Hallo liebes Forum,
ich schlage mich momentan mit einem recht kniffligen Problem herum, dass gleich mehrere rechtlliche Fragen aufwirft. Vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung meiner vielen, vielen Fragen behilflich sein....wäre gaaaaanz lieb!
Hier der Sachverhalt:
Ich wohne seit ca. 10 Jahren in einem Dreifamilienhaus zur Miete. Ich bewohne die mittlere Wohnung. Mein Vermieter wohnt nicht mit in dem MFH.
Bei meinem Einzug hatte ich noch absolut keine Erfahrungen mit Gas, weder mit der Abrechnung noch dem Verbrauch etc., ich war also völlig unerfahren, was diese Thema angeht.
Bei Vermietung der Wohnung wurde mir mündlich vom Vermieter der Gaszähler gezeigt. Die drei Gaszähler befinden sich außen am Haus in einem kleinen Kasten. Ich habe weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll die Zählernummer stehen, aber auch schon mein Vormieter hatte diese Zählernummer bzw. die Zuordnung. Es war somit auch der einzige Zähler, der "frei" war, sprich, die anderen Zähler waren an die bereits dort Wohnenden vergeben, so habe ich mich also beim Grundversorger angemeldet.
Im Zählerschrank hängen die drei Zähler, handschriftlich von oben nach unten beschriftet, Wohnung 1, Wohnung mitte (meine, neben dem mir zugeordneten Zähler), und Gabi, das ist meine Nachbarin, die wohnt schon ewig dort, deshalb ist es also Wohnung 3.
Irgendwann, ich kann mich nicht mehr genau erinnern wann, bekam ich eine Jahresabrechnung vom Grundversorger mit der Aussage, ich hätte etwas mehr als 25.000 kwh verbraucht, mit der Aufforderung zur Nachzahlung eines nicht unerheblichen Betrages. Ich rief dort an und beschwerte mich, da ich mir nicht vorstellen konnte, einen so hohen Verbrauch zu haben, man versicherte mir jedoch, dass dort alles in Ordnung sei, ich solle halt auf mein Heizverhalten achten. Ich bin alles andere als Kälteempfindlich, dachte aber, ich hätte die Therme irgendwie nicht im Griff, wohl eine falsche Einstellung gewählt oder sonst etwas. Da ich irgendwie unterbewusst ein schlechtes Gefühl gegenüber dem Grundversorger hatte, habe ich zum nächstmöglichen Termin den Vertrag aufgekündigt und zu einem anderen Stromanbieter gewechselt. Siehe da, im folgenden hatte ich meinen Gasverbrauch von 25000 auf ca 14.000 senken können. Die bei einem solchen Wechsel anfallenden Bonuszahlungen habe ich gerne kassiert, es handelte sich immerhin um keinen geringen Betrag.
So zogen die Jahre ins Land, ich blieb durchschnittlich bei meinen ca 14.000 kwh Verbrauch und habe mir auch weiter keine Gedanken gemacht, da das Haus, in dem ich wohne, ein Altbau aus dem Ende des 19 Jahrhunderts ist, kann, meinen Recherchen zufolge, wohl ein höherer Gasverbrauch vorkommen, ich habe den höher liegenden Verbrauch quasi als Ausgleich zur individuellen Wohnlage gesehen. Ich bin auch nicht auf die Idee gekommen, meinen Vermieter mit der Sachlage zu konfrontieren, da ich vertauschte Zähler überhaupt nicht auf dem Zettel hatte. Die Senkung von 25.000 auf 14.000 habe ich mir mit dem schlechten Grundversorger erklärt, mit 14.000 war ich zufrieden, wenn ich das verbrauche, dann ist das halt so.....Auch dachte ich, ich müsste alles , was mit Gas und Strom zu tun hat, direkt mit den Versorgern klären, deshalb habe ich den Vermieter auch nicht informiert.
Inzwischen ist vor ca 3 Jahren mein damaliger Nachbar aus Wohnung 1 ausgezogen und ein neuer Nachbar hat sich vorgestellt.
In den vergangenen Jahren hat sich durch Arbeitslosigkeit und Krankheit meine finanzielle Situation leider etwas verschlechtert. Es kam, wie es kommen musste, die Jahreabrechnung für Gas 2015/2016 flatterte ins Haus, ich sollte etwas mehr als 200 € nachzahlen, mein neuer Abschlag wurde von etwa 80 auf etwa 100 Euro erhöht, man prognostizierte mir für das kommende Jahr einen Verbrauch von etwa 15.500 kwh. Ich hatte also wieder das Gefühl, dass da irgendetwas nicht stimmt. So kam es, dass ich mir Stift und Zettel nahm und zum Zählerkasten ging, den Stand meines Zählers notierte und den gesamten Oktober nicht geheizt habe. Lediglich morgens zum Duschen (ca. 5 Minuten) habe ich die Therme eingeschaltet, selbst das Wasser zum Mundausspülen nach dem Zähneputzen habe ich mir mit dem Wasserkocher erhitzt. Es war kein schöner Oktober, denn es war ziemlich kalt in diesem Jahr.
Am 01.11.2016 ging ich frohen Mutes erneut zum Zählerkasten und habe dort festgestellt, dass ich im gesamten Monat Oktober, in dem ich ausschließlich geduscht hatte, einen Verbrauch (umgerechnet von m3 in kwh) von cirka 1800 kwh hatte. Nun war ich mir sicher, dass hier etwas nicht stimmen konnte.
