Schneedienst durch Mieter - neuer Hausverwalter beauftragt trotzdem Reinigungsfirma

  • Hallo,

    durch den neuen Hausverwalter (seit September 2014 für unser 6-Parteien-Mietshaus zuständig)haben wir nun einen "Wegedienst" seit 2014 mit eingerechnet, der den Schnee- und Streudienst beinhaltet, der durch einen Betrieb aus der Stadt hier ausgeführt wurde.

    Muss dazu sagen, dass der Schneedienst explizit als Anlage bei jedem Mieter und auch bei uns mit im Vertrag steht und zwar, dass das ALLEIN den Mietern obliegt, was auch immer über die ganzen Jahre problemlos funktioniert hat.

    Das wir für 2014 mittlerweile die 3. korregierte Abrechnung erhalten haben, ist erstmal nebensächlich (immer wieder falsch gewesen, erkannt nach 2 maliger Einsichtnahme beim Verwalter - es wurden unsere Vorauszahlungen zu niedrig angegeben, Rechnungen von anderen Mietobjekten flossen mit ein etc. :mad:).

    Es wurde zwar erkannt, dass auf dem Parkplatz (dazu habe ich etwas weiter unten auch noch eine Frage) und auf dem Gehweg schonmal die o.g. Firma geschoben hat, allerdings war uns das erstmal egal im Hause, bis auf einmal die Rechnung kam und der "Wegedienst" berechnet wurde -> anzumerken ist noch, dass die Mitmieterin "unten" 2x die Firma angesprochen hat, als diese hier Salz auf dem Gehweg verstreuten, obwohl von uns bereits gestreut wurde
    , warum sie das tun, es wäre doch bereits gestreut und geschoben. Darufhin meinte der Typ wohl nur :" ich habe den Auftrag das zu machen, also mache ich das auch" :confused:

    Ich weiß, dass der Vermieter sie Verkehrssicherungspflich zu wahren hat, auch wenn das den Mietern obliegt, aber nur, wenn wir unserer Pflicht nicht nachkommen ! Über all die Jahre war das immer einwandfrei und es hat sich nie jemand beschwert (werder der alte Hausverwalter noch der Vermieter (Genossenschaft)) und auf einmal muss jemand kommen und das erledigen mit dem Verweis (es ist mittlerweile bei Gericht das ganze) : wir haben nicht ordnungsgemäß geschoben und nicht ordnungsgemäß gestreut !!!!

    Anzumerken ist noch : auf mehrmaligem nachfragen bei dem Verwalter, dass diese Pflicht den Mietern obliegt, teilte der immer wieder mit, wir sollen ein Schreiben aufsetzen, dass wir AB JETZT DEN SCHNEEDIENST SELBER MACHEN !!! Habe ich immer wieder verneint, das ich angegeben habe, dass das den Mietern obliegt und Vertragsbestandteil ist.

    Ebenso ist ein großer Punkt, der in in diesen Rechnungen auftritt, dass der Parkplatz des Hauses (gehört zum Haus, allerdings kein explizites Schild auf dem steht : Privatparkplatz , wobei ich das schonmal angefragt hatte beim Vermieter, weil immer wieder (zwar selten aber es passiert) "Fremdparker" den Platz nutzen im Winter, wenn jeder Mieter SEINEN eigenen Stellplatz freigemacht hat und sich dann wenn man arbeiten ist dort zugestellt bekommt)).

    Ist generell der Parkplatz mit zu schieben durch die Mieter ??? Ist nix öffentliches, habe mal ein Bild eingestellt, auf dem gemarkert ist, was zum Haus gehört :

    Grün ist der Weg vorm Haus und zum (mit dem Nebenhaus) Mülltonnen/Fahrradkellerbereich. Auf dem zum Parkplatz ist auch eine kleine Bushaltestelle, die mitgemacht wird durch die Mieter. Aber Parkplatz wurd bis auf jedes einzelnen Stellplatzes nicht geschoben durch die Mieter.

    MfG

    p.s. ich mlchte erkundigungen einholen, ob an den angegebenen Tagen, die uns berechnet wurden auch wirklich Schnee lag. Gibt es eine Webseite o.ä. auf der man rückwirkend per Datumseingabe und auch Orteingabe, sich den dann zu dem Zeitpunkt dort gefallenen Schneeniederschlag anzeigen lassen kann ?

