Vermieter bedient sich an Kaution

  • Hallo liebe Forenmitglieder,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Es gebt um den unberechtigten Zugriff auf das Kautionssparbuch. Hintergrund ist eine Mietminderung weil die Wohnung in den ersten beiden Wochen nach Vertragsbeginn nicht nutzbar war (Vermieter ließ verschiedene Arbeiten in der Wohnung ausführen, Küche + Schlafzimmer waren gar nicht nutzbar, er nutzte fleißig seinen Ersatzschlüssel ohne Ankündigung so dass ich auch keinerlei private Sachen in die Wohnung stellen konnte...). Dies nur als Hintergrund.
    Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat.
    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tipps geben wie man hier vorgehen kann? Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und wieder aufs Sparbuch einzahlen? Klage wäre sehr viel Arbeit, da ich keinen Mietrechtschutz habe und alles selbst machen müsste. Aber mein Geld möchte ich zurück, auch wegen dem ganzen Ärger und den Kosten welche ich wegen dem verspäteten Umzug hatte.

    Danke euch vorab für eure Hilfe.

    LG Jasmin

  • Hallo Jasmin,

    unter der Annahme, dass die Minderung berechtigt ist:
    Fordere ihn schriftlich dazu auf, den Betrag wieder einzuzahlen und weise darauf hin, dass er sich nicht einfach bedienen darf. Frist nicht vergessen.

    Gruß

  • Hallo Jasmin,
    ich sehe hier mehrere Tatbestände:

    "Es gebt um den unberechtigten Zugriff auf das Kautionssparbuch."
    - Wer hat das Sparbuch im Besitz *)?

    "Hintergrund ist eine Mietminderung weil die Wohnung in den ersten beiden Wochen nach Vertragsbeginn nicht nutzbar war (Vermieter ließ verschiedene Arbeiten in der Wohnung ausführen, Küche + Schlafzimmer waren gar nicht nutzbar, er nutzte fleißig seinen Ersatzschlüssel ohne Ankündigung so dass ich auch keinerlei private Sachen in die Wohnung stellen konnte...)."
    - Hausfriedensbruch...?

    "Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat."
    - Richtig.

    "Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tipps geben wie man hier vorgehen kann?"
    - Rechtsberatung gibt es hier nicht...

    "Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und ..."
    - Keinesfalls!

    "wieder aufs Sparbuch einzahlen?"
    - Daher oben die Frage über den Besitzhabenden *) des Buchs.

    "mein Geld möchte ich zurück,"
    - Ist schon klar, die Kaution wird jedoch erst nach dem Ende der Mietzeit abgerechnet.

    *) Besitzer ist nicht zwangsläufig Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter. Wer hat das Sparbuch angelegt? Wer ist der Eingetragene Gläubiger? Wo wird das Spb aufbewahrt?

  • Zitat

    Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat.

    Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter, egal wegen was, die Kaution gar nicht antasten.

    Kaution ist für Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    Wenn er der Meinung ist die Mietminderung war unberechtigt hätte er dir das als Mietschulden anrechnen können.

    Dieser Fall ähnelt deinem fast aufs Haar

    http://www.lto.de/recht/hintergr…kaution-rechte/

    Zitat

    Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und wieder aufs Sparbuch einzahlen?

    Das halte ich für die einfachste Lösung.

    Den Vermieter zuvor nachweisbar auffordern den Betrag bis zum, sagen wir mal, 29.12.2016 wieder einzuzahlen, ansonsten erfolgt die Verrechnung mit der nächsten Miete.

    Was ist das denn für ein Sparbuch? Ein ganz normales oder ein ausgesprochenes Kautionssparbuch?

    Zitat

    er nutzte fleißig seinen Ersatzschlüssel

    Das Problem ist hoffentlich inzwischen durch Austausch des Schließzylinders aus der Welt?!

    So am Rande, die Wohnung ist nicht in einem 2FH in deren anderer Wohnung der Vermieter selbst wohnt?

