Wohngemeinschaft - Vermieterin lehnt Mieterwechsel und Untermietvertrag ab

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    ich wende mich an euch, in der Hoffnung, dass ihr vielleicht noch eine Idee habt, die ich vor lauter Bäumen nicht sehen kann.


    Ich wohne seit 2012 in einer Wohngemeinschaft, die seit 2011 besteht. Wir lebten immer zu dritt hier. Während einer der Mieter (damals mein Freund, heute mein Exfreund) und ich konstant seit 2012 hier gewohnt haben, wurde das 3. Zimmer öfter mal neu besetzt. Die Wechsel haben wir der Vermieterin natürlich mitgeteilt und die Leute wurden entsprechend in den Mietvertrag aufgenommen, wir alle waren also immer Hauptmieter, quasi fliegende Mieterwechsel.


    Im letzten Jahr hatten wir hier ziemlich großes Pech und seitdem geht es hier nur abwärts - wir hatten 2 Mietnomaden in Folge - einer insolvent, zahlungsunfähig, überstürzt ausgezogen, wir mussten zu 2. für die Miete aufkommen, haben die Vermieterin über alles in Kenntnis gesetzt. Der darauf folgende Mieter entpuppte sich als Messi und aggressiv. Diesen wurden wir schwer los, am Ende blieben wir auf den Kosten seines zugestellten, total vergammelten Zimmers sitzen und mussten auch hier die Mietkosten mittragen. Unsere Vermieterin hat uns leider null unterstützt, wir haben sie aber der Ehrlichkeit halber in alle Geschehnisse eingeweiht. Seither versucht sie die WG hier loszuwerden und stellt uns eine Schikane nach der anderen, redet in einem unmöglichen Ton mit uns. Hat uns den Zuzug eines 3. Mieters verweigert, seither wohnen wir hier nur noch zu 2.


    Aktuell ist die Sachlage so, dass mein Freund und ich uns (im Guten) getrennt haben und er zum 1.1.17 eine neue Wohnung beziehen möchte. Er kündigte fristgerecht und ich teilte der Vermieterin mit, dass ich jemand neuen für die WG suchen möchte (bzw schon auf der Suche bin und jemand passenden gefunden hätte) und zukünftig in einer 2-er WG leben möchte statt zu 3. Außerdem gerne ihr Einverständnis für einen Untermietvertrag hätte, damit ich bei eventuellen erneuten Problemen selbst dazu bemächtigt bin, dem Mieter zu kündigen ohne selbst kündigen zu müssen.


    Hier wittert sie nun leider ihre Chance. Die Kündigung meines Exfreundes ist natürlich nur gültig, wenn ich auch kündige, da wir beide Hauptmieter sind. Sie möchte also von mir, dass ich ebenso ausziehe, möchte dann aber keinen neuen Mietvertrag mit mir schließen und schon gar keine WG mehr hier, einen weiteren Mieterwechsel wie bisher möchte sie also partout nicht. Angeblich gäbe es seit meinem Einzug nur Probleme (was totaler Blödsinn ist - ich habe IMMER meine Miete gezahlt, genauso wie wir letztendlich immer die Kosten für die Mietnomanden getragen haben, wir sind ruhige Nachbarn etc).


    Nun denn. Mein Exfreund und ich also gebrainstormt. Er wäre bereit, dass Mietverhältnis weiterzuführen, damit ich nicht auch kündigen muss, würde aber in seine neue Wohnung ziehen. Der Plan wär dann, dass ein Untermieter seinen Teil zahlt, aber alles über mich läuft, mein Ex hätte also mit den Zahlungen nichts am Hut, stände nur weiter im Vertrag. Ist keine optimale Lösung, aber die einzige die wir gerade sehen? Laut BGB 553 muss die Vermieterin bei berechtigtem Interesse doch einem Untermietvertrag zustimmen, soweit ich das verstanden habe? Meint ihr, es wäre eine Option, das durchzusetzen? Ich habe es so in Kurzform nun ihrem Anwalt mitgeteilt, an den sie mich schlussendlich verwiesen hat, habe aber noch keine Antwort. Angehangen zu dieser Mail habe ich die Selbstauskunft der Untermieterin, die ich gerne hier reinnehmen würde.


