Härtefall KÜ - VM verkauft Haus 10Mon nach Auszug

  • Hallo, am 01.01.2016 sind wir in ein Haus gezogen - zur Miete.
    Mein Mann, ich und unsere drei kinder (24,22,18). Wir haben die Vermieterin gefragt ob sie jemals verkaufen mag, sie verneinte dies ganz sicher. Heute rief mich die damalige Maklerin an und eröffnete mir, das die Vermieterin sich zum Verkauf entschlossen hat.

    Der Umzug hat uns Geld gekostet, das Streichen des ganzen Hauses ebenso! Wenn das Haus verkauft wird, kann der neue Eigentümer zwecks Eigenbedarf kündigen. Das weiß ich. Nun meine Frage:

    Mein Sohn (24j) hat von März 2017 bis Juli 2017 seine Ausbildungsprüfungen. Mein anderer Sohn (18J) hat ab Mai 2017 die Abschlussprüfungen zur Fachhochschulreife. Ein Umzug würde die Abschlüsse beider gefährden, da sie nicht ordentlich lernen könnten durch erneuten Umzug usw. Könnte dies einen Härtefall darstellen?

    Abgesehen davon leben wir im Rhein Main Gebiet und haben bereits Jahre gebraucht um dieses Haus zu finden, wir sind zu fünft und es ist sehr schwer einen vergleichbaren Wohnraum zu finden - es sind meist 300€ mehr die für ähnliche Bzw weniger QM verlangt werden.

    Wir sind sehr ratlos und traurig, gerade angekommen zu sein und dann so etwas zu erleben...

  • Hallo, am 01.01.2016 sind wir in ein Haus gezogen - zur Miete.
    Mein Mann, ich und unsere drei kinder (24,22,18). Wir haben die Vermieterin gefragt ob sie jemals verkaufen mag, sie verneinte dies ganz sicher. Heute rief mich die damalige Maklerin an und eröffnete mir, das die Vermieterin sich zum Verkauf entschlossen hat.

    Hallo cherry,

    Hast du das schriftlich?
    am besten sogar im MV vereinbart?



    Der Umzug hat uns Geld gekostet, das Streichen des ganzen Hauses ebenso!

    PP



    Wenn das Haus verkauft wird, kann der neue Eigentümer zwecks Eigenbedarf kündigen. Das weiß ich. Nun meine Frage:

    so schnell geht das nicht.
    zunächst muss der Käufer im Grundbuch eingetragen sein.
    Dann wäre zu prüfen ob es MV-Einschränkungen gibt.



    Mein Sohn (24j) hat von März 2017 bis Juli 2017 seine Ausbildungsprüfungen. Mein anderer Sohn (18J) hat ab Mai 2017 die Abschlussprüfungen zur Fachhochschulreife. Ein Umzug würde die Abschlüsse beider gefährden, da sie nicht ordentlich lernen könnten durch erneuten Umzug usw. Könnte dies einen Härtefall darstellen?

    Nein das ist kein Härtefall wenn man 3 Tage nicht zum lernen kommt...



    Abgesehen davon leben wir im Rhein Main Gebiet und haben bereits Jahre gebraucht um dieses Haus zu finden, wir sind zu fünft und es ist sehr schwer einen vergleichbaren Wohnraum zu finden - es sind meist 300€ mehr die für ähnliche Bzw weniger QM verlangt werden.

    Auch PP



    Wir sind sehr ratlos und traurig, gerade angekommen zu sein und dann so etwas zu erleben...

    Dann frage ich mich warum ihr nicht auf einen beidseitigen Kündigungsverzicht von 4 Jahren vereinbart habt.
    Die meisten VM wären doch wahrscheinlich froh wenn ein M sowas wünscht.


    VG Syker

  • Hallo Cherry,

    erst einmal kann man dich etwas beruhigen: ein Verkauf dauert eigentlich immer seine Zeit (gerne mal 3-6 Monate) - erst recht, wenn das Haus vermietet ist. Wenn es sich nämlich um ein EFH handelt, welches üblicherweise zur Eigennutzung gekauft wird, scheuen sich viele Käufer, ein vermietetes Objekt zu kaufen. Und zwar aus genau dem Grund, dass der Mieter einfach nicht gerne ausziehen möchte und es nicht abzusehen ist, wie schwer man sein Eigentum wieder selbst nutzen kann.

    Wie wäre es, wenn Ihr selbst die Immobilie kauft?

    Ansonsten gilt (wenn Ausschluss wegen Eigenbedarf nicht im MV verankert ist):
    Ab jetzt schon mal neue Wohnung/Haus suchen. Falls ihr nämlich doch ganz schnell etwas passedes findet, könntet ihr dem jetzigen Vermieter anbieten, früher auszuziehen - und euch dies monetär vergüten lassen (4stelliger Betrag).