    Einmal editiert, zuletzt von prinzipal2005 (3. Dezember 2016 um 07:00)

  • Hallo,


    Ich weiß, dass der Vermieter sie Verkehrssicherungspflich zu wahren hat, auch wenn das den Mietern obliegt, aber nur, wenn wir unserer Pflicht nicht nachkommen ! Über all die Jahre war das immer einwandfrei und es hat sich nie jemand beschwert (werder der alte Hausverwalter noch der Vermieter (Genossenschaft)) und auf einmal muss jemand kommen und das erledigen mit dem Verweis (es ist mittlerweile bei Gericht das ganze) : wir haben nicht ordnungsgemäß geschoben und nicht ordnungsgemäß gestreut !!!!

    Hallo,

    genau hier liegt die Krux versteckt, auch wenn und das wage ich bei 90% aller Mietverträge zu bezweifeln, der Winterdienst rechtswirksam auf den Mieter übertragen ist, hat der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person, die Kontrollpflicht und Aufsicht über die Winterdienstarbeiten.

    Ebenso wage ich zu bezweifeln, dass der Winterdienst immer von den Mietern ordnungsgemäß ausgeführt wird und zu den Zeiten die von Seiten der Kommunen vorgeschrieben sind.

    Also geht der Vermieter her und lässt vorsichtshalber nochmal nachstreuen.

    Wäre es euch lieber, wenn sich der Beitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht aufgrund von Schäden exorbitant steigt weil der Vermieter hier nicht eingreift? Ich denke nicht, denn das kostet dann noch viel mehr.

    Anstatt sich kläglich zu beschweren, sollte man die Mitmieter nochmal ins Gebet nehmen und dafür Sorge tragen, dass hier niemand mehr nachstreuen oder Schneeschieben muss außer denjenigen, denen hoffentlich wirksam der Winterdienst übertragen wurde.

    Gruß
    BHShuber

  • Wir beschweren uns nicht kläglich sondern sind mit den auferlegten Kosten nicht einverstanden.

    Wie bereits in meinem Starterthread erwähnt, läuft seit Jahren der Schneedienst ohne Probleme, ohne Beschwerden, ohne Unfälle. Also auch keine Erhöhung der Haftpflicht !

    Es ist halt so, dass der Verwalter pauschal jemanden beauftragt, der etwas ausführt, was mind. 2x erkannt und angesprochen wurde, so nicht nötig war und lässt es weiter laufen.

    Wichtig wäre halt noch die "Parkplatzfrage" - dazu gibt es vom OLG ja einen Beschluß ! Wollte halt wissen, ob jemand mit sowas schon zu tun hatte und dazu eine Rechtsprechung inne hat !!

    MfG

  • Wir beschweren uns nicht kläglich sondern sind mit den auferlegten Kosten nicht einverstanden.

    Wie bereits in meinem Starterthread erwähnt, läuft seit Jahren der Schneedienst ohne Probleme, ohne Beschwerden, ohne Unfälle. Also auch keine Erhöhung der Haftpflicht !

    Es ist halt so, dass der Verwalter pauschal jemanden beauftragt, der etwas ausführt, was mind. 2x erkannt und angesprochen wurde, so nicht nötig war und lässt es weiter laufen.

    Wichtig wäre halt noch die "Parkplatzfrage" - dazu gibt es vom OLG ja einen Beschluß ! Wollte halt wissen, ob jemand mit sowas schon zu tun hatte und dazu eine Rechtsprechung inne hat !!

    MfG

    Hallo,

    na dann sprecht doch mal mit dem Vermieter und verplempert keine Zeit mit dem Verwalter, der höchstwahrscheinlich den Winterdienst in seinem Leistungsverzeichnis hat, mit dem er hierüber einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hat.

    Ist der Parkplatz öffentlich zugänglich und hierzu nichts weiter geregelt, gilt auch hier eine Verkehrssicherungspflicht und es muss der Winterdienst vollzogen werden.

    Gruß
    BHShuber

  • Über all die Jahre war das immer einwandfrei und es hat sich nie jemand beschwert (werder der alte Hausverwalter noch der Vermieter (Genossenschaft)) und auf einmal muss jemand kommen und das erledigen mit dem Verweis (es ist mittlerweile bei Gericht das ganze) : wir haben nicht ordnungsgemäß geschoben und nicht ordnungsgemäß gestreut !!!!


    Deshalb enthalte ich mich einer Einschätzung und verweise an einen/Euren Rechtsanwalt.

  • Hallo,

    ...

    Ist der Parkplatz öffentlich zugänglich und hierzu nichts weiter geregelt, gilt auch hier eine Verkehrssicherungspflicht und es muss der Winterdienst vollzogen werden.

    Gruß
    BHShuber

    Das sehen wir als Mieter allerdings etwas anders und zwar aufgrund dieses Beschlusses :

    http://www.ra-breiholdt.de/gewerbemietrecht_art_011.html - Hier ist die Sachlage zwar umgekehrt (Mieter will Schneedienst auf Parkplatz haben) , aber das ist gleichbedeutend für unseren Fall. Denke ich !

