Hallo Forum,
folgender fiktiver Fall:
Eine WG besteht aus drei Personen. Zwei davon sind Hauptmieter und eine Person ist Untermieter. Die Untermiete wurde mit der Begründung auf weniger Papierarbeit vor kurzem neu eingeführt.
Der Untermiete wurde unter folgenden Auflagen zugestimmt:
Zum einen wurde die Untermiete auf ein Jahr begrenzt.
Zum anderen hat der Untermieter laut Schreiben keinerlei Recht Gemeinschaftseinrichtungen (Fahrradkeller,...) zu benutzen.
Zudem wurde schriftlich vom Vermieter erklärt, dass falls das Hauptmietverhältnis enden sollte auch die untervermieteten Räume geräumt werden müssen.
Es ist abzusehen, dass einer der beiden verbleibenden Hauptmieter in einem Jahr aus arbeitstechnischen Gründen wegziehen wird. Die beiden anderen Bewohner (zweiter Hauptmieter, sowie Untermieter) würden aber gerne die Wohnung weiterhin bewohnen.
Nun meine Frage/n:
1. Kann man Untermiete auf ein Jahr begrenzen?
2. Ist es rechtlich in Ordnung dem Untermieter die Nutzung gemeinschaftlicher Räume zu untersagen?
Meine finale Frage:
Wird das Hauptmietverhältnis enden, sollte einer der beiden Hauptmieter ausziehen?
Kann der Vermieter also den beiden verbleibenden Bewohnern (Hauptmieter und Untermieter) ebenfalls kündigen, oder muss einfach ein weiterer Mieter gesucht werden?
Auf eine schnelle Antwort hoffend
jnk