Hallo Mietrecht-Forum,
Ich bin Student in Erlangen. Ich habe ein kleines Problem bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mitte dieses Jahrs habe ich von meiner Vermieterin die Nebenkostenabrechnung erhalten. Diese wird von der Dragek Immobilienverwaltungs GmbH erstellt. Darin werden die umlagefähigen Kosten für den Mieter ausgewiesen.
Dort wurden zu hohe Nebenkosten berechnet.
In dem Messprotokoll wird noch einmal deutlich, dass die gemessenen Zählerstände falsch sind.
Insbesondere die Heizkörper, welche leider jedes Jahr auf 0 zurück gesetzt werden weisen den Betrag 100 auf obwohl sie nachweißlich immer noch für letztes Jahr bei 0 stehen. Da sie jedes Jahr erneut zurückgesetzt werden gleicht es sich somit mit dem Nächsten Jahr nicht automatisch aus.
Im Juli wollte ich mit dragek bereits Kontakt aufnehmen - leider waren dort noch alle im Urlaub.
Im August erhielt ich folgende Antwort:
"Die Verbräuche in der von Ihnen gemieteten Wohnung wurden - wie bereits im Vorjahr - geschätzt, nach- dem diese auch bei den Nachableseterminen nicht betreten werden konnte." (Ganze Nachricht siehe Anhang)
a) Anscheinend habe ich nicht die Termine mitgeteilt bekommen. Auf jeden Fall fand ich keine Nachricht in meinem Briefkasten oder an der Tür über die versäumten Ablesetermine.
b) Sollte eine Schätzung doch sowieso nicht zulässig sein?
c) Wenn die Verbräuche geschätzt wurden sollte doch sowieso es nicht erlaubt sein pauschal 100 pro Zähler zu berechnen. Nachdem die Wohnung vorher von meinem Bruder bewohnt wurde kann ich bestätigen, dass die Zählerstände vorher immer fast um die 0 waren.
d) Und zuletzt und noch am wichtigsten steht in der Abrechnung nichts von einer Schätzung - sie ist also somit falsch
Deshalb hatte ich am 9.Oktober der Nebenkostenabrechnung von Dragek Wiederspruch eingelegt mit dem beigefügten Anschreiben, welches per Einschreiben mit Rückbrief erfolgreich zugestellt wurde.
Seitdem habe ich leider keine Antwort mehr erhalten.
Nun möchte ich Euch um einen kurzen rechtlichen Rat bieten. Ich möchte es vermeiden meiner Vermieterin direkt die Kosten aufzubürden, denn Sie könnte einfach minimal die Miete erhöhen und ich würde langfristig sogar draufzahlen.
Gruß und mit bestem Dank im Voraus,
Markus