  • Das sehen wir als Mieter allerdings etwas anders und zwar aufgrund dieses Beschlusses :

    http://www.ra-breiholdt.de/gewerbemietrecht_art_011.html - Hier ist die Sachlage zwar umgekehrt (Mieter will Schneedienst auf Parkplatz haben) , aber das ist gleichbedeutend für unseren Fall. Denke ich !

    Hallo,

    dies ist eine Einzelfallentscheidung eine Oberlandesgerichtes hast du den Kommentar dazu gelesen???

    Kommentar:
    Die Entscheidung hält sich auf der Linie der zu § 823 BGB ergangenen Entscheidungen für öffentliche Parkplätze. Bemerkenswert ist, dass das OLG Düsseldorf meint, bei vermieteten Stellplätzen habe der Vermieter „deutlich“ geringere Pflichten als bei öffentlichen Plätzen mit hohem Verkehrsaufkommen. Im Hinblick auf die Schutzpflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag ist das aber zumindest fragwürdig. Eine nähere Erörterung zu dieser Anspruchsgrundlage wäre wünschenswert gewesen.

    Auch wenn hier der Vermieter keinen Winterdienst leisten müsste, obliegt es dennoch demjenigen der diesen Stellplatz nutzt, denn es muss ja auch nicht immer sein, das ein Mieter einen Vermieter verklagt, sondern auch ein Dritter den Grundstückseigentümer, wenn dieser z. B. öffentlich zugänglich ist.

    Gruß
    BHShuber

  • Das sehen wir als Mieter allerdings etwas anders und zwar aufgrund dieses Beschlusses :

    http://www.ra-breiholdt.de/gewerbemietrecht_art_011.html - Hier ist die Sachlage zwar umgekehrt (Mieter will Schneedienst auf Parkplatz haben) , aber das ist gleichbedeutend für unseren Fall. Denke ich !

    Hallo,

    davon einmal abgesehen, wird ein Blick in den Mietvertrag Abhilfe schaffen denn nur dort steht wozu sich der Mieter verpflichtet hat, bzw. der Umfang dessen wo der Winterdienst vollzogen werden muss, da hilft dir eine Litanei von Urteilen gar nix.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    davon einmal abgesehen, wird ein Blick in den Mietvertrag Abhilfe schaffen denn nur dort steht wozu sich der Mieter verpflichtet hat, bzw. der Umfang dessen wo der Winterdienst vollzogen werden muss, da hilft dir eine Litanei von Urteilen gar nix.

    Gruß
    BHShuber

    Und genau das ist es ja : im Mietvertrag steht es ja drin, dass der Schneedienst alleine den Mietern obliegt !

    MfG

  • Hallo,

    steht denn da auch was genau, wie und an welchen Stellen der Winterdienst zu vollziehen ist?

    Gruß
    BHShuber

    Steht nichts in der Schneedienst-Anlage wie und an welchen Stellen. Steht nur pauschal, dass der Schneedienst- und Eisräumdienst den Mietern obliegt.


    MfG

  • Steht nichts in der Schneedienst-Anlage wie und an welchen Stellen. Steht nur pauschal, dass der Schneedienst- und Eisräumdienst den Mietern obliegt.
    MfG


    Dann sollten die Mieter sich bei der Verwaltung über den Umfang und die Zeiten erkundigen.

  • Steht nichts in der Schneedienst-Anlage wie und an welchen Stellen. Steht nur pauschal, dass der Schneedienst- und Eisräumdienst den Mietern obliegt.


    MfG

    Hallo,

    meines Erachtens ist dann aber die Durchführung von Winterdienstarbeiten nicht wirksam auf den Mieter übertragen, so kann es sein, dass es angebracht ist, durch die Hausverwaltung eben zusätzliche Dienste durchführen zu lassen.

    Siehe hier:

    http://www.urteile-zum-winterdienst.de/raeum-_und_streupflicht_bei_eis_und_schnee.html

    Alles andere ist mit dem Vermieter zu klären.

    Gruß
    BHShuber

  • meines Erachtens ist dann aber die Durchführung von Winterdienstarbeiten nicht wirksam auf den Mieter übertragen, so kann es sein, dass es angebracht ist, durch die Hausverwaltung eben zusätzliche Dienste durchführen zu lassen.


    Meine ich auch. M.W. steht in den Ortssatzungen sinngemäss, dass der Gehweg von / bis Uhr in eine Breite von bspw. 1m schnee- und eisfrei zu halten und/oder mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen ist.