Mieterwechsel

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation/Problem gibt es aktuell bei uns:

    Mieter A wohnt mit Mieterin B zusammen. B will ausziehen und dafür soll Mieter C einziehen. Der Hauptmieter A bleibt also im Mietvertrag bestehen. Dafür wurde ein Antrag auf Mieterwechsel(inkl. notwendigen Unterlagen) beim Vermieter gestellt. Der Vermieter lehnt aber den Mieterwechsel ab und bietet als Option die Kündigung des alten Vertrages und Schließung eines neuen Vertrages mit einer Mieterhöhung von über 50%.
    Die Wohnung liegt in Berlin-Neukölln.

    Kann der Mieter einen Mieterwechsel einfach so ablehnen und kann eine Mietsteigerung so hoch ausfallen?

    Danke Vielmals im Voraus für eure Hilfe, ich bin über jeden Tipp dankbar!

  • Hallo Welpo,
    hier scheint es sich um diverse (Unter-?)Mietverhältnisse zu handeln. Grundsätzlich kennt unser Mietrecht nur Vermieter und Mieter.
    Ob eine so hohe Mietpreisforderung bei einem Neuvertrag bei Euch ok ist, müsteste mal über geeignete Quellen herauszufinden versuchen.

  • Zitat

    Kann der Mieter einen Mieterwechsel einfach so ablehnen

    Der Vermieter kann einen Mieterwechsel im Normalfall ablehnen.

    Zitat

    und kann eine Mietsteigerung so hoch ausfallen?

    Es ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen.

    Den kann man unterschreiben oder nicht.

    Inwiefern die mehr als 50 % höhere Miete zulässig ist kann man nicht beurteilen. Möglicherweise ist das ja weil die derzeitige Miete sehr gering ist.

  • Zitat

    Kann der Mieter einen Mieterwechsel einfach so ablehnen

    Der Vermieter kann einen Mieterwechsel im Normalfall ablehnen.

    Zitat

    und kann eine Mietsteigerung so hoch ausfallen?

    Es ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen.

    Den kann man unterschreiben oder nicht.

    Inwiefern die mehr als 50 % höhere Miete zulässig ist kann man nicht beurteilen. Möglicherweise ist das ja weil die derzeitige Miete sehr gering ist.

  • Danke erstmal für die schnelle Rückmeldung!

    Berny: Diverse-/Untermietverhältnisse gibt es eigentlich nicht. A und B haben zusammen die Wohnung bezogen und sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen. B will aus dem Mietvertrag als Hauptmieter austreten und C als Hauptmieter eintreten.

    Wir sind an die Sache leider wohl etwas blauäugig angegangen. Gibt es vielleicht noch eine andere Option C möglicherweise nicht als neuer Hauptmieter, aber zumindest als Untermieter, in den Mietvertrag aufzunehmen?

    Mir scheinen diese 50% sehr viel und nach meinem Laienwissen würde ich jetzt erstmal sagen, dass das nicht erlaubt ist laut Mietpreisbremse in Berlin.

    Die aktuelle Miete liegt ungefähr auf Höhe der aktuell örtlichen Vergleichsmiete (Quelle: Stadtentwicklung Berlin ört. Vergleichsmiete). Sofern der Vermieter nicht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführt, dürfte er bei Neuvermietung doch eigentlich maximal 10% auf die ortsübliche Vergleichsmiete/aktuelle Miete draufschlagen, richtig?

  • Alter MV: A und B als Hauptmieter.
    Ein Anspruch auf Auswechselung des/eines Hauptmieters besteht nicht. Entweder beide kündigen oder keiner.
    Euer VM biete euch an: A und B kündigen und ein neuer MV mit A und C wird geschlossen. Der neue MV unterliegt in Berlin der Mietpreisbremse: Also Vergleichsmiete + 10%. die alte Miete wäre nur relevant, wenn sie über der Vergleichsmiete gelegen hätte.
    Ihr könnt den neuen Mietpreis auch akzeptieren und direkt im Anschluss gegen die überhöhte Miete klagen.

