Problem mit Nebenkostenabrechnung von Immobilienmanagement

  • Hallo Mietrecht-Forum,

    Ich bin Student in Erlangen. Ich habe ein kleines Problem bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Mitte dieses Jahrs habe ich von meiner Vermieterin die Nebenkostenabrechnung erhalten. Diese wird von der Dragek Immobilienverwaltungs GmbH erstellt. Darin werden die umlagefähigen Kosten für den Mieter ausgewiesen.

    Dort wurden zu hohe Nebenkosten berechnet.

    In dem Messprotokoll wird noch einmal deutlich, dass die gemessenen Zählerstände falsch sind.

    Insbesondere die Heizkörper, welche leider jedes Jahr auf 0 zurück gesetzt werden weisen den Betrag 100 auf obwohl sie nachweißlich immer noch für letztes Jahr bei 0 stehen. Da sie jedes Jahr erneut zurückgesetzt werden gleicht es sich somit mit dem Nächsten Jahr nicht automatisch aus.

    Im Juli wollte ich mit dragek bereits Kontakt aufnehmen - leider waren dort noch alle im Urlaub.

    Im August erhielt ich folgende Antwort:
    "Die Verbräuche in der von Ihnen gemieteten Wohnung wurden - wie bereits im Vorjahr - geschätzt, nach- dem diese auch bei den Nachableseterminen nicht betreten werden konnte." (Ganze Nachricht siehe Anhang)
    a) Anscheinend habe ich nicht die Termine mitgeteilt bekommen. Auf jeden Fall fand ich keine Nachricht in meinem Briefkasten oder an der Tür über die versäumten Ablesetermine.
    b) Sollte eine Schätzung doch sowieso nicht zulässig sein?
    c) Wenn die Verbräuche geschätzt wurden sollte doch sowieso es nicht erlaubt sein pauschal 100 pro Zähler zu berechnen. Nachdem die Wohnung vorher von meinem Bruder bewohnt wurde kann ich bestätigen, dass die Zählerstände vorher immer fast um die 0 waren.
    d) Und zuletzt und noch am wichtigsten steht in der Abrechnung nichts von einer Schätzung - sie ist also somit falsch

    Deshalb hatte ich am 9.Oktober der Nebenkostenabrechnung von Dragek Wiederspruch eingelegt mit dem beigefügten Anschreiben, welches per Einschreiben mit Rückbrief erfolgreich zugestellt wurde.

    Seitdem habe ich leider keine Antwort mehr erhalten.

    Nun möchte ich Euch um einen kurzen rechtlichen Rat bieten. Ich möchte es vermeiden meiner Vermieterin direkt die Kosten aufzubürden, denn Sie könnte einfach minimal die Miete erhöhen und ich würde langfristig sogar draufzahlen.

    Gruß und mit bestem Dank im Voraus,
    Markus

  • Hallo,

    zunächst, gibt es sicherlich einen Aushang, wann die Ablesungen stattfinden, die finden oftmals jedes Jahr zur gleichen oder gleichwertigen Zeiträumen statt.

    Sollte jemand nicht in der Lage sein Aushänge zu lesen oder zu beachten, kommt es vor, dass der Ableser erfolglos versucht seine Arbeit zu machen, in diesem Fall ist eine Schätzung durchaus zulässig.

    http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

    http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebskostenabrechnung-zaehlerstaende-schaetzen/

    Alleine durch Selbstablesung und Mitteilung an die Hausverwaltung hätte man die Schätzung ebenso verhindern können, dass du hier von den Ableseterminen so gar nichts mitbekommen hast ist ein wenig unglaubwürdig, zumindest für mich.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BSHuber

    Ich vermute, dass es ein Aushang war - ich hab es offensichtlich nicht bemerkt. Evtl war es im Zeitraum Weihnachten und der Prüfungszeit danach - keine Ahnung

    Das ich den 1. Zeitraum dadurch verpasst haben könnte mag stimmen. Jedoch fand danach keine andere Kontaktaufnahme mit mir statt. Also etwas an die Tür hängen, eine Nachricht im Briefkasten - Nichts.

    Aber wie soll ich denn eine Selbstablesung machen, wenn ich nicht von den verpassten Ableseterminen mitbekomme?

    Außerdem steht in der Abrechnung nichts von einer Schätzung sondern es wurde ein Ableseprotokoll mit fiktiven Werten erstellt, die ist doch folglich ganz klar falsch?

    Zudem glaube ich nicht, dass der Wert 100 für alle 3 Zähler passend für das Haus geschätzt wurde.

