Hallo,
ich leider kein ähnliches Thema gefunden weil in meinem Fall möchte ich die Kation zurück obwohl das Mietverhältnis nicht endet.
Und zwar gab es einen Eigentümerwechsel bei der von mir bewohnten Wohnung.
Wechsel zum 01.08.2016:
Alter Eigentümer (1128 KKR verwaltet durch Baugrund GmbH) neuer Eigentümer (Accentro GmbH verwaltet durch Admino GmbH)
Am 04.08.2016 informiert mich die alte Verwaltung über einen Eigentümerwechsel, sowie einen Verwalterwechsel.
Dabei ein Formular wo man zustimmen kann, ob die Kaution von denen automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen werden soll.
Am 06.09.2016 teile ich der alten Verwaltung schriftlich mit, dass ich in der folgenden Woche eine Mietkautionsbürgschaft beim neuen Eigentümer hinterlegen werde
und ich der Kautionsübertragung nicht zustimme.
(Warum habe ich das gemacht? Weil ich den Eigentümer Wechsel nutzen wollte um von einer Barkaution (1000 €) auf eine Mietkautionsbürgschaft switchen wollte.)
Am 19.09 bestätigt mir die Admino GmbH den Eingang und die Akzeptanz der Mietkautionsbürgschaft!
Nun warte ich vergebens auf die Rückzahlung der Barkautions seitens des alten Verwalters.
Telefonisch bei der Hotline wird immer gesagt "Sie werden zurück gerufen". Aber keiner Ruft zurück.
Am 10.11 habe ich ein Einschreiben an den alten Verwalter gesendet mit einer Frist bis 25.11.2016. Darauf keine Reaktion.
Aktuell ist demnach sowohl beim aktuellen Eigentümer(Accentro verwaltet durch Admino), als auch beim ehemaligen Eigentümer (1128 KKR verwaltet durch Baugrund) eine Kaution hinterlegt.
Dürfen die sich so viel Zeit lassen...?
Die inkompetenten Mitarbeiter bei der Bagrund Hotline haben beiläufig etwas von 6 Monaten geredet, und ich solle mal in den Mietvertrag schauen. Mein Verstand sagt mir aber natürlich, dass bei einem Eigentümer wechsel diese Fristen nicht anwendbar sind....
Wäre super, wenn ich von euch ein paar Fakten bekommen könnte und einen Weg wie ich weiter vorgehen soll.
Viele Grüße,
Dustin