4 Jahresmietsvertrag

  • Hallo, ich frage von einer Freundin aus.

    Sie hat einen 4 Jahres Mietsvertrag abgeschlossen. Zwei Jahre hat sie schon rum, nun möchte sie Ausziehen da sie einen andere Wohnung gefunden hat und die jetzige Wohnung hat Schimmel.

    Gestern habe ich den Mietsvertrag von ihr gesehen da ist eine genaue Datumsangabe festgelegt vom Vermieter. Aber keine gründe genannt.

    Wenn ich mich im Internet belese stoße ich immer auf:

    Ein Zeitmietvertrag kann nur unter einem der drei in § 575 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB genannten sachlichen Gründe wirksam abgeschlossen werden:

    1. Eigennutzung (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
    2. Modernisierung und Baumaßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
    3. Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

    Ausschließlich auf der Grundlage dieser drei Qualifizierungsgründe ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig.


    Wie schon gesagt in ihrem Mietsvertrag steht sowas nicht, heisst das dann sie kann vorzeitig mit 3 Monate künigen wenn keine Gründe schriftlich genannt worden?

    Was ich auch noch nicht ganz verstehe, was ist ein Zeitmietsvertrag das ist doch sowas was sie hat? Und was beeinhaltet dann befristet und unbefristet?


    Lg Moni

  • Da haben Sie im Internet falsch gesucht. Dieser Vertrag scheint kein Zeitmietvertrag sondern ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss zu sein. Und die sind durchaus bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren gültig.

    Vergleichen Sie den Vertrag mit Hinweisen im Mietrechtslexikon und Sie sind informiert:

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit


    Danke also wenn ich das richtg verstanden habe kommt sie vor den 4 Jahre nicht raus? Zu schade nur, damals (gleiche Vermieter) bewohnte sie eine Wohnung mit Schimmel und der Vermieter hat ihr eine neue Wohnung gegeben auch mit Schimmel und der Vermieter wusste davon es wurde verschwiegen und gleich einen 4 Jahresvertrag gemacht, dass ist doch nicht rechtens aber ein anderes Thema.