durchsetzen.

  • Moin Berny,

    danke für die Antwort.

    1. Das Beiblatt beinhaltet nur das "Auslösen" der alten Mieter und die Zustimmung der noch vorhanden Mieter zum Eintritt/Einzug der neuen Mieter. Auf Miete, Kaution oder Kosten wird nicht eingegangen, weil der Bezug zum Vertrag von 2005 gemacht wird. Da steht eben nur eine Gesamtmiete für die ganze Wohnung und keine Personen-/Zimmerbezogene Miete.

    2. Es gibt keine individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag von 2005. Der Teil, der später individuell geleistet wurde, war lediglich die Zustimmung zu den Nachmietern.

    Mit freundlichen Grüßen hoenich

  • Zitat

    danke schon mal im voraus für juristische Erleuchtung!

    Hier gibt es nur laienhafte Erleuchtung!

    Zitat

    Bei weiteren Mieterwechseln wird jeweils eine Mieterhöhung von 20,00 €/Zimmer erhoben."

    So wie ich das verstehe soll das für künftige Mieterwechsel, also nicht jetzt, gelten.

    Ich stelle mir das wie folgt vor:

    Die Wohnung hat z. B. 4 Zimmer. Nächster Mieterwechsel, bisherige Miete + 80 € = neue Miete usw. usw.

    Zitat

    2. Welche Schritte muss der Vermieter tun, um diese Staffelmiete einzuführen?

    Müssen gar keine. Er könnte weitere Mieterwechsel ablehnen und statt dessen verlangen das jedes mal der Mietvertrag komplett durch die aktuellen Mieter gekündigt wird und dann einen neuen Vertrag anbieten. Zum Beispiel einen Staffelmietvertrag in dem vereinbart wird das die Miete automatisch alle 15 Monate um Betrag x erhöht wird. Gleichzeitig könnte er die Mieter bis 4 Jahre an diesen Vertrag binden.

  • Hallo liebe Community,

    danke schon mal im voraus für juristische Erleuchtung!

    Mit freundlichen Grüßen hoenich

    Hallo,

    kann es sein, dass ihr mit dem Beiblatt immer nur eine WG interne Regelung getroffen habt und nun 2 der Hauptmieter aus dem Mietvertrag von 2005 ausscheiden wollen?

    Um eine Staffelmietvereinbarung zu treffen für neue Mitbewohner benötigt es einen neuen Mietvertrag und ich glaube nicht, dass hier die verbliebenen Mieter mitspielen sollten.

    Zudem intern im Innenverhältnis könntet ihr das selber mit einem Untermietvertrag regeln, sofern die Zustimmung des Vermieters über eine weitere Untervermietung vorliegt.

    Gruß
    BHShuber