Hallo!
ich habe folgendes Problem: Mein Vermieter (privat vermietete Wohnung) verlangt von mir an jedem meiner Fenster (Insgesamt 5 Stück, 2 Küche, 2 Wohn-Schlaf-zimmer und eins im Bad) einen Schwibbogen aufzustellen (ist Tradition in der Gegend in der ich wohne).
Ich muss auch genau die aufstellen welcher mir mein Vermieter gibt, eigene darf ich nicht aufstellen. Außerdem müssen die Schwibbogen von 16-22 Uhr mittels Zeitschaltuhr leuchten, das ganze geht vom 1. Advent bis 2. Februar.
Als ich gestern die Schwibbögen zum aufstellen bekam, fragte ich meinen wie das mit den Stromkosten sei. Immerhin, bei 5 Bögen mit je 7 3 Watt Birnchen sind das gesamt 105 Watt die 6 Stunden pro Tag an sind. Er meinte das ich die Kosten zu tragen habe, da das ja im Mietvertrag stünde. Im Mietvertrag steht unter Punkt 20 Zusatzvereinbarungen folgendes:
"Einschalten der vom Vermieter gestellten Fensterbeleuchtung vom 1. Advent bis 2. Februar von 16:00 bis 22:00 Uhr."
Laut meines Vermieters beinhaltet "Einschalten" auch das ich die Stromkosten zahle.
Nun meine Frage: Ist das alles Rechtens? Muss wirklich ich die Kosten tragen? Und außerdem, muss ich das eigentlich mitmachen, überhaupt die Fensterbeleuchtung aufzustellen? Immerhin darf ich ja noch nicht einmal das aufstellen was ich möchte, sondern muss ja zwingend die von meinem Vermieter nehmen (und die Schwibbögen sehen nicht besonders schön aus...) Oder ist das sogar ein zu großer eingriff in meine Privatssphäre? Darf mir der Vermieter vorschreiben welche Beleuchtung ich im Fenster stehen haben darf?
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Mit freundlichen Grüßen