Hallo, ich frage von einer Freundin aus.
Sie hat einen 4 Jahres Mietsvertrag abgeschlossen. Zwei Jahre hat sie schon rum, nun möchte sie Ausziehen da sie einen andere Wohnung gefunden hat und die jetzige Wohnung hat Schimmel.
Gestern habe ich den Mietsvertrag von ihr gesehen da ist eine genaue Datumsangabe festgelegt vom Vermieter. Aber keine gründe genannt.
Wenn ich mich im Internet belese stoße ich immer auf:
Ein Zeitmietvertrag kann nur unter einem der drei in § 575 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB genannten sachlichen Gründe wirksam abgeschlossen werden:
1. Eigennutzung (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
2. Modernisierung und Baumaßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
3. Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
Ausschließlich auf der Grundlage dieser drei Qualifizierungsgründe ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig.
Wie schon gesagt in ihrem Mietsvertrag steht sowas nicht, heisst das dann sie kann vorzeitig mit 3 Monate künigen wenn keine Gründe schriftlich genannt worden?
Was ich auch noch nicht ganz verstehe, was ist ein Zeitmietsvertrag das ist doch sowas was sie hat? Und was beeinhaltet dann befristet und unbefristet?
Lg Moni