Immobilie von Verwandten zur Eigennutzung - steuerliche Behandlung?

  • Guten Tag in die Runde!

    Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir zeitnahe in ein Haus ziehen können, welches nahen Verwandten von mir gehört. Das Ganze ist allerdings nicht umsonst für mich (was ich auch gar nicht wollen würde), ich werde also Miete zahlen.

    Da es sich jedoch um nahe Verwandte handelt stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag (für uns alle) überhaupt notwendig ist.
    [Für Bedenkenträger, die an dieser Stelle behaupten würden, dass sei für den Notfall immer noch besser: Die Verwandtschaft ist so eng, dass ich sagen kann, sollte man sich tatsächlich wegen Mietsachen oder Geld streiten, dann ist es eh schon zu spät, da hilft auch kein Mietvertrag ;) ]

    Die Verwandten haben ein paar Mieteinkünfte, ansonsten nur Kapitaleinkünfte und Renteneinkünfte.

    Nach meinem Verständnis wäre ein Mietvertrag in diesem Zusammenhang mEn eher unvorteilhaft, da dieser ja die Dokumentation zusätzlicher Einkommen wäre - Die Verwandten stünden sich in meinem Verständnis aber besser, wenn sie ihr jährliches Einkommen "so niedrig wie möglich halten", um so halt auch weniger Steuern zu zahlen.

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich möchte mich hier nicht als grundsätzlicher Fan von Steuervermeidung oder gar -hinterziehung bekennen - Gebt' dem Kaiser, was des Kaisers ist! :) Also darauf soll es natürlich nicht hinauslaufen -weder bewusst noch aus Versehen:)

    Die Zurverfügungstellung der Immobilie für Verwandte ist ja aber auch ein gewichtiges Argument, aufgrund der man von einer Mietzahlung vollständig absehen könnte. Oder einfacher ausgedrückt: Es wird einfach zur Privatsache (rein familienintern), wenn innerhalb der Familie auch nicht die Notwendigkeit gesehen wird, einen Mietvertrag für die Zurverfügungstellung aufzusetzen.

    Wäre eine dann nichtsdestotrotz getätigte "faktische" Mietzahlung zwischen Verwandtem A (Mieter) und B (Vermieter) aber dann Steuerhinterziehung!? Oder ist das völlig obsolet wenn ein "offizielles Mietverhältnis" besteht, sondern lediglich eine "Zurverfügungstellung" vorhanden ist?


    ++

    Noch eine Frage in einem anderen Zusammenhang, bzw. zu meinem bestehenden Mietverhältnis: Ist es grundsätzlich unzulässig, wenn ich die letzten (beiden) Monatsmieten mit der Kaution verrechnen lasse? Zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.
    (Sorry, aber zu dieser mEn sicherlich recht häufig gestellten Fragen konnte ich im Forum trotzdem leider keinen einschlägigen Thread finden).


    Viele Grüße

    h2b

  • Auf die Schnelle:

    Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht nötig.

    In Sachen Steuer:

    Wo kein Kläger da kein Richter.

    Zitat

    Noch eine Frage in einem anderen Zusammenhang, bzw. zu meinem bestehenden Mietverhältnis: Ist es grundsätzlich unzulässig, wenn ich die letzten (beiden) Monatsmieten mit der Kaution verrechnen lasse?

    Ja

    Zitat

    Zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.

    Ist das nachweisbar?


  • Ist es grundsätzlich unzulässig, wenn ich die letzten (beiden) Monatsmieten mit der Kaution verrechnen lasse? Zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.


    Das Abwohnen der Kaution ist grundsätzlich unzulässig und kann für den ausziehenden Mieter zu einer teuren Angelegenheit werden, weil die Gerichte diese Eigenmächtigkeiten entsprechend "honorieren". Und da spielt auch keine Rolle, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, denn das ist eine völlig andere "Baustelle".

  • Auf die Schnelle:

    Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht nötig.

    In Sachen Steuer:

    Wo kein Kläger da kein Richter.


    Entnehme ich dem aber nichtsdestotrotz richtig, dass das aber auch rechtlich wahrscheinlich insgesamt unbedenklich ist?

    Zitat


    Ist das nachweisbar?


    So im Mietvertrag festgehalten!

  • Das Abwohnen der Kaution ist grundsätzlich unzulässig und kann für den ausziehenden Mieter zu einer teuren Angelegenheit werden, weil die Gerichte diese Eigenmächtigkeiten entsprechend "honorieren". Und da spielt auch keine Rolle, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, denn das ist eine völlig andere "Baustelle".

    Sie schrieben: "grundsätzlich unzulässig". Gegen welche Norm würde hierbei verstoßen werden? Bzw.: Wenn der Vermieter am Ende nichts an dem Zustand der Wohnung aussetzt (bzw. aussetzen kann), wo läge das Problem?

