Verteilerschlüssel rückwirkend geändert, plötzlich neue Posten in Nebenkostenabrechnu

  • Hallo, wir wohnen in einem 2 Familienhaus seit ca 3 Jahren.
    Es gibt zwei Wohnungen eine Erdgeschoss und eine im Obergeschoss.
    Im Erdgeschoss wohnen 2 Personen und im Obergeschoss 3 Personen.

    Im Mietvertrag Erdgeschoss ist im Mietvertrag ein Umlageschlüssel für NK erwähnt beim Obergeschoss nicht. Beim OG ist nur ein Hinweis auf die BetriebskostenVerordnung aber keine Aufschlüsselung und auch kein Anhang.
    Nun war es so das bei den letzten Abrechnungen nach Wohneinheiten abgerechnet wurde ausser der WasserVerbrauch nach Zählern.
    Heizung bzw Gas zahlt jeder Mieter direkt an den Versorger.
    Müllgebühren waren 50/50 da jede Wohnung je 1x Graue,blaue,grüne Tonne hat meistens werden die Tonnen nicht voll beim Obergeschoss.
    Hinzu kommt das die Mieter im Obergeschoss sparsam sind da Kind in einer Ganztagsschule, 1 Person in vollzieht arbeitet, es werden wenig bis gar keine Fertiggerichte gekauft meistens frisch gekocht.
    Kind war 4 Monate von 12 garnicht zu Hause da in einer Klinik und es wurde viel verreist in den Ferien.
    Mieter im Erdgeschoss zu Hause viel Besuch.
    Über Allgemeinstrom läuft Kellerlicht, klingel, Hausflur und Aussenbeleuchtung.
    Es gibt einen Hauptwasserzähler und einen Nebenzähler für Wasser im Erdgeschoss.


    Meine Fragen:
    1. Darf der Vermieter ohne vorigen Hinweis den Verteilerschlüssel rückwirkend ändern?
    Auch wenn im Mietvertrag nichts dazu steht.
    Und wie sieht das in Zukunft aus?
    Umlageschlüssel soll sich von 50/50 auf Personenzahl ändern.

    2. Wie sieht es bei den Müllgebühren aus? Dürfen diese erhöht werden obwohl der Vermieter nicht beweisen kann das 3 Personen mehr verbrauchen und jede Wohnung gleiche Anzahl an Tonnen hat?

    3. Seit letzter Abrechnung taucht der Posten Hausmeister auf. Treppe, Winterdienst, Gartenpflege wird von den Mietern erledigt und im Mietvertrag ist über Hausmeister nichts zu finden. Darf der Vermieter trotzdem ein Hausmeister in Rechnung stellen den wir noch nie gesehen haben?

    4. Dann Allgemeinstrom... lief bisher über den Zähler Fürs Obergeschoss und wurde vor knapp elf Monaten umgeklemmt auf einen extra Zähler soweit so gut, nur fand der Mieter vom Obergeschoss durch ein Zufall und Gespräch mit Nachbar heraus das über den Allgemeinstrom auch die Steckdose bzw Steckdosen vom Nachbar (Keller) darüber laufen sowie ein KabelAnschluss den nur die Erdgeschoss Wohnung nutzt für Obergeschoss ist diese abgeklemmt da Über Satellit angeschlossen. Können hier die Mieter vom Obergeschoss verlangen das dies korrekt verlegt wird bzw umgeändert?
    Und muss bei der neuen Abrechnung dann der Verbrauch bezahlt werden oder kann hier eine pauschale angeboten werden für kellerlicht / Treppenhaus usw.?

    Ich hoffe das war soweit verständlich. Kann mir jemand helfen? Wir wollen der Abrechnung widersprechen und wären auch in der Frist. Nur wissen wir nicht ob wir recht haben.

  • Hallo,

    hier lesen:

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/aenderung-vert…el-nebenkosten/

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (8. November 2016 um 11:47)

  • Hallo, danke für die Antwort.

    Ich hätte doch noch eins zwei Nachfragen wegen den Müllgebühren.

    Vorige Abrechnung war ja nach Wohneinheiten also 50/50

    Laut Vermieter verbrauchen ja 3 Personen mehr als zwei.
    Was aber nicht stimmt. Hierfür gibt es keine Beweise.

    Jede Mietpartei nutzt ihre gekennzeichneten Mülltonnen für sich die vom Erdgeschoss Mieter stehen sogar in dessen zugeteilten Keller...

    Es kamen auch keine Tonnen dazu.

    Es wäre zumindest ungerecht abgerechnet.