    Ich habe Donnerstag auch einen Termin beim Mieterbund - ich bin aber immer noch so aufgewühlt, dass ich mich schon mal hier erkundigen wollte, ob es noch andere Lösungsansätze gibt.


    Wir leben hier ja nun schon seit einigen Jahren in der Wohngemeinschaft, Mieterwechsel gingen bisher immer fliegend und wie gesagt war es bisher nie ein Problem - kann man das als "Argument" nehmen? Ich meine, in einer WG mit 3 Leuten ist es doch zu erwarten, dass es den ein oder anderen Wechsel gibt, kann die Vermieterin uns dieses "Recht" plötzlich einfach so untersagen? Vor allem einen Monat bevor mein Mitbewohner auszieht erst?! Ich sitze damit wirklich in der Klemme, so leicht findet man hier keine neue Wohnung, zumal ich sehr gerne hier wohnen bleiben würde!


    Eine weitere Aussage war dann, sie möchte uns los werden, um endlich hier zu sanieren und anschließend teurer an jemand anderen vermieten zu können. Solche Sachen müssen wir uns dann anhören.. Dabei habe ich ihr vor der ganzen Sache schon gesagt, dass ich hier gerne renovieren würde! Ist also nicht so, dass wir die Wohnung runterkommen lassen - wir kümmern uns schon drum und als zwingend sanierungsbedürftig würde ich sie auch nicht beschreiben. Das Bad zB wurde erst Ende 2010/ Anfang 2011 neu gemacht.


    Um nun eine konkrete Frage zu dem Sachverhalt zu stellen;


    1. Kann die Vermieterin in unserer WG plötzlich einen Mieterwechsel verbieten?


    2. Wäre es tatsächlich eine Möglichkeit, den Mietvertrag wie gehabt weiter zu führen und die Einverständnis eines Untermieters (zur Not gerichtlich) durchzusetzen? - berechtigtes Interesse ist ja da (schon immer eine WG, finanzielle Abhängigkeit mindestens eines 2. Mieters, außerdem Geselligkeitsgründe, welche wohl aber hintenan stehen). Oder kann die Vermieterin uns für die Mietnomaden verantwortlich machen und würde aufgrund "Unzumutbarkeit" recht bekommen? Wir können ja nichts dafür, was diese Leute abgezogen haben, gelitten haben am Ende wir darunter!


    3. Die Vermieterin hat sich leider immer quer gestellt, als ich einen neuen Mietvertrag von ihr anforderte, in dem mein Name mit drin steht. Das Exemplar des Vertrages welches mir vorliegt, ist immer noch auf die ersten 3 Leute der WG ausgestellt. Ich bin zwar bei der Vermieterin selbst als Hauptmieter eingetragen, hätte dafür aber selbst gerne eine Ausfertigung - dies kann sie mir doch auch nicht verweigern, oder?!


    4. Welche Optionen habe ich noch? Mit der Vermieterin reden klappt leider gar nicht. Sie hat leider eine sehr schwierige Persönlichkeit - sie kann auch unglaublich nett sein (solang man nichts von ihr brauch)! Aber leider auch sehr schnell gestresst, da bringt alles nichts.


    Ich würde wirklich gerne hier wohnen bleiben.. Ich hatte im Kopf schon riesen Pläne wie wir die Wohnung fit kriegen, hätte eine super Mitbewohnerin an der Hand. Meine Familie und engsten Freunde wohnen nur wenige Straßen weiter - die Wohnung liegt mir sehr am Herzen. Ich kann ja natürlich auch nachvollziehen, dass die Vermieterin von WGs die Nase voll hat nach den Mietnomaden. Aber schlussendlich haben wir das alles selbst gestemmt, sie habe ich nur über alles informiert. Das wird mir jetzt wohl zum Verhängnis.


