Problem Gebäudeversicherung

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Über einen Posten bin ich sehr gestolpert. 2013 lagen die Kosten für die Gebäudeversicherung 1300€. 2014 (ich bin Ende des Jahres eingezogen) bei 5278€. 2015 sind die Kosten für die Gebäudeversicherung auf 13573€ gestiegen, sie haben sich also innerhalb von 2 Jahren verzehnfacht. Für meine Wohnung mit 59qm betrugen die Zahlung für Gebäudeversicherung 600€ in 2015. Im Netzt habe ich nur gefunden, dass die Gebäudeversicherung wirtschaftlich seien muss und in der Regel bei 0,14€ pro qm und Monat liegt. Das wären in meinem Fall knapp 100€ jährlich. Die Steigerung von 13 auf 14 wäre dadurch zu erklären, dass der Keller des Hauses 2013 durch das Elbhochwasser unter Wasser gestanden hat. 2014 gabe es keine Schäden.

    Kann mir jemand sagen ob so eine Steigerung der Kosten für die Gebäudeversicherung generell zulässig ist, und ob, wenn diese Steigerung auch 2014 schon feststand, der Vermieter die Nebenksten entsprechend hätte anpassen müssen?

  • Hallo Baro,
    Dein Vermieter ist verpflichtet, Dir auf Verlangen die der Berechnung zugrunde liegenden Unterlagen zur Einsicht vorzulegen.
    Bei meiner Immobilie am Niederrhein lagen die Jahresprämien bspw. wie folgt:
    2006-2007 372,78 €
    2007-2008 391,59 €
    2008-2009 413,00 €
    2009-2010 427,62 €
    2010-2011 431,86 €
    2011-2012 435,83 €
    2012-2013 447,41 €
    2013-2014 457,74 €
    2014-2015 501,83 €
    2015-2016 542,07 €
    2016-2017 625,93 €
    vielleicht hilft Dir dies weiter.

  • Das die Gebäudeversicherung nach einem Schaden den Beitrag erhöht ist üblich.

    Der Schaden in 2013 muß schon enorm gewesen sein das sich die Versicherung 2014 etwa vervierfacht hat.

    Zum Vergleich, ich hatte zwischen 2010 und 2014 mehrere Wasserschäden, Summe etwa 6000 €. Daraus folgte eine Beitragserhöhung von knapp 400 € im Jahr.

    Zitat

    Im Netzt habe ich nur gefunden, dass die Gebäudeversicherung wirtschaftlich seien muss und in der Regel bei 0,14€ pro qm und Monat liegt.

    Das ist ein Durchschnitts-, um nicht zu sagen Fantasiewert.

    Lass Dir vom Vermieter die entsprechenden Originalbelege vorlegen. Möglicherweise ist ja auch nur ein schnöder Tippfehler.

    Falls nicht mußt Du dir die Mühe machen und dem Vermieter die Unwirtschaftlichkeit nachweisen.

    Heißt Du mußt eine Versicherung finden die, mit den selben Konditionen, wesentlich günstiger ist. Aber Achtung, Vorschäden werden auch bei einem Wechsel der Versicherung berücksichtigt!

  • Kann mir jemand sagen ob so eine Steigerung der Kosten für die Gebäudeversicherung generell zulässig ist, und ob, wenn diese Steigerung auch 2014 schon feststand, der Vermieter die Nebenksten entsprechend hätte anpassen müssen?

    Hallo,

    das liegt sicherlich auch daran, dass die Gruppierung deiner Wohngegend in eine andere ZÜRS Zone eingruppiert wurde, siehe hier:

    geo-informationssystem-zuers-geo-zonierungssystem-fuer-ueberschwemmungsrisiko-und-einschaetzung-von-umweltrisiken

    Aber lass dir wie schon von den Vorschreibern angemerkt, mal die Unterlagen zeigen und erklären wie und warum diese Beiträge zustande kamen.

    Gruß
    BHShuber

  • Vielen Dank für eure Antworten. Einsicht in die Unterlagen habe ich bereits eingefordert, da der Beitrag sich seit 2013 ja sogar verzehnfacht hat. Ich bin mir eben auch nicht ganz sicher, ob der Vermieter die erhöhten Beiträge bei der Angabe der kalten Nebenkosten mit hätte angeben müssen, wenn diese schon vor Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. Es sind ja keine unkalkulierbaren Verbrauchskosten. Die Wohnung wird auch aktuell online mit den gleichen kalten Betriebskosten angeboten.

  • Zitat

    Ich bin mir eben auch nicht ganz sicher, ob der Vermieter die erhöhten Beiträge bei der Angabe der kalten Nebenkosten mit hätte angeben müssen, wenn diese schon vor Abschluss des Mietvertrages bekannt waren.

    Ein kluger Vermieter hätte diese Kosten bei Neuvermietung einkalkuliert.

    Eine Pflicht den Mieter darauf hinzuweisen besteht nicht.