    Da die Mieter vom Erdgeschoss auch ein paar Haustiere haben. (Nichts gegen Tiere wir lieben Tiere, ich denke nur hier fällt auch das ein oder andere an)

    Jede Mietpartei reichen ihre Anzahl der Mülltonnen.

    Würde eine Chance bestehen das es bei der Abrechnung bei diesem Posten so bleibt?

    Gruß
    silver_fox

  • Hallo,

    das solltest du deinen Vermieter fragen.

    Gruß
    BHShuber


  • Jede Mietpartei nutzt ihre gekennzeichneten Mülltonnen für sich die vom Erdgeschoss Mieter stehen sogar in dessen zugeteilten Keller...


    Wo ist denn das Problem? Du schreibst doch selbst, dass jeder Mieter seine eigene Tonne hat, alo hat auch jeder Mieter die Leerung dieser Tonne zu bezahlen, also 50/50. Da in der Regel die Blaue Tonne für Papier und der Gelbe Sack kostenlos sind, sehe ich wirklich nicht, warum hier eine Änderung vorgenommen werden soll.

  • Das Problem ist das unser Vermieter die Gebühr auf Personenzahl umstellt, unser Argument wird nicht ernst genommen laut Gemeinde erfolgt die Abrechnung nach Tonnen im Haus.
    Vorher war es ja 50/50. Unser Vermieter sagt das er nun so abrechnen muss weil er den Fehler jetzt erst bemerkt hat wegen den Mietvertrag Erdgeschoss.
    Heisst kurz die Klausel vom Nachbarn ist ihm jetzt erst aufgefallen nach den Jahren...

    Ich versteh nur nicht wieso wir jetzt mehr bezahlen sollen obwohl verbrauch so wie vorher ist.
    Wir hatten sogar angeboten das wir sonst unsere Tonnen selbst anmelden. Bei unserem vorigen Vermieter war das auch so, da gab es nicht diese ungerechtigkeit.
    Jede Mietpartei hatte ihre Tonnen selbst angemeldet.
    Und uns reichte auch da eine Tonne...

    Ich versteh das auch nicht.


  • Wir hatten sogar angeboten das wir sonst unsere Tonnen selbst anmelden. Bei unserem vorigen Vermieter war das auch so, da gab es nicht diese ungerechtigkeit.
    Jede Mietpartei hatte ihre Tonnen selbst angemeldet.


    Aber nicht in jeder Gemeinde ist das möglich. In den meisten Kommunen wird mittlerweile die komplette Immobilie abgerechnet und der Vermieter kann diese Kosten dann umlegen.

  • silver_fox:

    "Darf der Vermieter ohne vorigen Hinweis den Verteilerschlüssel rückwirkend ändern?"
    - Nein.

    "Und wie sieht das in Zukunft aus? Umlageschlüssel soll sich von 50/50 auf Personenzahl ändern."
    - Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.

    "Wie sieht es bei den Müllgebühren aus? Dürfen diese erhöht werden obwohl der Vermieter ..."
    - Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.

    "im Mietvertrag ist über Hausmeister nichts zu finden. Darf der Vermieter trotzdem ein Hausmeister in Rechnung stellen"
    - Nein, es sei denn, im MV ist Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung.

    "... den wir noch nie gesehen haben?"
    - gesehen - besagt noch nichts. Er könnte ja auch dann tätig gewesen sein, wenn Ihr mal nicht aufgepasst habt.:cool: Der VM hat auf Verlangen den M zu beweisen, dass ihm Kosten für einen HM entstanden waren - und, was der HM denn gemacht hat.

    "Dann Allgemeinstrom... lief bisher über den Zähler Fürs Obergeschoss und wurde vor knapp elf Monaten umgeklemmt auf einen extra Zähler soweit so gut, nur fand der Mieter vom Obergeschoss durch ein Zufall ..."
    - Nur soviel: Die Allgemeinstromkosten sind grundsätzlich mietflächenanteilmässig zu verteilen.

  • ... da gab es nicht diese ungerechtigkeit.

    Hallo silver_fox,

    da muss ich dir mal einen Zahn ziehen.
    Die BK-Abrechnung muss nicht gerecht sein,
    sondern richtig.
    Das bedeutet es wir so Abgerechnet wie im Gesetz und/oder im MV vereinbart.

    Eine einseitige Änderung des VS ist nur nach Ankündigung für die Zukunft möglich,
    nicht aber rückwirkend.
    Auch braucht keine Änderung durchgeführt werden wenn neue M kommen,
    und in ihrem MV andere VS vereinbart sind als bei den bestehenden M.

    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!