    Ich möchte jetzt natürlich auch nicht ohne ihre Einverständnis einfach jemanden reinnehmen, das kann ja auch nach hinten losgehen und am Ende hat sie damit dann tatsächlich ihren Grund gefunden mir zu kündigen. Ich brainstorme und google schon den ganzen Tag - mehr als auf das BGB 553 berufen und dem Argument, dass mit Mieterwechseln in einer WG gerechnet werden muss, finde ich nicht wirklich.


    Bitte um Hilfe! Ich danke euch für jeden Gedankenanstoß im Voraus!


    Viele Grüße

  • Hallo Peachester,


    hast Du mal darüber nachgedacht, wer solche unsäglichen Romane überhaupt lesen will?
    Tipp: § 535 ff BGB mal anschauen, dort ist alles geregelt. Bin 'raus.


  • Hallo,


    auf das wesentliche reduziert, der Exfreund kann nicht alleine die Wohnung kündigen, wenn er mit im Mietvertrag als Hauptmieter steht.


    Wenn du nicht auch kündigst, bleibt er im Mietvertrag als Hauptmieter und könnte dich unter Umständen verklagen.


    Natürlich habt ihr der Vermieterin eine Steilvorlage geliefert um euch billig loszuwerden, man kann es ihr auch nicht verdenken bei solch einem Towuwabohu.


    Das Problem ist, du kannst dir die Wohnung alleine nicht leisten, neue Mitbewohner werden nicht von der Vermieterin als Hauptmieter akzeptiert und einer der Hauptmieter wird nicht aus dem Mietvertag ohne den anderen entlassen.


    Es wäre sinnvoll, wenn die verbliebenen Hauptmieter gleichsam kündigen und du dir eine Wohnung suchst die du auch bezahlen kannst.


    Die Vermieterin könnte aufgrund der Vorkommnissen sogar hergehen und euch die Zustimmung zu Untervermietung für weitere hinzukommende Untermieter versagen.


    Ende mit Schrecken, gebt die Wohnung und das Kommunendasein auf.


    Gruß
    BHShuber

    Antworten und Beiträge basieren auf persönliche Erfahrungen und auschließlich meiner Meinung und sind keinesfalls als Aufforderung zu einer Handlung oder Rechts- oder Steuerberatung aufzufassen! Somit besteht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der abgegebenen Kommentare!

  • Hallo Peachester,


    wirklich beantworten kann man das nur, wenn man die Mietvertraege genauer prueft. Die solltet Ihr auf alle Faelle zu Eurem Termin mitnehmen. Ansonsten haengt das wohl sehr von dem Gericht ab, das fuer Euch zustaendig ist.


    Wohnt Ihr beispielsweise in Berlin und Euer Mietvertrag ist tatsaechlich ein WG-Vetrag, koennt Ihr Eure Vermieterin ja mal auf das Urteil des Landgerichts Berlin hinweisen. Danach muss der Vermieter einem Mieterwechsel in einer WG in aller Regel zustimmen, wenn sie denn tatsaechlich als WG ausgelegt ist.


    Allerdings solltet Ihr bedenken: Wenn Euer Vermieter Euch tatsaechlich da raus haben will, wird ihm das - gerade bei einer WG - mit hoher Wahrscheinlichkeit ueber kurz oder lang gelingen. Moeglichkeiten dazu gibt es durchaus. Und selbst wenn nicht, eine rechtliche Auseinandersetzung wird das Klima so vergiften, dass ein vernuenftiges Miteinander nicht mehr moeglich ist. Fuer jede noch so kleine Verfehlung immer gleich Zoff mit dem Anwalt der Vermieterin zu bekommen, meine Vorstellung von angenehmen Wohnen waere das nicht.


    cu
    Guenni

  • Hallo Peachester,


    hast Du mal darüber nachgedacht, wer solche unsäglichen Romane überhaupt lesen will?
    Tipp: § 535 ff BGB mal anschauen, dort ist alles geregelt. Bin 'raus.


