Hallo Forum,
ich habe vor ein paar Tagen die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen. In dieser werden die Wasserkosten nach qm abgerechnet, obwohl alle Parteien im Haus eigene Wasseruhren haben. Ich lebe allein in der größten Wohnung im Haus. In allen anderen Wohnungen leben jeweils 2-4 Personen. Daraus ergibt sich eine für mich natürlich ein ungleich höherer Betrag den ich an Wasserkosten zu tragen habe.
Mein Widerspruch wurde mit "das ist nach Heizkostenverordnung abgerechnet und damit richtig" abgetan.
In meinem Mietvertrag ist folgendes vereinbart:
ZitatDie Betriebskosten werden, sofern sie nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach dem Verhältnis der Mietfläche zur Gesamtfläche umgelegt.
Ergibt sich aus den vorhandenen Wasserzählern in allen Wohneinheiten eine Pflicht der Abrechnung nach Verbrauch?
Danke für die Einschätzungen.
Gruß
Neospin