Zwei Hauptmieter, Bürgschaft, Kündigung

  • Hallo,

    Ich (Studentin, 22) wohne in einer Wohnung, von der icj und meine Mutter beide Hauptmieter sind und wir beide im Vertrag stehen. Für die Wohnung haben beide Eltern gebürgt. In den ersten Monaten zählten sie die Kaltmiete mit und ich überwies Ihnen nur die Betriebskosten. Aber seit einigen Monaten zahlen sie keinen Cent mehr (wegen Streit über Uni) und ich komme für die Wohnung und für mich mit Bafög aus. Nun will ich ausziehen, weil das mir alles zu teuer wird. Meine Mutter unterschreibt aus Trotzheit die Kündigung nicht. Was soll ich machen? Die Kaution hatten die auch gezahlt und an der Wohnung ist einiges zu streichen und Löcher zu füllen... Hab aber überhaupt kein Geld für irgendetwas. Kann mir egal sein, da es deren Kaution war, oder? Aber wie mach es mit der Kündigung? Könnte ich einen Vorteil durch die Bürgschaft haben? Ich weiß, dass ich nicht einfach ausziehen kann. Schließlich bin ich Mitmieterin. Wie läuft das jetzt ab? Kündigen, der Mutter 3 Monate Frist setzen und dann wieder 3 Monate warten bis diese Kündigungsfrist nach der Kündigung fertig ist? Ab wann sollte meine neue Wohnung Beziehbar sein? Danke!

  • Ich ...wohne in einer Wohnung, von der icj und meine Mutter beide Hauptmieter sind und wir beide im Vertrag stehen.


    Ihr beide könnt den Mietvertrag NUR gemeinsam kündigen. Weigert sich einer der beiden Mieter, könnte der andere ihn/sie nur auf Zustimmung zur Kdg. verklagen,

  • Sorry ich schreibe vom Handy ^^ vieles autokorrekt. Seid doch nicht gleich so.

    Hallo,

    Berny hat es ja schon geschrieben, wenn du und die Mutter als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet ihr Gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis.

    Einer ohne den Anderen kann nicht alleine Kündigen, wenn die Mutter sich hier querstellt, bleibt nur die Klage auf Zustimmung der Kündigung des Mietvertrages.

    Aber auch das kostet Geld, welches du nicht hast, eventuell kannst du aber für diesen Fall aufgrund der zerrütteten Familienverhältnisse über einen Anwalt Gerichtskostenbeihilfe beantragen lassen, ich denke diese wird auch gewährt, ob du so weit gehen möchtest, steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß
    BHShuber