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für eure Antworten. Es ist ein Kautionssparbuch, es läuft auf mich (daher weiß ich auch, dass er etwas abgehoben hat), Sparbuch ist bei ihm, es ist an ihn verpfändet. Abheben dürfte ich nur mit seiner Zustimmung, er kann wie es aussieht einfach darauf zugreifen (Bank schickt nur eine Info an mich).
    Finde sein Vorgehen sehr dreist. Klagen möchte ich ungern (habe keine Rechtschutz), ich denke wenn er sich im Recht sieht kann ER klagen und feststellen lassen ob die Mietminderung berechtigt war oder nicht. Daher meine Idee es von der Miete abzuziehen und es selbst wieder einzuzahlen (Einzahlen kann ich aufs Kautionssparbuch über online Überweisung) und hoffe, dass er sich nicht wieder bedient. Hier stehen die Chancen eventuell ganz gut für mich, da ich mein Konto und das Kautionssparbuch noch am Heimatort meiner Eltern habe, was für ihn eine Fahrt von knapp 120km pro Strecke bedeutet, da er Abhebungen persönlich in der Filiale vornehmen muss.
    Vermieter wohnt zum Glück nicht hier im Haus, sondern ca. 50km entfernt. Leider haben mich die Vormieter zu spät vor ihm gewarnt, er muss bei denen auch schon einige Dreistigkeiten gebracht haben und zahlt die Kaution auch Monate nach Auszug nicht zurück bzw. unterschreibt die Freigabe für deren Sparbuch.

    Liebe Grüße und euch noch einen schönen Sonntag, Jasmin

  • du denkst daran, daß wenn du insgesamt 2 Monatsmieten abziehst, er dann fristlos kündigen kann.
    du ziehst es von der miete ab, er von deiner Kaution.
    so kann es dann weiter gehen, bis du 2 Monatsmieten schuldig bist.
    und er hat einen grund dich zu kündigen.

  • du denkst daran, daß wenn du insgesamt 2 Monatsmieten abziehst, er dann fristlos kündigen kann.
    du ziehst es von der miete ab, er von deiner Kaution.
    so kann es dann weiter gehen, bis du 2 Monatsmieten schuldig bist.
    und er hat einen grund dich zu kündigen.

    HALLO,

    der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis die Kaution nicht antasten!

  • HALLO,

    der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis die Kaution nicht antasten!

    na gut, dann halt auch ein hallo

    natürlich nicht.
    aber dieser tut es.

  • Ich kenne den Sachverhalt so: Sollte im laufenden Mietverhältnis ein Schaden in der Wohnung entstehen, den der Mieter beweisbar verursacht hat, z.B. eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat, so darf der VM für die Schadensbehebung die Kaution verwenden. Diese muss der M. unverzüglich wieder auffüllen. Hier kann man mit der Schadensregulierung nicht bis zum Auszug warten, und keiner wird dem VM zumuten die Kosten bis zum Auszug - nach 5 Jahren- vorzustrecken.

    Man muss also schon recht genau hinsehen in Bezug auf Kaution etc.

  • Bleibt die Kaution nicht komplett "unangetastet" bis der das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter alle eventuellen von ihm verursachten Schäden auf eigene Kosten beglichen hat? Erst dann würde ihm die komplette Kaution samt Zinsen wieder zurücküberwiesen werden. Man weiss ja nie - vielleicht kommen noch extra Kosten wegen eines Rechtsstreits o.ä. hinzu.

    Einmal editiert, zuletzt von Himmelhund (11. Dezember 2016 um 23:15)

  • Ich kenne den Sachverhalt so: Sollte im laufenden Mietverhältnis ein Schaden in der Wohnung entstehen, den der Mieter beweisbar verursacht hat, z.B. eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat, so darf der VM für die Schadensbehebung die Kaution verwenden. Diese muss der M. unverzüglich wieder auffüllen. Hier kann man mit der Schadensregulierung nicht bis zum Auszug warten, und keiner wird dem VM zumuten die Kosten bis zum Auszug - nach 5 Jahren- vorzustrecken.

    Man muss also schon recht genau hinsehen in Bezug auf Kaution etc.

    Der Vermieter darf auf die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses nur zugreifen, wenn seine Forderung unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder offensichtlich begründet ist

    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…nanspruchnahme/

  • Hallo liebe Forenmitglieder,
    Soweit ich recherchiert habe, darf er wegen einer Mietminderung (soweit kein gerichtlicher Entscheid zu seinen Gunsten vorliegt) die Kaution nicht antasten, was er aber getan hat.
    Kennt sich jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tipps geben wie man hier vorgehen kann? Den Betrag von der nächsten Miete zurückholen und wieder aufs Sparbuch einzahlen? Klage wäre sehr viel Arbeit, da ich keinen Mietrechtschutz habe und alles selbst machen müsste. Aber mein Geld möchte ich zurück, auch wegen dem ganzen Ärger und den Kosten welche ich wegen dem verspäteten Umzug hatte.

    Danke euch vorab für eure Hilfe.

    LG Jasmin

    Hallo,

    die rechtlichen Hintergründe kennst du ja jetzt, doch bleibt immer noch die Frage offen und da kann man sich zu Tode diskutieren, wenn es dir zu viel Arbeit ist und du kein Geld in die Hand nehmen möchtest auch keine Rechtsschutz unterhälst, wie genau möchtest du dann deine Forderung gegen den Vermieter durchsetzen?

