Rechte als Untermieter

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    derzeit befinde ich mich in einem Untermietverhätlnis in einer Zwei-Zimmer-Wohngemeinschaft. Ende des Monats werde ich aus dieser Wohnung ausziehen. Meine Mitbewohnerin besteht allerdings noch auf meinen Mietanteil bis Ende Februar. Wir hatten bereits mündliche Absprachen getroffen, an die sie sich nun nicht mehr hält. Demnach bin ich bereit alle möglichen legalen Mittel gegen sie zu verwenden.
    Ich werde sie in Kürze darauf hinweisen, dass ich weiterhin Anspruch auf mein Zimmer als Mietsache erhebe. Sie darf es lediglich betreten, um den Thermostat zu regeln. Ich werde ihr zudem ausdrücklich mitteilen, dass sie keine Gegenstände in dem besagten Zimmer abstellen darf, solange ich noch Miete zahle. Des Weiteren fordere ich sie auf, ihren beiden Katzen keinen Zugang zu meinem Zimmer zu ermöglichen, da diese in den letzten Monaten etliche Male in meinen Wäschekorb uriniert haben.

    Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn sie sich nicht an meine Forderungen hält? Meine Forderungen werde ich ihr schriftlich per Einwurf zukommen lassen, sodass ich den Nachweis für diese habe.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo MarsD,

    "derzeit befinde ich mich in einem Untermietverhätlnis in einer Zwei-Zimmer-Wohngemeinschaft."
    - Du hast ein möbliertes Zimmer?

    "Ende des Monats werde ich aus dieser Wohnung ausziehen."
    - Hast Du schriftlich gekündigt?

    "Meine Mitbewohnerin besteht allerdings noch auf meinen Mietanteil bis Ende Februar."
    - Was heisst hier "Mietanteil"?

    "Ich werde sie in Kürze darauf hinweisen, dass ich weiterhin Anspruch auf mein Zimmer als Mietsache erhebe."
    - Ja was denn? Bis 31.12. oder bis 28.02?

    "Sie darf es lediglich betreten, um den Thermostat zu regeln. Ich werde ihr zudem ausdrücklich mitteilen, dass sie keine Gegenstände in dem besagten Zimmer abstellen darf, solange ich noch Miete zahle. Des Weiteren fordere ich sie auf, ihren beiden Katzen keinen Zugang zu meinem Zimmer zu ermöglichen, da diese in den letzten Monaten etliche Male in meinen Wäschekorb uriniert haben."
    - Mach' es sinnvollerweise schriftlich mit Zugangsnachweis.

    "Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn sie sich nicht an meine Forderungen hält?"
    - Wieso fristlos? Ziehst doch sowieso zum Jahresende aus,,,

    "Meine Forderungen werde ich ihr schriftlich per Einwurf zukommen lassen, sodass ich den Nachweis für diese habe."
    - OK, wie bereits gesagt...

  • Hallo Berny,
    das Zimmer ist nicht möbiliert. Die schriftliche Kündigung zum 28. Februar hat sie schon unterzeichnet. Ausziehen tue ich vorher. Ich zahle also Im Januar und Februar doppelt Miete. Das sehe ich auch ein, da ich nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt habe.
    Mit meinem Mietanteil beziehe ich mich auf die 50 %, die wir damals mündlich vereinbart hatten. Das sind 275 €. Da ich den kompletten Febraur meinen Mietanteil entrichten werde, möchte ich selbstverständlich auch bis zum 28.2. Anspruch auf die Mietsache erheben. Natürlich werde ich ihr das schriftlich zukommen lassen.
    Durch die fristlose Kündigung hatte ich gehofft, dass ich möglicherweise die Februar-Miete nicht entrichten muss, wenn sie im Januar mein Zimmer mitbenutzen sollte. Deshalb die Frage wegen der fristlosen Kündigung.

    Hallo Mainschwimmer,
    mein erster Thread bezog sich auf eine außerordentliche Kündigung im Dezember. Hier geht es um meine Rechte die ich nach meinem Auszug noch haben werde, wenn ich weiterhin Miete für meine aktuelle Wohnung zahle. Demnach sind es nach meiner Auffassung verschiedene Themen.

    Hallo Paulchen,
    im ersten Thread suchte ich Gründe für eine außerordentliche Kündigung, um nicht erst zum Februar zu kündigen. Hier geht es um etwas anderes (siehe oben). Ich frage in erster Linie nach meinen Rechten an meinem Zimmer, nachdem ich ausgezogen bin.


    Viele Grüße

  • Hallo,
    auch wenn du im Recht bist und deine Vermieterin dein Zimmer nicht nutzen darf, was hast du denn davon, wenn du hier noch einen großen Runsumschlag machst.

    Wäre es nicht schlauer im Dezember die Übergabe zu machen und raus zu sein. Die beiden Mieten wirst du sicherlich überleben. Wenn dir allerdings langweilig ist, dann setze deine Forderungskatalog auf (warum darf sie für die Thermostate rein?) und kontrolliere täglich, ob sie sich daran hält.

    Ich an deiner Stelle würde versuchen ihr die Wohnung Ende Dezember zurückzugeben und herauszuhandeln nur noch den Januar zu bezahlen. Dafür darf sie das Zimmer nutzen und ggf auch sofort wieder vermieten.

    Gruß
    H H

  • Hallo Banane,
    wenn du dir mein Anliegen genau durchließt, wirst du feststellen, dass ich meine Gründe habe, warum sie selbst und insbesondere ihre Katzen mein Zimmer nicht betreten sollen. Solange ich dort Miete zahle, werde ich Gegenstände, die ich noch verkaufen will, dort lagern, um sie nicht unnötig beim Umzug mitschleppen zu müssen. Es geht nicht darum, ihr bloß eins auszuwischen.

  • Hallo Banane,
    wenn du dir mein Anliegen genau durchließt, wirst du feststellen, dass ich meine Gründe habe, warum sie selbst und insbesondere ihre Katzen mein Zimmer nicht betreten sollen. Solange ich dort Miete zahle, werde ich Gegenstände, die ich noch verkaufen will, dort lagern, um sie nicht unnötig beim Umzug mitschleppen zu müssen. Es geht nicht darum, ihr bloß eins auszuwischen.

    Hallo,

    dann sperr das Zimmer ab, niemand ausser du und von dir berechtigte Personen haben da drin was verloren.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo MarsD,

    Thermostat auf Fostschutz (oder was auch immer die Sachen, die Du dort lagerst brauchen) stellen, im Baumarkt fuer 10 Euro ein Steckschloss kaufen und die Zimmertuer damit abschliessen. Ansonsten alle Schluessel behalten und am letzten Tag des Mietverhaeltnisses zurueckgeben. Schon kann die Vermieterin gar nicht ins Zimmer. Vielleicht laesst sie Dich ja dann doch schon vorher aus dem Vertrag.

    Du solltest allerdings regelmaessig vorbeischauen. Ob nun abgeschlossen oder nicht, tropft die Heizung oder aehnliches, bist Du fuer Schaeden an der Mietsache veranwortlich, wenn Du das waehrend der Mietzeit nicht meldest.

    cu
    Guenni

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