    Gruß,
    Markus

  • Du hast nicht nur den 1ten Ablesetermin verpasst und hast das sogar noch aus dem Schreiben zitiert:

    "Die Verbräuche in der von Ihnen gemieteten Wohnung wurden - wie bereits im Vorjahr - geschätzt, nach- dem diese auch bei den NACHableseterminEN nicht betreten werden konnte."

  • Du hast nicht nur den 1ten Ablesetermin verpasst und hast das sogar noch aus dem Schreiben zitiert:

    "Die Verbräuche in der von Ihnen gemieteten Wohnung wurden - wie bereits im Vorjahr - geschätzt, nach- dem diese auch bei den NACHableseterminEN nicht betreten werden konnte."

    Ja, offensichtlich - aber

    Ich vermute, dass es ein Aushang war - ich hab es offensichtlich nicht bemerkt. Evtl war es im Zeitraum Weihnachten und der Prüfungszeit danach - keine Ahnung

    Das ich den 1. Zeitraum dadurch verpasst haben könnte mag stimmen. Jedoch fand danach keine andere Kontaktaufnahme mit mir statt. Also etwas an die Tür hängen, eine Nachricht im Briefkasten - Nichts.

    Die Frage wieso man die Ablesung verpasst stellt niemand

  • Ich steige bei Deinen Angaben einfach nicht durch. Auch oder gerade, da Du so auf der die fehlenden Mitteilung auf den Termin pochst, obwohl wie bereits erwähnt, es sogar mehrere Ausweichtermine gegeben hat. Wer und warum soll Dir weiter jemand die Frage stellen, warum Du die Termine verpasst hast und das über 2 Jahre? In dem Antwortschreiben steht auch etwas zu Stromkosten, die scheinst Du auch angeprangert zu haben und sie wurden erklärt. Wie gesagt, ich kann nicht folgen. Eventuell schafft es jemand anderes!

  • Hallo, haniham

    Zitat

    In dem Meßprotokoll wird noch einmal deutlich, dass die gemessenen Zählerstände falsch sind.

    Es wurde offensichtlich nicht gemessen, sondern geschätzt.

    Zitat

    .Widerspruch eingelegt...Seitdem habe ich leider keine Antwort mehr erhalten.

    ..weil sich Dragek ihrer Sache sicher ist, denke ich mal. Der Fehler liegt bei Dir und Du kannst evtl. auf deren Wohlwollen hoffen.

    Verbindlichen Rat wird Dir hier auch niemand geben, Beratungen obliegen RAen.

  • Ich steige bei Deinen Angaben einfach nicht durch. Auch oder gerade, da Du so auf der die fehlenden Mitteilung auf den Termin pochst, obwohl wie bereits erwähnt, es sogar mehrere Ausweichtermine gegeben hat. Wer und warum soll Dir weiter jemand die Frage stellen, warum Du die Termine verpasst hast und das über 2 Jahre? In dem Antwortschreiben steht auch etwas zu Stromkosten, die scheinst Du auch angeprangert zu haben und sie wurden erklärt. Wie gesagt, ich kann nicht folgen. Eventuell schafft es jemand anderes!

    Also. Darauf kann ich doch zumindest eine Antwort formulieren.

    Letztes Jahr habe ich offensichtlich die Ablesung auch nicht mitbekommen. Im letzten Jahr habe ich von meiner Vermieterin keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Folglich habe ich davon nichts mitbekommen.

    Dieses Jahr habe ich offensichtlich ebenfalls nichts von der Ablesung, wohl irgendwann Anfang des Jahres mitbekommen. Anscheinend wurde einfach IRGENDETWAS in das Messprotokoll (glatt 100) eingetragen.

    Die Abrechnung hatte ich mitte diesen Jahres von meiner Vermieterin mitsamt einer Nachzahlungsaufforderung erhalten. Hatte dann meiner Vermieterin mitgeteilt, dass da was nicht stimmt und, dass ich versuche das mit Dragek direkt zu klären. Zu dem Zeitpunkt waren die dann im Urlaub und niemand ging ans Telefon ran, sodass ich eine E-Mail verfasst hatte.
    Zwei Wochen später ging dann endlich jemand ans Telefon ran und mir wurde erklärt, dass die Verbräuche geschätzt wurden, da ich wie schon im Vorjahr nicht bei den Ableseterminen anwesend war. Und angeblich hatten sie meiner Vermieterung einen Brief geschrieben, dass sie selber die Stände ablesen könne. Korrigieren können Sie das nichtmehr - das wäre nur einen Monat nach Erstellung der Abrechnung möglich - ABER - da hatte ich ja noch nicht die Abrechnung. Soll heißen die haben keinen Bock da nachzugeben, solange ich nichts rechtlich greifbares finde.
    Noch eine Woche später erhielt ich dann die Email die ich euch im Anhang geschickt hatte.

