Mietkürzung bei Untermiete

  • Hallo,

    ich brauche Hilfe in folgendem Fall:

    M ist Mieter einer Wohnung und hat (mit Erlaubnis der Eigentümers E) ein Zimmer an U untervermietet. Weiterer Bewohner der Wohnung ist S, der Sohn von M. M selbst wohnt nicht in der Wohnung.
    U ist zum 30.09. ausgezogen und hat für den September keine Miete gezahlt, weil in seinem Zimmer ein Schimmelfleck an der Wand war und er das Zimmer daher angeblich nicht mehr nutzen konnte. Außerdem war in den letzten 2 Monaten das Bad in der Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, da die Dusche und später auch die Toilette ausgebaut wurde aufgrund eines Wasserrohrbruchs in der Wand, der auch die Ursache für den Schimmel war. Es gibt jedoch noch eine Badewanne in dem Bad, außerdem ist auf der gleichen Etage eine leerstehende Wohnung, die der Eigentümer sofort zur Benutzung von Bad und Toilette zu Verfügung gestellt hat. Weitere Wohnungen sind auf der Etage nicht, zudem ist es die oberste Etage, so dass man auf dem Flur auch keinen fremden Personen begegnen konnte.
    M ist bereit, eine Mietkürzung von 40% für September zu akzeptieren. Die restliche nicht gezahlte Miete will er mit der Kaution verrechnen. U verlangt jedoch die Herausgabe der vollen Kaution, anderenfalls will er klagen und in dem Zusammenhang auch noch eine Mietkürzung für August durchsetzen sowie Schadensersatz für angeblich durch den Schimmel beschädigtes Mobiliar geltend machen. Nachweise hierfür liegen M nicht vor. U hat M erstmals am 26.08. schriftlich von dem Schimmel in Kenntnis gesetzt.
    Natürlich fragt M sich jetzt, wer hier im Recht ist, aber es geht vor allem um eine Frage: angenommen, M zahlt die volle Kaution aus und akzeptiert somit eine Mietkürzung um 100% für den Monat September (womit für U nach eigener Angabe die Sache erledigt wäre), kann M dann diese Mietkürzung in voller Höhe an den Eigentümer E weitergeben? M ist schließlich nicht schuld an den Schäden und hatte auch keine Möglichkeit, die Beseitigung durchführen zu lassen (M hat aber sogar immer wieder mit den Handwerkern telefoniert, weil E sich kaum gekümmert hat – wenn M nicht so viel telefoniert hätte, hätte die Beseitigung des Schadens noch länger gedauert!). Müsste E diese Mietkürzung dann hinnehmen, oder wenn nicht, kann er sie dann von M einklagen oder müsste er sich an U wenden (der ja nicht sein Vertragspartner ist)?
    Also M wäre es am liebsten, U die Kaution auszuzahlen und den finanziellen Schaden an E weiterzugeben, denn M sieht nicht ein, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt, da er ja nichts für den Wasserrohrbruch und die Folgeschäden kann. Die Frage ist aber, ob E damit eine 100%ige Mietkürzung des U bzw. des M akzeptieren muss (was 50% der Gesamtmiete wäre).

    Vielen Dank!

  • bellhammi,
    wir haben hier hauptsächlich Mieter (M) und Vermieter (VM). Buchstaben für Drittpersonen, die man erst mal sich merken müsste, benötigen wir nicht. Tut mir leid: versuche es mal so (wie alle anderen Fragesteller es ebenso machen).

  • ... und in der Kürze liegt die W.... ;)

    Apropos Kürze, warum kommentierst Du es dann zum 2ten male? Du bist “ Berny aus Köln“, richtig oder? Der selbsternannte Schrecken und Spezialist zu so gut wie allen Gebieten bzw Themen, was man in den Weiten des Internets erfragen kann....

  • Okay, dann frage ich so: wenn ich ein Zimmer untervermiete und der Untermieter kürzt in einem Monat die Miete um 100%, kann ich dann diese Mietkürzung einfach so akzeptieren und in voller Höhe an meinen Hauptvermieter weitergeben? Was ist, wenn dieser die Höhe der Mietkürzung nicht akzeptiert? Da ich ja selbst Mieter bin, bin ich weder für die Schäden verantwortlich noch habe ich Einfluss darauf, ob und wie schnell sie beseitigt werden.

  • Zitat

    Okay, dann frage ich so: wenn ich ein Zimmer untervermiete und der Untermieter kürzt in einem Monat die Miete um 100%, kann ich dann diese Mietkürzung einfach so akzeptieren und in voller Höhe an meinen Hauptvermieter weitergeben?

    Nein.

    Dein Vermieter hat mit deinem Mietvertrag mit deinem Mieter nichts zu tun.

    Eine 100%ige Mietminderung ist nur bei völliger Unbewohnbarkeit der Mietsache möglich.

    Zitat

    Was ist, wenn dieser die Höhe der Mietkürzung nicht akzeptiert?

    Dann haste Mietschulden, die im E-Fall zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen können. Deines Mietverhältnisses mit deinem Vermieter.

    Zitat

    Da ich ja selbst Mieter bin, bin ich weder für die Schäden verantwortlich noch habe ich Einfluss darauf, ob und wie schnell sie beseitigt werden.

    Irrtum, ganz großer.

    Für deinen Mieter bist Du der Vermieter und verantwortlich was Schäden und deren Behebung angeht.

    Wie Du das anstellst ist dein Problem.

  • bellhammi,

    Du hast recht seltsame Ansichten...:

    "wenn ich ein Zimmer untervermiete und der Untermieter kürzt in einem Monat die Miete um 100%, kann ich dann diese Mietkürzung einfach so akzeptieren"
    - Yoo, kannst Du...:o Über Deine Geldbörse verfügst Du.:rolleyes:

    "und in voller Höhe an meinen Hauptvermieter weitergeben?"
    - Nöö, nicht im Geringsten! Was hat Dein VM damit zu tun? DU bist dessen Vertragspartner.

    "Was ist, wenn dieser die Höhe der Mietkürzung nicht akzeptiert?"
    - Wenn Du Deinem VM die Miete kürzt, wirst DU die Konsequenzen tragen müssen.

    "Da ich ja selbst Mieter bin, bin ich weder für die Schäden verantwortlich noch habe ich Einfluss darauf, ob und wie schnell sie beseitigt werden."
    - Wie bist Du denn gestrickt? Du bist erstmal verantwortlich für das, was alles Deine Besucher, (Unter-)Mieter etc. so anstellen.