    Das der Vermieter das kann, sich von der Kaution zu bedienen, hat er schon bewiesen und auch gemacht, ob das rechtlich einwandfrei ist, wird dann ein Richter entscheiden.

    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass er auf ein Schreiben von dir mit zig Urteilen und Paragraphen gleich hergeht und das entnommene Geld wieder einzahlt, das meine Liebe wird er erst tun, wenn er kein andere Möglichkeit mehr sieht als dass er es zu machen hat.

    Also zwinge man ihn dazu, wenn sein muss auch mithilfe eines Juristen, den dann aufgrund seines Verschuldens auch die Kostenfrage trifft.

    Gruß
    BHShuber

  • Der Vermieter darf auf die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses nur zugreifen, wenn seine Forderung unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder offensichtlich begründet ist

    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…nanspruchnahme/


    Unstreitig. Das ist z.B. die vom M.zerbrochene Fensterscheibe, die der VM unverzüglich instand zu setzen hat. Dafür kann er z.B. die dafür entstandenen Kosten vom M. per Rechnung verlangen, er kann sich aber auch aus der Kaution bedienen, die der M. sofort wieder aufzufüllen hätte, was im Grunde genommen unrealistisch ist, denn wenn der M. das Geld hat für die Rechnung braucht es keinen Zugriff auf die Kaution. Hat der M. das Geld nicht, kann er auch die entnommene Kaution nicht auffüllen.
    Was wäre dem VM hier anzuraten?

  • Was wäre dem VM hier anzuraten?


    Die BK-Vz im MV grosszügig zu vereinbaren und ferner, dass Rückzahlungen zur Kaution gebucht werden. Aus dem Überschuss dann verrechnen. Hat bei mir schon zweimal geklappt...:o

  • Ich kenne den Sachverhalt so: Sollte im laufenden Mietverhältnis ein Schaden in der Wohnung entstehen, den der Mieter beweisbar verursacht hat, z.B. eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat, so darf der VM für die Schadensbehebung die Kaution verwenden. Diese muss der M. unverzüglich wieder auffüllen. Hier kann man mit der Schadensregulierung nicht bis zum Auszug warten, und keiner wird dem VM zumuten die Kosten bis zum Auszug - nach 5 Jahren- vorzustrecken.

    Man muss also schon recht genau hinsehen in Bezug auf Kaution etc.

    Hallo,

    dem ist aber nicht einmal im Ansatz so, lies doch mal die Beiträge und wenn dir dazu nichts einfällt, dann schreib auch nichts, was bitte genau soll das jetzt dem Fragesteller helfen?

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    dem ist aber nicht einmal im Ansatz so, lies doch mal die Beiträge und wenn dir dazu nichts einfällt, dann schreib auch nichts, was bitte genau soll das jetzt dem Fragesteller helfen?

    Gruß
    BHShuber


    ..ausdrücklich zum Beispiel eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat. Es wurde von mir ein Beispiel erwähnt. Was das heisst "z.B." könntest/solltest Du wissen. Also nicht boshaft drauf losschlagen huber.

  • Hallo,

    dem ist aber nicht einmal im Ansatz so, lies doch mal die Beiträge und wenn dir dazu nichts einfällt, dann schreib auch nichts, was bitte genau soll das jetzt dem Fragesteller helfen?

    Gruß
    BHShuber

    nach der Theorie müsste Berny jetzt seinen Account löschen

  • nach der Theorie müsste Berny jetzt seinen Account löschen


    Nach welcher Theorie?
    Ich gehöre jedenfalls nicht zu denen, welche wie DU bewusst Unwahrheiten verbreiten bzw. verbreitet haben.:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Dezember 2016 um 16:52)

  • ..ausdrücklich zum Beispiel eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat. Es wurde von mir ein Beispiel erwähnt. Was das heisst "z.B." könntest/solltest Du wissen. Also nicht boshaft drauf losschlagen huber.

    Hallo,

    nochmal vielleicht verstehst du es irgendwann, ein Beispiel aus dem Fundus deiner und die Betonung liegt auf deiner reichhaltigen Weisheiten hilft dem TE nicht im geringsten weiter.

    Weder der Inhalt noch die Aussage wurde von mir kritisiert, lediglich das Beispiel ist nicht nützlich und verwirrt noch mehr als der TE eh schon ist.

    Und wenn ich mal drauf losschlage dann liest sich das ganz anders.

    Gruß
    BHShuber

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