    Meine Sorge geht nur dahin, dass der jetzige Vermieter, der sich während des Mietverhältnisses mEn als nicht besonders "kümmernd" und zuverlässig erwiesen hat (wobei das angesichts der sonstigen "Geschichten" hier im Forum zugegeben auch als "Klagen auf hohem Niveau" klassifiziert werden könnte), auch es mit der Kautionsrückzahlung nicht so genau nehmen könnte oder gar (ohne dass ich hier ein konkretes Bedenken hätte) irgendwelche fadenscheinigen Argumente entwickelt um ggf. einen Teil der Kaution noch "abzugreifen" (kurz: Er ist nicht am Zustand der Immobilie interessiert, ihm geht es nur ums Geld :cool: natürlich eine subjektive Einschätzung aber mMn Fakt :cool:)

    Ich würde es nur begrüßen, wenn ich keine Situation herbeiführe, in der ich meinem Geld hinterherlaufen muss. Der Vermieter natürlich auch so -das liegt wohl in der Natur des Mieter-Vermieter-Verhältnisses.

    Der Punkt ist aber, dass ich (soweit ich das kann) objektiv keine Gründe zu erkennen vermag, die die Einbehaltung einer Kaution rechtfertigen würden.

    Die Hemmschwelle hier gar ein etwaiges Gerichtsverfahren (wie von Ihnen skizziert) aufzurufen, läge dann beim Vermieter. Wie gesagt: Ich habe bislang keinen Grund anzunehmen, dass es zu Streitfragen kommen könnte, sollte der Ball diese "einzuklagen" im Spielfeld des Vermieters liegen erst recht nicht (der geht mEn immer den Weg des geringsten Widerstandes...).

  • Der Punkt ist aber, dass ich (soweit ich das kann) objektiv keine Gründe zu erkennen vermag, die die Einbehaltung einer Kaution rechtfertigen würden.


    Dann macht man schön... und bei Verlegenheit kannste Dich ja hier wieder melden. Merke: Mit Verwandten macht man keine Geschäfte.

  • Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich möchte mich hier nicht als grundsätzlicher Fan von Steuervermeidung oder gar -hinterziehung bekennen - Gebt' dem Kaiser, was des Kaisers ist! :) Also darauf soll es natürlich nicht hinauslaufen -weder bewusst noch aus Versehen:)

    Die Zurverfügungstellung der Immobilie für Verwandte ist ja aber auch ein gewichtiges Argument, aufgrund der man von einer Mietzahlung vollständig absehen könnte. Oder einfacher ausgedrückt: Es wird einfach zur Privatsache (rein familienintern), wenn innerhalb der Familie auch nicht die Notwendigkeit gesehen wird, einen Mietvertrag für die Zurverfügungstellung aufzusetzen.

    Wäre eine dann nichtsdestotrotz getätigte "faktische" Mietzahlung zwischen Verwandtem A (Mieter) und B (Vermieter) aber dann Steuerhinterziehung!? Oder ist das völlig obsolet wenn ein "offizielles Mietverhältnis" besteht, sondern lediglich eine "Zurverfügungstellung" vorhanden ist?


    Hallo,

    ich verstehe es wahrscheinlch falsch, aber für mich klingt das wie nichts anderes als Steuerhinterziehung.

    Ihr könnt eine Zahlung gerne Überlassungsentschädigung nennen, es bleibt eine Einnahme aus Vermietung und ist damit steuerpflichtig. Wenn diese Zahlung weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, hat das zur Konsequenz, dass die Kosten des Hauses, inkl. der Abschreibungen nicht mehr voll gegengerechnet werden können.

    Die Zahlung einer geringen oder gar keiner Miete kann aber durchaus Sinn machen. Vor allem, wenn die Kosten für das Haus gering sind. Aber auch hier passt das Finanzamt auf. Eine kostenlose Überlassung eines Haus kann sogar Schenkungssteuer fällig werden lassen.

    Das Internet ist voll über das Thema "Vermietung an Verwandte". Google dich mal durch.

    Gruß
    H H

  • Sie schrieben: "grundsätzlich unzulässig". Gegen welche Norm würde hierbei verstoßen werden? Bzw.: Wenn der Vermieter am Ende nichts an dem Zustand der Wohnung aussetzt (bzw. aussetzen kann), wo läge das Problem?


    Da du mir nicht glauben willst und mit unsinnigen Argumenten antwortest, solltes du dir das hier mal durchlesen (falls dein Intellekt mitmacht).
    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-abwohnen/

  • Hallo,

    das würde ich im Zusammenhang genau so sehen.

    Gruß
    BHShuber

  • Kurzer Ausflug in mein künftiges Mietverhältnis: Eigentumswohnung, die durch Erbschaft zu 50 % mir gehört. Meine Mutter erhält zukünftig die Hälfte der Grundmiete - 66% von mir als Nutzungsentschädigung. Nebenkosten und alle weiteren Kosten trage ich in regulärer (anfallender) Höhe.
    Würde ich kostenlos dort leben, gäbe es böse Ärger mit dem Finanzamt.

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