Kündigung mit Hindernissen

  • Hallo,

    Folgende Situation:
    Zwei Bekannte und Ich wollen die Halle eines Freundes mieten. Die Halle ist/war vermietet an eine Person die nebenbei auch ein Gewerbe besitzt. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht (es wurde somit auch kein eindeutiger Verwendungszweck festgehalten!?).
    Gezahlt wird die Miete nicht vom Mieter als Privatperson sondern von einer/seiner Firma. In der Halle selbst steht ein Haufen Schrott und anderer Krempel, vieles davon aber eindeutig von seiner Firma.

    Ihm wurde am 01.06.2016 schriftlich gekündigt (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, Kündigungsgrund: Alte Motoren lagen einfach so im Hof mit Öl und Co).
    Unser Mietbeginn wäre laut dem schriftlichen Mietvertrag den wir haben der 01.09.2016 gewesen.

    Nun zum Problem…der Mann ist der Meinung er hat 6 Monate Kündigungsfrist und räumt die Halle nicht. Er beruft sich dabei auf das Gewerbemietrecht.

    Ich habe irgendwo mal gelesen das man das Gewerbemietrecht nur anwenden kann wenn ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, ist das korrekt oder liege ich da falsch?

    Fakt ist…jetzt heute Anfang Dezember ist noch nichts passiert, es steht weiterhin eine Menge Krempel rum.

    Unser Freund hat nun gesagt er lässt Ihm bis zum 01.01.2017 Zeit damit er seine 6 Monate Kündigungsfrist bekommen hat und danach ist rum.

    Die Kommunikation zwischen „Ex“-Mieter und unserem Freund gestaltet sich extrem schwierig / ist nahezu nicht vorhanden. Miteinander reden und eine Einigung finden ist wohl (leider) nicht möglich.

    Die Fragen die sich mir nun stellen….

    1. Wie oben beschrieben, ist das korrekt dass der Mann 6 Monate Kündigungsfrist für sich beanspruchen kann?

    2. Wenn am 01.01.2017 noch vieles da rumsteht was dann? Einfach ausräumen kann man ja nicht wirklich machen. Man müsste dann den komplizierten Weg gehen mit Räumungsklage und Co oder?

  • Hallo,

    Die Fragen die sich mir nun stellen….

    1. Wie oben beschrieben, ist das korrekt dass der Mann 6 Monate Kündigungsfrist für sich beanspruchen kann?

    2. Wenn am 01.01.2017 noch vieles da rumsteht was dann? Einfach ausräumen kann man ja nicht wirklich machen. Man müsste dann den komplizierten Weg gehen mit Räumungsklage und Co oder?

    Hallo,

    hier mal lesen:

    http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb…endigungsfrist/

    sollte die erste Frage beantworten.

    Gesetzt dem Fall die Kündigung ist ordentlich verfasst und beweisbar zugestellt wäre das nicht so wie im Wohnraummietrecht, der Mieter der Gewerbeeinheit hat kein Anrecht mehr auf die Mietsache und der Vermieter könnte die zurückgebliebenen Sachen ausräumen und einlagern, die Kosten hierfür muss er sich natürlich beim Ex-Mieter holen.

    Gruß
    BHShuber

  • Zwei Bekannte und Ich wollen die Halle eines Freundes mieten.


    ... aber leider ist die Halle noch an einen anderen "Freund" Eures "Freundes" vermietet...:o
    PS:: und unter "Feunden" gibt es ja auch keine schriftlichen Mietverträge...:rolleyes:

  • ... aber leider ist die Halle noch an einen anderen "Freund" Eures "Freundes" vermietet...:o
    PS:: und unter "Feunden" gibt es ja auch keine schriftlichen Mietverträge...:rolleyes:

    Hallo,

    ja schon ein seltsames Gehabe unter Freunden ob sich eine Anmietung wieder mal unter Freunden lohnt ist hier die Frage zumindest nicht mündlich würd ich sagen.

    Gruß
    BHShuber

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