Mieterhöhungsverlangen, korrektes Datum?

  • Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    heute bekam ich von meinem Vermieter einen Brief, datiert vom 05.12.2016 ---> Mieterhöhung zum 01. März 2017.
    Meine Frage ist, ob der Zugang des Schreibens nicht bereits Anfang Dezember hätte erfolgen müssen.

    Freundliche Grüße
    Summerfeeling

  • Hallo liebe Mieter und Vermieter,

    heute bekam ich von meinem Vermieter einen Brief, datiert vom 05.12.2016 ---> Mieterhöhung zum 01. März 2017.
    Meine Frage ist, ob der Zugang des Schreibens nicht bereits Anfang Dezember hätte erfolgen müssen.

    Freundliche Grüße
    Summerfeeling

    Hallo,

    das kommt darauf an, zur Einhaltung der Überlegungsfrist dürfte das ausreichend sein.

    Lies mal hier:

    http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/…oehung-fristen/

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    ob der Zugang des Schreibens nicht bereits Anfang Dezember hätte erfolgen müssen.

    Ende Dezember hätte auch noch gereicht.

    § 558b
    Zustimmung zur Mieterhöhung

    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

    (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • *jetzt verlegen bin*

    Danke nochmal BHShuber und auch Berny.

    Ich möchte noch erwähnen, dass meine Miete seit Einzug vier Jahre lang konstant blieb, es hätte auch früher eine Erhöhung kommen können.

    Doch, ja, ich bin darüber ernsthaft froh.

  • vergiss die Zustimmung nicht.
    schweigen wird als Ablehnung gewertet.
    dann wird es teurer

    Hallo,

    äußerst geistreicher Beitrag nicht nur dass der TE das bereits bestätigt hat und sich damit einverstanden erklärt muss man noch fasenlndes Gesülze hinterherschieben.

    Er schweigt nicht, wie kommt man darauf und wenn du schon einen Schoten raushaust was genau wird teuer?

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!