Nachträgliche Änderung des Mietvertrages aufgrund von Nebenkosten

  • Hallo,

    bei mir besteht derzeit folgende Situation. Ich habe als Hauptmieter meiner 2WG einen Untermietervertrag mit meiner Mitbewohnerin 2015 geschlossen. Nachdem ich für 2014 eine Nebenkostennachzahlung Ende 2015 an meinen Vermieter leisten musste, vereinbarten wir mündlich eine Erhöhung der Miete für 2016 um 30 Euro um Rücklagen für die wahrscheinlich anstehende Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2015 zu bilden.

    Nun hat meine Untermieterin zum 28.2.17 gekündigt und mich erwartet Ende 2017 natürlich ebenfalls eine nicht unwahrscheinliche Nebenkostennachzahlung für 2016.

    Da ich allerdings etwas naiv bei der Vertragsgestaltung war und ich einen standardisierten Untermietvertrag einfach genommen habe befindet sich in jenem der Satz
    "Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt xxx Euro. Alle vom Hauptvermieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten".
    Hierdurch ist, soweit ich das als Laie erkennen kann, meine Untermieterin in keinerlei Weise dazu verpflichtet die Nachzahlung ebenfalls mitzutragen.
    Da unser Mietverhältnis gut und familär ist sehe ich für die kommende Nachzahlung für das Jahr 2015 keine Probleme, allerdings sehe ich für die Nachzahlung 2016 Probleme.

    Besteht die Möglichkeit noch einer nachträglichen Absicherung bzw. Modifikation des Untermietvertrages o.Ä? Da ich dafür alleine leider nicht aufkommen kann

    Liebe Grüße

  • Zitat

    Besteht die Möglichkeit noch einer nachträglichen Absicherung bzw. Modifikation des Untermietvertrages o.Ä?

    Die besteht, wenn beide Vertragsparteien das wollen.

    Du glaubst doch nicht ernsthaft das deine Mieterin jetzt kurz vor Vertragende noch einer Vertragsänderung, noch dazu einer die zu ihrem Nachteil wäre, zustimmt?

    Zitat

    Da unser Mietverhältnis gut und familär ist sehe ich für die kommende Nachzahlung für das Jahr 2015 keine Probleme

    Ist denn die Abrechnung für 2015 schon da?