Hallo, wir wohnen in einem 2 Familienhaus seit ca 3 Jahren.
Es gibt zwei Wohnungen eine Erdgeschoss und eine im Obergeschoss.
Im Erdgeschoss wohnen 2 Personen und im Obergeschoss 3 Personen.
Im Mietvertrag Erdgeschoss ist im Mietvertrag ein Umlageschlüssel für NK erwähnt beim Obergeschoss nicht. Beim OG ist nur ein Hinweis auf die BetriebskostenVerordnung aber keine Aufschlüsselung und auch kein Anhang.
Nun war es so das bei den letzten Abrechnungen nach Wohneinheiten abgerechnet wurde ausser der WasserVerbrauch nach Zählern.
Heizung bzw Gas zahlt jeder Mieter direkt an den Versorger.
Müllgebühren waren 50/50 da jede Wohnung je 1x Graue,blaue,grüne Tonne hat meistens werden die Tonnen nicht voll beim Obergeschoss.
Hinzu kommt das die Mieter im Obergeschoss sparsam sind da Kind in einer Ganztagsschule, 1 Person in vollzieht arbeitet, es werden wenig bis gar keine Fertiggerichte gekauft meistens frisch gekocht.
Kind war 4 Monate von 12 garnicht zu Hause da in einer Klinik und es wurde viel verreist in den Ferien.
Mieter im Erdgeschoss zu Hause viel Besuch.
Über Allgemeinstrom läuft Kellerlicht, klingel, Hausflur und Aussenbeleuchtung.
Es gibt einen Hauptwasserzähler und einen Nebenzähler für Wasser im Erdgeschoss.
Meine Fragen:
1. Darf der Vermieter ohne vorigen Hinweis den Verteilerschlüssel rückwirkend ändern?
Auch wenn im Mietvertrag nichts dazu steht.
Und wie sieht das in Zukunft aus?
Umlageschlüssel soll sich von 50/50 auf Personenzahl ändern.
2. Wie sieht es bei den Müllgebühren aus? Dürfen diese erhöht werden obwohl der Vermieter nicht beweisen kann das 3 Personen mehr verbrauchen und jede Wohnung gleiche Anzahl an Tonnen hat?
3. Seit letzter Abrechnung taucht der Posten Hausmeister auf. Treppe, Winterdienst, Gartenpflege wird von den Mietern erledigt und im Mietvertrag ist über Hausmeister nichts zu finden. Darf der Vermieter trotzdem ein Hausmeister in Rechnung stellen den wir noch nie gesehen haben?
4. Dann Allgemeinstrom... lief bisher über den Zähler Fürs Obergeschoss und wurde vor knapp elf Monaten umgeklemmt auf einen extra Zähler soweit so gut, nur fand der Mieter vom Obergeschoss durch ein Zufall und Gespräch mit Nachbar heraus das über den Allgemeinstrom auch die Steckdose bzw Steckdosen vom Nachbar (Keller) darüber laufen sowie ein KabelAnschluss den nur die Erdgeschoss Wohnung nutzt für Obergeschoss ist diese abgeklemmt da Über Satellit angeschlossen. Können hier die Mieter vom Obergeschoss verlangen das dies korrekt verlegt wird bzw umgeändert?
Und muss bei der neuen Abrechnung dann der Verbrauch bezahlt werden oder kann hier eine pauschale angeboten werden für kellerlicht / Treppenhaus usw.?
Ich hoffe das war soweit verständlich. Kann mir jemand helfen? Wir wollen der Abrechnung widersprechen und wären auch in der Frist. Nur wissen wir nicht ob wir recht haben.