    Diesen Roman zu lesen fehlt mir die nötige Neugier, sorry.

  • Sorry für den Roman, wollte einfach dass ersichtlich ist, worum es geht und wie es dazu kam. Danke jedem auf jeden Fall der es gelesen hat! :D Mir fiel's im Nachhinein auch auf, kann es jetzt nur leider nicht mehr kürzen.


    BGB 535 hilft mir da jetzt nur nicht viel, diese Pflichten werden ja erfüllt und sind ja eigentlich selbstverständlich.


    Danke euch für die Meinungen.. Neue Wohnung suchen ist hier halt eben nicht leicht, zumal ich vor 3 Wochen arbeitslos wurde und es ohne Arbeitsvertrag nahezu unmöglich ist, etwas hier zu finden. Daher ist es eben eine extrem schwierige Situation gerade.


    Die WG ist als WG vermietet worden, steht zwar im Vertrag selbst nicht drin, habe jedoch eine unterzeichnete Mietbescheinigung die dies bestätigt. Deshalb hoffe ich noch, dass es irgendwie geklärt wird. Mag sein, dass sie es auf kurz oder lang schafft uns heraus zu kriegen - ich habe jetzt sowieso nicht vor, ewig hier zu bleiben, jedoch momentan keine Alternative zur Hand. So 2 bis 3 Jahre würde ich schon gerne noch hier bleiben.

  • Mag sein, dass sie es auf kurz oder lang schafft uns heraus zu kriegen - ich habe jetzt sowieso nicht vor, ewig hier zu bleiben, jedoch momentan keine Alternative zur Hand. So 2 bis 3 Jahre würde ich schon gerne noch hier bleiben.


    Hallo,


    dann bleibt dir nur noch eine einvernehmliche Lösung mit der Vermieterin, dein Exfreund hat sich ja aus der Affäre gezogen, schönen Dank auch, nun stehst du da mit dem Ärger.


    Entscheidend wird auch sein, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart wurde ob es eine echte WG Wohnung ist oder nur Untermietverhältnisse.


    Gruß
    BHShuber

    Antworten und Beiträge basieren auf persönliche Erfahrungen und auschließlich meiner Meinung und sind keinesfalls als Aufforderung zu einer Handlung oder Rechts- oder Steuerberatung aufzufassen! Somit besteht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der abgegebenen Kommentare!

  • Ich bin leider kein Profi in dem Gebiet, aber sehe das genauso. Es kommt in erster Linier drauf an was im Mietvertrag drin steht.


    Wünsch dir viel Erfolg!

  • Vielen Dank!


    Komme gerade vom Mieterbund-Termin. Im Mietvertrag selbst sind zwar die 3 ursprünglich eingezogenen Leute eingetragen, es wurde aber nicht als WG ausgeschrieben. Dafür habe ich eine Mietbescheinigung vorliegen in der die Wohnung als WG genannt wird. Darauf wird die Anwältin sich nun berufen. Jemanden als Untermieter reinzunehmen hält sie für nicht sinnvoll, da es den Status als richtige WG auflösen würde. Sie ist der Meinung, die Vermieterin muss den Mieterwechsel (eigentlich) zulassen und setzt nun ein Schreiben an den Anwalt der Vermieterin auf. Also so, wie Guenni es oben schon beschrieben hat.


    War nun im Endeffekt doof von mir, dass ich selbst schon versucht habe die Dinge zu "regeln", da sie es jetzt ganz anders angeht. Ich hoffe trotzdem es gibt ein Happy End. Wenn ich was Neues weiß, lass ich von mir hören! Vielen Dank für die Infos!