    Möglichkeit 1: Auf das Angebot eingehen und Mietspiegel schecken wegen neuem Preis.
    Möglichkeit 2: A und B bleiben Mieter. Nachteil: B bleibt Mieter mit allen Pflichten (Mietzahlungen) und C hat keine Mietechte. es ist fraglich, inwieweit Anspruch auf Untervermietungserlaubnis an C besteht (Kommt auf die Größe der Wohnung und auf die persönliche Stellung von C an).

  • Macht es ggf. Sinn den Vermieter auf die aktuelle Vergleichsmiete + Mietpreisbremse hinzuweisen?

    Zu Möglichkeit 2: Die Größe der Wohnung liegt bei ca. 75qm. Was ist mit persönlicher Stellung von C gemeint?

  • Macht es ggf. Sinn den Vermieter auf die aktuelle Vergleichsmiete + Mietpreisbremse hinzuweisen?

    Zu Möglichkeit 2: Die Größe der Wohnung liegt bei ca. 75qm. Was ist mit persönlicher Stellung von C gemeint?

    Nenn doch mal eine Zahl. Um was für Mieten reden wird hier? Hast du vorher 4€ bezahlt und sollst dann 6€ zahlen? Das der Berliner Mietspiegel allgemein eher nicht die Marktpreise abbildet ist eigentlich bekannt.
    Abhängig von Wohnung und Umfeld usw. sind 7-10€ in Neukölln jedenfalls alles ander als unüblich, und 75qm ist genau die größe die gerne gemietet wird.

  • Macht es ggf. Sinn den Vermieter auf die aktuelle Vergleichsmiete + Mietpreisbremse hinzuweisen?

    Zu Möglichkeit 2: Die Größe der Wohnung liegt bei ca. 75qm. Was ist mit persönlicher Stellung von C gemeint?

    Zu 1: Kommt drauf an, wie der Vermieter drauf ist. Mache VM sind dankbar, weil sie keinen Gerichtsprozess wollen. Andere fühlen sich bevormundet, weil sie die Mietpreisbremse ablehnen und lassen das dann an dir aus.

    Zu 2: Google mal nach Untervermietungserlaubnis. Der VM kann eine Untervermietung eines Teils der Wohnung nur aus 3 Gründen verbieten:
    1. Gründe, die in der Person liegen (bekannter Betrüger, Hausverbot im Haus etc)
    2. Überbelegung der Wohnung
    3. sonstige Gründe

    Bei Familienangehörigen und Lebenspartnern ist ein Verbot der Untervermietung noch schwerer.

  • Nenn doch mal eine Zahl. Um was für Mieten reden wird hier? Hast du vorher 4€ bezahlt und sollst dann 6€ zahlen? Das der Berliner Mietspiegel allgemein eher nicht die Marktpreise abbildet ist eigentlich bekannt.
    Abhängig von Wohnung und Umfeld usw. sind 7-10€ in Neukölln jedenfalls alles ander als unüblich, und 75qm ist genau die größe die gerne gemietet wird.

    Wir liegen aktuell bei ca. 6€/qm und die Miete soll auf 9-10€/qm steigen. Der Vermieter hat hier keinen genauen Quadratmeterpreis genannt, da er meinte das wäre auch abhängig vom Zustand der Wohnung(der nicht gut ist).

    Die Wohnung befindet sich im Neukölln/Britz was (noch) nicht zu den gefragten Bereichen im Neuköllner Norden gehört.

    Stadtkind: Dann wäre ein Untervermietungsvertrag vielleicht noch eine Möglichkeit. Ich werde heute Abend gleich nochmal in den Mietvertrag schauen ob dazu etwas geregelt ist.

  • Wir liegen aktuell bei ca. 6€/qm und die Miete soll auf 9-10€/qm steigen. Der Vermieter hat hier keinen genauen Quadratmeterpreis genannt, da er meinte das wäre auch abhängig vom Zustand der Wohnung(der nicht gut ist).

    Die Wohnung befindet sich im Neukölln/Britz was (noch) nicht zu den gefragten Bereichen im Neuköllner Norden gehört.

    Na ja, dann würde ich halt in Verhandlung treten. Das 6€ nicht viel ist, kann man evtl. einsehen. Zumindest wird es da evtl schon noch Spielraum nach oben geben, unabhängig von der Mietpreisbremse, denke ich. Im Zweifel muß man dann eben untervermieten, wenn möglich.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (6. Dezember 2016 um 13:02)