Fristlose Kündigung okay?

  • Liebes Forum,

    ich habe meine Wohnung zum 31.12. fristgerecht gekündigt. Nun möchte ich aber noch eine fristlose Kündigung aussprechen. Grund dafür: Mein Vermieter nutzt ein Zimmer, das in meiner Wohnung ist (für das ich jedoch keine Miete zahle) seit Mai 2016 als Büroraum. Diese Regelung ist im Mietvertrag nicht vorgesehen und wir haben mündlich vereinbart, dass er mir pro Monat 100,- Mietmiderung dadurch gibt (in bar). Nun habe ich seit zwei Monaten keine Geld mehr von ihm bekommen und entgegen der Absprachen wird das Zimmer von einer seiner Mitarbeiterinnen zu Uhrzeiten genutzt, die wir nicht vereinbart hatten. Sie betritt meine Wohnung ohne sich vorher anzukündigen und bringt auch manchmal ungefragt einen Hund oder fremde Personen mit. Diese Situation ist untragbar für mich. Komme ich mit einer fristlosen Kündigung jetzt durch? Ich bin bereits ausgezogen und zahle doppelt Miete. Ich hatte dem Vermieter bereits mehrere Nachmieter für den 1.12. vorgeschlagen, die er jedoch alle vergrault hat.

    Und noch eine Frage: Muss ich meine eingebaute Küche dem Vermieter zum Kauf anbieten, oder kann ich sie einfach rausnehmen?

    Bin dankbar für jede Hilfe.

    Grüße,
    Tante Klara

  • Deine Küche kannst du nicht nur rausnehmen, sondern musst das auch im Zuge der Pflicht zum Entfernen von Einbauten, die du eingebracht hast. Und das mit der fristlosen Kündigung der Wohnung in der du schon nicht mehr wohnst, solltest du ganz schnell vergessen. Diese nachträgliche fristlose ist lächerlich und auch nicht durchsetzbar.