    Damit ist beiden Seiten geholfen, denn auch der Vermieter kann die Immibilie nun viel besser - und teurer verkaufen.
    Es wäre also eine win-win-Situation.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung


  • Ich meine gelesen zu haben, dass das ein Härtefall ist. Da es die Leistung gefährdet. Ein Umzug ist ja nicht in drei Tagen getan, da hängt schon Arbeit dran.

    Mit Kündigungsverzicht kannten wir uns leider nicht aus, da wir vorher jahrelang in ein und derselben Wohnung (die aber zu klein war) wohnten. Wir hben einfach mal an das gute im Menschen geglaubt.

    Nein schriftlich haben wir dies nicht, ich habe Zeugen (war nicht alleine bei Terminen) sie schon.


  • Danke für die Antwort. Wir wären am Kauf interessiert gewesen aber nun sind wir natürlich sehr wütend und enttäuscht. Als wir hier eingezogen sind mussten wir neue Türen (die von VM gestellt waren) montieren, hatten undichte Fenster - wurden ausgetauscht, das Bad war kaputt - Wände nass - Bad nicht benutzbar - hatten mehrere Firmen da und einen Monat lang trocknungsgeräte. Von Anfang an ist in diesem Haus etwas kaputt und wir waren der VM gegenüber stets freundlich obwohl wir uns so unwohl fühlten und jetzt sollen uns Besichtigungen noch dazu ins Haus stehen? Das alles ist unzumutbar. Letztes Jahr am 03.12 haben wir das Haus besichtigt und die VM bat um Einzug am 01.01 und wir? Haben das gemacht! Ihr zuliebe.

    Wir sind schon seit gestern (als der Anruf kam) auf der Suche allerdings gestaltet sich die Suche im
    rhein main geniet sehr schwer. Bis wir dieses Haus fanden vergingen bereits Jahre. Wir brauchen fünf Zimmer (was hier sowieso kaum zu finden ist) und es muss natürlich bezahlbar sein. Das wird in drei Monaten definitiv nicht zu schaffen sein.

  • Danke für die Antwort. Wir wären am Kauf interessiert gewesen aber nun sind wir natürlich sehr wütend und enttäuscht. Als wir hier eingezogen sind mussten wir neue Türen (die von VM gestellt waren) montieren, hatten undichte Fenster - wurden ausgetauscht, das Bad war kaputt - Wände nass - Bad nicht benutzbar - hatten mehrere Firmen da und einen Monat lang trocknungsgeräte. Von Anfang an ist in diesem Haus etwas kaputt und wir waren der VM gegenüber stets freundlich obwohl wir uns so unwohl fühlten und jetzt sollen uns Besichtigungen noch dazu ins Haus stehen? Das alles ist unzumutbar. Letztes Jahr am 03.12 haben wir das Haus besichtigt und die VM bat um Einzug am 01.01 und wir? Haben das gemacht! Ihr zuliebe.

    Wir sind schon seit gestern (als der Anruf kam) auf der Suche allerdings gestaltet sich die Suche im
    rhein main geniet sehr schwer. Bis wir dieses Haus fanden vergingen bereits Jahre. Wir brauchen fünf Zimmer (was hier sowieso kaum zu finden ist) und es muss natürlich bezahlbar sein. Das wird in drei Monaten definitiv nicht zu schaffen sein.

    Hallo,

    dass das Haus verkauft wird heißt doch nicht zwangsläufig, das ihr gekündigt werdet, beruhigt euch erstmal wieder.

    Für Emotionen lässt ein Mietverhältnis wenig Spielraum und das eine Mietsache verkauft wird und eventuell eine Eigenbedarfskündigung erfolgt ist eben das Schicksal eines jeden Mieters.

    Der Kauf der Immobilie ist auch wenn ihr wütend seid ja nicht ausgeschlossen, ein Gespräch mit der Vermieterin wäre doch wohl das allererste, was mir dabei einfallen würde um herauszufinden wo in etwa die Kaufpreisvorstellung liegt.

    Wenn das annehmbar wäre, dann könnte man gleich mal mit der Bank ein Wort sprechen und vielleicht alles in wieder für euch geordnete Bahnen lenken, oder?

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    dass eine Mietwohnung oder eben ein Haus zur Miete ja "schon bei Einzug praktisch unbewohnbar war", ist eine alte Leier, die mich immer wieder den Kopf schütteln lässt.

    Keiner hat euch gezwungen, in dieses Haus zu ziehen (auch wenn die Suche schwer sein mag).

    Bei euch liegt mit relativer Sicherheit -aus meiner Sicht- keinerlei Härtefall vor. Ich kenne eure privaten Vehältnisse nicht, aber:
    Die "Kinder" sind alle schon erwachsen, mindestens die beiden älteren werden sowieso früher oder später (eher früher) eine eigene Wohnung haben. Der jüngste ist bei der Suche nach neuem Wohnraum für die Familie ganz sicher nicht derart involviert, dass er keine Zeit zum Lernen hat.