    Mein Problem ist, es werden Nebenkosten für mich berechnet, welche ich nachweislich nicht verursacht hatte. Und ich möchte nun mit möglichst geringem rechtlichen Aufwand die zuviel berechneten Kosten zurückerhalten.

    Dabei möchte ich es direkt von Dragek bekommen und nicht meine Vermieterin auf den Kosten sitzen lassen. Zum einen da weder ich noch meine Vermieterin etwas davon hat wenn Dragek das Geld behält. Und zum anderen, da sie einfach die Miete erhöhen könnte um den Verlust zu kompensieren und ich somit langfristig viel mehr verliere.

    Deshalb hatte ich der Nebenkostenabrechnung wiedersprochen, da sie auf einem Messprotokoll basiert, was offensichtlich falsche Messwerte erhält. Folglich also falsch ist.

  • Wer, bitte, ist denn Dein Mietvertragspartner???

    Mit meiner Vermieterin besteht ein Mietvertrag. Die Dragek Immobilienmanagement GmbH kümmert sich um die Verwaltung im Auftrag meiner Vermieterin.
    Aber ich habe keine Ahnung inwiefern die Immobilienmanagement GmbH rechtlich dort Vermieterpflichten übernimmt. Schließlich weisen die ja die Umlagefähigen Kosten aus und verlangen dafür einen Betrag von meiner Vermieterin

  • Mit meiner Vermieterin besteht ein Mietvertrag. Die Dragek Immobilienmanagement GmbH kümmert sich um die Verwaltung im Auftrag meiner Vermieterin.
    Aber ich habe keine Ahnung inwiefern die Immobilienmanagement GmbH rechtlich dort Vermieterpflichten übernimmt.


    Das ist auch völlig egal. Dein Ansprechpartner IST also (rechtlich) Deine Vermieterin.

  • Hallo, haniham

    Zitat

    Letztes jahr habe ich offensichtlich die Abrechnung auch nicht mitbekommen.

    Für die Bekanntgabe des Ablesetermins ist Deine Vermieterin zuständig, nicht die Dragek. Du und Deine Vermieterin seid Vertragspartner, sonst keiner. Du hast Dich in jedem Fall an Deine Vermieterin zu halten/wenden, sonst an keinem, das solltest Du wissen. Unwissenheit (Dummheit) schützt nicht vor Strafe, das kann gelegentlich teuer sein.

    Hier liegt der Fehler bei Dir und Du trägst dafür die Kosten. Zähle dies zu "Lehrgeld", sei künftig besser auf Draht und lese Dich im Mietrecht etwas ein.
    Übrigens, bist nicht der Erste, dem es so ergeht. Eben Lehrgeld!

  • Also. Darauf kann ich doch zumindest eine Antwort formulieren.

    Letztes Jahr habe ich offensichtlich die Ablesung auch nicht mitbekommen. Im letzten Jahr habe ich von meiner Vermieterin keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Folglich habe ich davon nichts mitbekommen.

    Dieses Jahr habe ich offensichtlich ebenfalls nichts von der Ablesung, wohl irgendwann Anfang des Jahres mitbekommen. Anscheinend wurde einfach IRGENDETWAS in das Messprotokoll (glatt 100) eingetragen.
    Deshalb hatte ich der Nebenkostenabrechnung wiedersprochen, da sie auf einem Messprotokoll basiert, was offensichtlich falsche Messwerte erhält. Folglich also falsch ist.

    Hallo,

    wie mir scheint, war mein Anfangsverdacht doch begründet und wie mir scheint bekommst du so gar nichts mit.

    So, eine Lösung deines Problems könnte sein, dass du künftig am Anfang des Abrechnungszeitraumes die Heizkostenverteiler selber abließt und diese dem Vermieter oder dessen berechtigten Vertretern zur Verfügung stellst.

    Je nach Gerät wäre es unter Umständen vielleicht möglich, den Vorverbrauch des vorhergehende Abrechnungszeitraumes auch jetzt noch abzulesen und zu Verfügung zu stellen mit der Bitte um Berichtigung der Abrechnung mit den tatsächlichen Werten, vielleicht.

    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (21. November 2016 um 10:17)