Einlass Montagedienst

  • Hallo zusammen,

    Ich habe wieder eine Frage mitgebracht, die mich gerade beschäftigt. Seit gestern früh (also möglicherweise auch seit vorgestern Abend) hängt eine Information im Haus aus, dass kommende Woche Dienstag irgendwelche Monteure im Haus unterwegs sein sollen. Dazu kommt der Hinweis, dass sich an diesem Tag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr im Haus aufhalten sollen.

    Unschwer erkennbar: In dieser Zeit sind viele Arbeiten und so geht es auch mir. So kurzfristig bekommt man bei uns keinen Urlaub oder Überstundenausgleich und ehrlich gesagt habe ich meinen Jahresurlaub bereits verbraucht (zwar habe ich immer eine Reserve, jedoch musste ich diese aufbrauchen, um an einem Gerichtstermin teilzunehmen, in welchem ich als Kläger auftrat).

    Auf meine Nachfrage, wie man das Regeln könne, wurde mir gesagt, ich solle meinen Schlüssel einfach "einem anderen Bewohner" übergeben. Dabei fühle ich mich persönlich allerdings sehr, sehr unwohl. Meine Wohnung ist mein privater Bereich und ich habe schon nicht mal gerne, wenn Freunde von mir alleine dort wären - von Fremden ganz zu schweigen.
    Ich habe da sehr viele persönliche/private Stücke in der Wohnung und beispielsweise - wen wundert es bei einem Softwareentwickler? - Technik im Wert von mehreren 1.000 Euro - darunter auch viele kleine Dinge, die schnell mal verschwinden.
    Damit will ich nicht sagen, dass Handwerker / Bewohner mir jetzt unbedingt direkt was stehlen wollen/würden. Aber dennoch fühle ich mich einfach absolut unwohl dabei, wenn 'irgendwer' in meiner Wohnung herumwuselt, während ich nicht da bin. Ich meine, was ist den noch persönlicher und intimer, als meine eigene Wohnung?

    Meine Eltern hatten mit genau so einer Situation bereits "tolle" Probleme. Damals wurde das Display einen teuren TV-Geräts beschädigt (das Gerät war hin) und es konnte nur der Handwerksservice gewesen sein. Hinterher hieß es aber, dass wir das selbst gewesen wären und dass die gar nicht in der Nähe des Geräts gewesen sein usw.

    Daher meine Fragen:
    Hat jemand eine konstruktive Idee, wie ich das Problem angehen kann?*

    Wie ist da die rechtliche Lage? Was MUSS ich? Was DARF der Vermieter?

    *Bitte wirklich nur konstruktive Lösungen. Ich will mich nicht unbedingt beschweren oder sonstwie dem Vermieter das Leben unnötig schwer machen - zumal Instandhaltung ja auch in meinem Interesse ist. Eine Lösung, die für beide Seiten gut wäre, wäre natürlich super.

  • BGB § 555a - Erhaltungsmaßnahmen
    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    Aus Ihren Geschreibe entnehme ich, das am Ende nur Sie selbst anwesend sein können. Nachfolgenden Link lesen. Der Eigentümer muß sich nicht nach den Befindlichkeiten eines jedes Mieters richten.

    http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4921-bgh-urteil-viii-zr-281-13-mieter-verweigert-handwerker-oder-vermieter-den-zutritt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (8. Dezember 2016 um 06:55)

  • BGB § 555a - Erhaltungsmaßnahmen
    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    Aus Ihren Geschreibe entnehme ich, das am Ende nur Sie selbst anwesend sein können. Nachfolgenden Link lesen. Der Eigentümer muß sich nicht nach den Befindlichkeiten eines jedes Mieters richten.

    http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4921-bgh-urteil-viii-zr-281-13-mieter-verweigert-handwerker-oder-vermieter-den-zutritt.

    Hallo,

    und ein Mieter muss sich nicht nach dem Gutdünken und Vorgaben des Vermieters richten, schon gar keine Baufreiheit der Mietsache ohne Terminabsprache unterwerfen.

    Und hier verweigert niemand dem Handwerker den Zugang, wenn eine ordentliche Zeit zu einem festgelegtem Tag, vom Vermieter mit dem Mieter vereinbart ist, denke ich.

    Ein Aushang reicht keinesfalls.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    *Bitte wirklich nur konstruktive Lösungen. Ich will mich nicht unbedingt beschweren oder sonstwie dem Vermieter das Leben unnötig schwer machen - zumal Instandhaltung ja auch in meinem Interesse ist. Eine Lösung, die für beide Seiten gut wäre, wäre natürlich super.

    Hallo,

    eine konstruktive Lösung kannst nur du und dein Vermieter finden indem ihr einen festen Termin hierfür findet, eventuell, mal mit den Handwerkern sprechen, was sie denken wann die kommen und wie lange anwesend sind.

    Gruß
    BHShuber

  • Wobei es immer auch um den Umfang und Größe der Maßnahme ankommt.
    Sollte es sich nur um eine Wohnung handeln, ist eine Absprache durchaus möglich, betrifft es mehrere Wohnungen, dann geht das wohl schlecht.

  • Wobei es immer auch um den Umfang und Größe der Maßnahme ankommt.
    Sollte es sich nur um eine Wohnung handeln, ist eine Absprache durchaus möglich, betrifft es mehrere Wohnungen, dann geht das wohl schlecht.

    Hallo,

    warum nicht, es kommt immer darauf an wie organisiert der Vermieter ist ein bloßer Aushang reicht nicht und zwingen kann er einen Mieter schon gar nicht, wenn es sich nicht um eine Notreparatur handelt.

    So umfangreiche Arbeiten werden in der Regel mit ausreichend Vorlauf angekündigt und sind anzukündigen und zwar in der Form, schon im eigenen Interesse des Vermieters, dass ein Mieter ausreichend Zeit hat, sich auf das Ereignis einzustellen und zu organisieren.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl039.htm

    Gruß
    BHShuber