    Gruß,
    anonym2

  • Ich meine gelesen zu haben, dass das ein Härtefall ist. Da es die Leistung gefährdet. Ein Umzug ist ja nicht in drei Tagen getan, da hängt schon Arbeit dran.

    Mit Kündigungsverzicht kannten wir uns leider nicht aus, da wir vorher jahrelang in ein und derselben Wohnung (die aber zu klein war) wohnten. Wir hben einfach mal an das gute im Menschen geglaubt.

    Nein schriftlich haben wir dies nicht, ich habe Zeugen (war nicht alleine bei Terminen) sie schon.

    Das sind natürlich alles Ausflüchte, mindestens im juristischen Sinne. Warum ein paar Tage Umzug die Fachhochschulreife deines volljähringen Sohns gefährden soll, wird man wohl ernsthaft niemandem erklären können.
    Ansonsten sind solche mündliche Zusagen die ein Vermieter abgibt, auch nicht bindender als mündliche Zusagen die ein Mieter abgibt. Was das bedeutet sollte klar sein.
    Außerdem, wenn ihr am Kauf Interesse habt, warum versucht ihr das Haus dann nicht zu kaufen?

  • Hallo,

    dass eine Mietwohnung oder eben ein Haus zur Miete ja "schon bei Einzug praktisch unbewohnbar war", ist eine alte Leier, die mich immer wieder den Kopf schütteln lässt.

    Keiner hat euch gezwungen, in dieses Haus zu ziehen (auch wenn die Suche schwer sein mag).

    Bei euch liegt mit relativer Sicherheit -aus meiner Sicht- keinerlei Härtefall vor. Ich kenne eure privaten Vehältnisse nicht, aber:
    Die "Kinder" sind alle schon erwachsen, mindestens die beiden älteren werden sowieso früher oder später (eher früher) eine eigene Wohnung haben. Der jüngste ist bei der Suche nach neuem Wohnraum für die Familie ganz sicher nicht derart involviert, dass er keine Zeit zum Lernen hat.

    anonym2


    Was hast du für Probleme?! Wir wussten nicht, dass Fenster undicht sind oder das Bad ETC als wir eingezogen sind ;) Die ganzen Nachbarn haben uns hinterher erst gesagt? Dass die VM nichts in ihr Haus investiert und es ständig solche. Probleme gibt. Die VM hat alles gezahlt, da es IHR verschulden war und trotzdem gat UNS das ZEIT und NERVEN gekostet

    Natürlich ist er involviert, ich dachte hier kennt sich jemand mit dem Gesetz aus deshalb wollte ich fragen, denn das es zu Abschlussprfungen ein härtefall ist wurde mehrfach von Gerichten beschlossen. Anscheinend wisst ihr es einfach nicht :) ich werde meinen Kindern (mögen sie sonst noch so erwachsen sein) niemals ihre Prüfungen, die für das Leben wichtig sind!!, verhauen lassen nur weil jemand sofort einziehen will. Sie soll verkaufen, wir wollen auch nicht länger hier bleiben aber BKS sich was findet dauert es und vor JULI werde ich nicht ausziehen und nein die älteren werden nicht ausziehen! Wieso sollten sie? Der älterer wird anfangen hier zu studieren und meine Tochter studiert bereits auch hier, kein Grund auszuziehen.

  • Das sind natürlich alles Ausflüchte, mindestens im juristischen Sinne. Warum ein paar Tage Umzug die Fachhochschulreife deines volljähringen Sohns gefährden soll, wird man wohl ernsthaft niemandem erklären können.
    Ansonsten sind solche mündliche Zusagen die ein Vermieter abgibt, auch nicht bindender als mündliche Zusagen die ein Mieter abgibt. Was das bedeutet sollte klar sein.
    Außerdem, wenn ihr am Kauf Interesse habt, warum versucht ihr das Haus dann nicht zu kaufen?

    Wird es. Das Alter hat nichts damit zu tun ob es ihn einschränkt oder nicht. Mitten in der Prüfungsphase wäre ein Umzug nicht zumutbar, für beide kinder.

    Wir sehen uns nach anderen Häusern zum Kauf o. Miete um. Heute möchte die Maklerin anrufen und einen Termin vereinbaren, sie wird wahrscheinlich danach fragen ob wir es kaufen wollen aber wir wollen ungerne von solchen Menschen etwas kaufen.

