Mieterhöhung nach Modernisierung der Heizung

  • Hallo,
    ich wohne in einem 3 Familienhaus im Erdgeschoß. Bisher wurde das Haus mit 2 verschiedenen Heizungen (Öl) betrieben, das EG hatte einen seperaten Heizkessel der circa 30 Jahre alt war. Im vergangenen Jahr wurde dieser, nach dem er des öfteren defekt war, vom Heizungsbauer provisorisch repariert. Der Monteur erklärte mir, dass er hierfür keine Ersatzteile mehr bekommt und beim nächsten Ausfall der Anlage diese ausgetaucht werden muß. Nun wurden beide Heizungen ausgetauscht, und für alle 3 Wohnungen nur noch eine Anlage installiert. Der Vermieter legt die Modernisierungskosten, 11%, auf die Mieter um.

    Nun meine Frage:

    Ist das eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?
    Und
    Bin ich nur für die Heizung fürs EG zuständig, oder muß ich mich auch an der anderen beteiligen?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierbei behiflich sein könnten.


    Viele Grüße
    Zofia

  • Puh, komplexes Thema.
    Mein wissenstand ist folgender:
    Das kann eine wohnwerterhöhende Maßnahme sein und somit auch eine Mieterhöhung begründen. Das Hängt wohl vor allem von der Art der neuen Heizung ab.
    Wichtig wäre das der Erhaltungsaufwand der alten Anlage von den Kosten für die neue Anlage abzuziehen ist.
    Im Grunde solltes du dich wohl von einem Fachmann beraten lassen, wenn du sämtliche Unterlagen und Begründungen zusammen hast.

  • Selbst wenn nicht ist trotzdem ein Instandhaltungsbeitrag von den ModKosten abzuziehen.

    VG Syker

    Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (11. November 2016 um 15:40)

  • Da beantwortet jedoch meine Frage nicht.

    Wen interessiert es?


    Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.

    Ja richtig.
    Um das genauer einschätzen zu können,
    muss man die Type der alten und der neuen Heizung kennen.
    Sowie die Kosten einer der alten Heizung vergleichbaren Heizung.


    VG Syker

  • Hallo allerseits,

    meines Erachtens ist das eine Modernisierung. Es ist ein Austausch erfolgt, die neue Heizung braucht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weniger Primaerenergie als die alte. Moeglicherweise waeren zum Zeitpunkt des Austausches erforderliche Reparaturkosten abzuziehen. Das ist dann aber ein Fall fuer Spezialisten.

    Die Umlage einer neuen Heizungsanlage erfolgt ueblicherweise auf Basis der Wohnflaeche. Wirkliche Vorschriften gibt es dafuer zwar nicht, die Umlage muss nur "angemessen" erfolgen. Zumindest mir ist aber kein Urteil bekannt, das die Umlage von Heizungsmodernisierungen auf Basis Wohnflaeche fuer unzulaessig erklaert haette. Von daher wird das meistens so gemacht.

    cu
    Guenni

  • Bernys Frage ist (ausnahmsweise) tatsächlich relevant.

    Hier muss einiges Beachtet werden:
    - wurde eine gleichwertige Heizung eingebaut oder z.b. umgestellt auf Brennwert?
    - wurden beide getauscht wegen defekt?
    - oder wurde z.b. nur getauscht, weil nach EnEV 2014 die Betriebserlaubnis abgelaufen war? ( Standartheizkessel eingebaut vor 1985)
    - wurde der Austausch mit kfw Mittel energetisch sanieren gefördert?
    -wurde bei der zweiten Heizung die Modernisierung angekündigt?

  • Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.

    Hallo,

    welche neue Heizung entspricht schon der Art und Güte eines 30 Jahre alten Brenners?

    Ich würde davon ausgehen, dass es eine Modernisierung ist. Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, waren beide alte Heizungen beim Austausch voll funktionsfähig, so dass es kein Reparaturaustasuch war.

    Den Teil, ob du nur für das EG zuständig bist, verstehe ich nicht. Es ist eine Heizung für drei Parteien eingebaut worden. Demnach sind alle drei Parteien anteilig nach Wohnfläche zahlungspflichtig.

    Gruß
    H H