Hallo,
ich brauche Hilfe in folgendem Fall:
M ist Mieter einer Wohnung und hat (mit Erlaubnis der Eigentümers E) ein Zimmer an U untervermietet. Weiterer Bewohner der Wohnung ist S, der Sohn von M. M selbst wohnt nicht in der Wohnung.
U ist zum 30.09. ausgezogen und hat für den September keine Miete gezahlt, weil in seinem Zimmer ein Schimmelfleck an der Wand war und er das Zimmer daher angeblich nicht mehr nutzen konnte. Außerdem war in den letzten 2 Monaten das Bad in der Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, da die Dusche und später auch die Toilette ausgebaut wurde aufgrund eines Wasserrohrbruchs in der Wand, der auch die Ursache für den Schimmel war. Es gibt jedoch noch eine Badewanne in dem Bad, außerdem ist auf der gleichen Etage eine leerstehende Wohnung, die der Eigentümer sofort zur Benutzung von Bad und Toilette zu Verfügung gestellt hat. Weitere Wohnungen sind auf der Etage nicht, zudem ist es die oberste Etage, so dass man auf dem Flur auch keinen fremden Personen begegnen konnte.
M ist bereit, eine Mietkürzung von 40% für September zu akzeptieren. Die restliche nicht gezahlte Miete will er mit der Kaution verrechnen. U verlangt jedoch die Herausgabe der vollen Kaution, anderenfalls will er klagen und in dem Zusammenhang auch noch eine Mietkürzung für August durchsetzen sowie Schadensersatz für angeblich durch den Schimmel beschädigtes Mobiliar geltend machen. Nachweise hierfür liegen M nicht vor. U hat M erstmals am 26.08. schriftlich von dem Schimmel in Kenntnis gesetzt.
Natürlich fragt M sich jetzt, wer hier im Recht ist, aber es geht vor allem um eine Frage: angenommen, M zahlt die volle Kaution aus und akzeptiert somit eine Mietkürzung um 100% für den Monat September (womit für U nach eigener Angabe die Sache erledigt wäre), kann M dann diese Mietkürzung in voller Höhe an den Eigentümer E weitergeben? M ist schließlich nicht schuld an den Schäden und hatte auch keine Möglichkeit, die Beseitigung durchführen zu lassen (M hat aber sogar immer wieder mit den Handwerkern telefoniert, weil E sich kaum gekümmert hat – wenn M nicht so viel telefoniert hätte, hätte die Beseitigung des Schadens noch länger gedauert!). Müsste E diese Mietkürzung dann hinnehmen, oder wenn nicht, kann er sie dann von M einklagen oder müsste er sich an U wenden (der ja nicht sein Vertragspartner ist)?
Also M wäre es am liebsten, U die Kaution auszuzahlen und den finanziellen Schaden an E weiterzugeben, denn M sieht nicht ein, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt, da er ja nichts für den Wasserrohrbruch und die Folgeschäden kann. Die Frage ist aber, ob E damit eine 100%ige Mietkürzung des U bzw. des M akzeptieren muss (was 50% der Gesamtmiete wäre).
Vielen Dank!