An den kommenden Tagen notierte ich Zählerstände, schaltete die Therme tagsüber ab, ging dann abends wieder hin, bevor ich die Therme wieder anschaltete, notierte ich den Zählerstand erneut. Ihr ahnt es sicher schon, teilweise lief mein Zähler beim Ablesen, obwohl die Therme abgeschaltet war, oder ich hatte Verbräuche, obwohl sie nicht lief, teilweise von mehr als 3 m3 in 9 Stunden.
Darufhin suchte ich am 08.11.2016 meinen Vermieter auf und schilderte dort meinen Verdacht, dass die Zähler vertauscht seien. Er reagierte auch sehr verständnisvoll und machte sofort einen Termin mit einem Klempner aus, der gestern stattfand.
Natürlich wurde bei diesem Termin nach dem Ausschlußprinzip festgestellt, dass mein Zähler mit dem Zähler des Nachbarns aus Wohnung 1 vertauscht ist. Der Nachbar ist zwar gerade im Urlaub, aber Gabi aus Wohnung 3 war da, deshalb ließ sich das alles sehr gut ausschließen. Mein "neuer" Zähler" war auch tatsächlich sehr neu, im Gegensatz zu den beiden anderen, die Optik ließ hier keine Zweifel. Die Herrschaften vom Grundversorger hatten beim Wechsel (warum auch immer der Zähler gewechselt wurde, es weiß hier niemand, evtl. reine Routine) einen Aufkleber auf den Zähler geklebt. Auf diesem Aufkleber stand, dass der Zähler im Januar 2011 mit dem Stand 0 gewechselt wurde. Jetzt hatte der Zähler einen Stand von 3857 m3. So konnte ich ziemlich gut ausrechnen, dass ich in den vergangenen sechs Jahren einen durchschnittlichen Verbrauch von etwa 7.400 kwh/Jahr hatte. Sprich, ich gehe stark davon aus, dass ich ca 9 Jahre lang a) den Gasverbrauch meiner div. Nachbarn gezahlt habe und b) somit ca. doppelt soviel gezahlt habe, als ich eigentlich hätte zahlen müssen, für die ganzen ca 9 Jahre gehe ich von etwa 6.000€ aus.
Soweit der Sachverhalt!
Nun meine Fragen:
- Wer ist hier verantwortlich? Mein Vermieter steht jetzt auf dem Standpunkt, dass es eine Eigenverantwortlichkeit des Mieters gibt und ich wesentlich früher hätte feststellen müssen, das da etws nicht stimmt. Ich pflichte ihm sogar ein wenig bei, aber aus meiner Situation heraus, habe ich mein Bestes getan, um den Sachverhalt aufzuklären. Ich hatte überhaupt keinen Vorteil durch die späte Aufdeckung, hätte mich sogar gefreut, wenn ich der ganzen Sache früher auf die Schliche gekommen wäre, da hätte ich ne Menge Geld gespart. - Und wenn er damit im Recht ist, würde diese Eigenverantwortlichkeit nicht auch für meine Mitmieter gelten, hätten die nicht auch bemerken müssen, dass sie mit ca 7.400 kwh/ Jahr für eine wesentlich größere Wohnung mit immer mehr Personen eindeutig zu wenig Gas verbrauchen/bezahlen? Natürlich ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass sich jemand meldet und sagt " Mensch, ich zahle zu wenig, kannst Du mal nachsehen ob da was nicht stimmt´???? Aber wenn, dann müsste es für beide gelten, zumindest meiner Meinung nach!
Mein Vermieter sieht sich als gänzlich "unschuldig", ist es aber nicht so, dass der falsch zugeordnete Zähler zur Mietsache gehört? Kann ich die Miete mindern, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder ist evtl. der Grundversorger hier haftbar zu machen?
- Ist mein Nachbar mir gegenüber Schadenersatzpflichtig (nicht juristisch gemeint, ich meine einfach nur den Ausgleich der Kosten, er soll sein verbrauchtes Gas zahlen, ich meines) oder steht mein Vermieter in der Pflicht?
- Wer muss sich mit dem Grundversorger in Verbindung setzen? Ich meine, das muss ja jetzt alles geändert werden, die Zähler müssen neu zugeordnet werden etc.
- Wie sieht es mit meinem ehemaligen Nachbarn aus? Der hat natürlich auch 6 Jahre Gas für einen Single bezahlt, obwohl dort ein Pärchen gewohnt hat.
- Wie verhält es sich mit den Verjährungsfristen? Kann ich hier überhaupt von irgendwem noch Geld zurückfordern? Oder nur rückwirkend für drei Jahre? Oder gilt die Verjährungsfrist erst ab Kenntnis, also ab dem 08.11.2016?
- Was ist mit der Bonuszahlung von meinem neuen Gasversorger? Der hat ja auch damals die Höhe des Bonus vom Verbrauch abhängig gezahlt, das stimmt ja jetzt alles hinten und vorne nicht mehr....
Soviele Fragen und ich habe so wenig Plan davon. Bitte um Hilfe! Schon jetzt ganz lieben Dank.
Das Verhältnis zu meinem Vermieter, das die ganzen 9 Jahre topp war, ist übrigens schon merklich abgekühlt. Nachdem ich sagte, ich sei eventuell sogar berechtigt, die Miete zu mindern, sagte er, wenn keine Miete kommt, habe ich umgehend die fristlose Kündigung. Und eigentlich könnte ich dies bereits als mündliche Kündigung verstehen. Da hat wohl jemand Angst! Ich habe ihm angeboten, wir gehen zusammen zu einem Anwalt und teilen uns die Kosten. Was der sagt wird gemacht, ich finde das fair, aber er stellt da total auf Durchzug. Eigentlich schade.
Liebe Grüße und Danke, Wumme