  • Was hast du für Probleme?! Wir wussten nicht, dass Fenster undicht sind oder das Bad ETC als wir eingezogen sind ;) Die ganzen Nachbarn haben uns hinterher erst gesagt? Dass die VM nichts in ihr Haus investiert und es ständig solche. Probleme gibt. Die VM hat alles gezahlt, da es IHR verschulden war und trotzdem gat UNS das ZEIT und NERVEN gekostet

    Natürlich ist er involviert, ich dachte hier kennt sich jemand mit dem Gesetz aus deshalb wollte ich fragen, denn das es zu Abschlussprfungen ein härtefall ist wurde mehrfach von Gerichten beschlossen. Anscheinend wisst ihr es einfach nicht :) ich werde meinen Kindern (mögen sie sonst noch so erwachsen sein) niemals ihre Prüfungen, die für das Leben wichtig sind!!, verhauen lassen nur weil jemand sofort einziehen will. Sie soll verkaufen, wir wollen auch nicht länger hier bleiben aber BKS sich was findet dauert es und vor JULI werde ich nicht ausziehen und nein die älteren werden nicht ausziehen! Wieso sollten sie? Der älterer wird anfangen hier zu studieren und meine Tochter studiert bereits auch hier, kein Grund auszuziehen.


    Mal ehrlich, wenn das alles so klar ist, warum fragst du dann? Du hast nach der Meinungen und Einschätzungen gefragt, und die hast du bekommen. Das die nicht deinen Wünschen entsprechen, kann ich verstehen, aber ich persönlich sehe keinen Grund dich zu belügen, damit du beruhigt bist, und am Ende feststellen musst, das du doch mit Zitronen gehandelt hast.
    Jursitisch kann natürlich immer alles passieren, das sind eh immer Einzelfallentscheidungen.
    Außerdem wir den Sohn bis deine Befürchtungen irgendwann mal zum tragen kommen könnten wohl schon längst die Prüfung hinter sich haben, das ist also nichts auf dem man sich ausruhen kann, selbst wenn der Richter das auch so sieht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (11. November 2016 um 12:09)

  • Wird es. Das Alter hat nichts damit zu tun ob es ihn einschränkt oder nicht. Mitten in der Prüfungsphase wäre ein Umzug nicht zumutbar, für beide kinder.

    Wir sehen uns nach anderen Häusern zum Kauf o. Miete um. Heute möchte die Maklerin anrufen und einen Termin vereinbaren, sie wird wahrscheinlich danach fragen ob wir es kaufen wollen aber wir wollen ungerne von solchen Menschen etwas kaufen.


    Sag mal hat schon irgendwer verlangt das du ausziehen sollst? Das sind doch bislang nur deine Ängste. Bis das zu tragen kommen würde hat dein Sohn seine Prüfung mit sicherheit schon hinter sich haben.
    Ansonsten, wenn du das Haus nicht kaufen willst, weil du den Käufer nicht leiden kannst, ist dir wohl echt nicht mehr zu helfen? Was ist das bitte für eine infantile herangehensweise?

  • Wenn es so ist, dass wir nicht gegen marz/April raus müssen (während den Prüfungen) gibt es kein Problem. Bis Juni/Juli müssten wir was gefunden haben und die Söhne haben dann ihre Prüfung hinter sich.

    Das ist keine infantile Herangehensweise, die Herangehensweise der VM ist infantil.

  • Wenn es so ist, dass wir nicht gegen marz/April raus müssen (während den Prüfungen) gibt es kein Problem. Bis Juni/Juli müssten wir was gefunden haben und die Söhne haben dann ihre Prüfung hinter sich.

    Das ist keine infantile Herangehensweise, die Herangehensweise der VM ist infantil.

    Infantil im Sinn von "kindlich". Wie nennst du es mit jemandem keine Geschäfte machen zu wollen, den man nicht mag, obwohl es evtl. zum eigenen besten wäre?
    Bis jetzt ist die Hütte doch nocht nicht mal verkauft, und wer sagt das das so schnell geht? Eine Immobilie, zumal ein bewohntes Einfamilienhaus, ist sicher nicht automatisch ein Topseller.
    Im Moment machst du dir über ungelegte Eier sorgen, denke ich. Noch mal, wenn du konstruktiv werden willst, spring über deinen Schatten und kauf die Hütte wenn möglich, und wenn das gut für euch wäre.
    Alles andere wird sich ergeben.

  • Noch mal, wenn du konstruktiv werden willst, spring über deinen Schatten und kauf die Hütte wenn möglich, und wenn das gut für euch wäre.

    Vielleicht lässt sich, wenn Ihr kaufen wollt, der Vermieter sogar darauf ein, die bisherigen Mietzahlungen auf den Kaufpreis anzurechnen - fragen kostet auf jeden Fall nix.

  • Ich meine gelesen zu haben, dass das ein Härtefall ist.
    Wir hben einfach mal an das gute im Menschen geglaubt.


    Ob das einer ist, kann bestenfalls ein Gericht entscheiden. Heutzutage noch an das Gute im Menschen glauben...:confused::eek: leider...

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