Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit befinde ich mich in einem Untermietverhätlnis in einer Zwei-Zimmer-Wohngemeinschaft. Ende des Monats werde ich aus dieser Wohnung ausziehen. Meine Mitbewohnerin besteht allerdings noch auf meinen Mietanteil bis Ende Februar. Wir hatten bereits mündliche Absprachen getroffen, an die sie sich nun nicht mehr hält. Demnach bin ich bereit alle möglichen legalen Mittel gegen sie zu verwenden.
Ich werde sie in Kürze darauf hinweisen, dass ich weiterhin Anspruch auf mein Zimmer als Mietsache erhebe. Sie darf es lediglich betreten, um den Thermostat zu regeln. Ich werde ihr zudem ausdrücklich mitteilen, dass sie keine Gegenstände in dem besagten Zimmer abstellen darf, solange ich noch Miete zahle. Des Weiteren fordere ich sie auf, ihren beiden Katzen keinen Zugang zu meinem Zimmer zu ermöglichen, da diese in den letzten Monaten etliche Male in meinen Wäschekorb uriniert haben.
Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn sie sich nicht an meine Forderungen hält? Meine Forderungen werde ich ihr schriftlich per Einwurf zukommen lassen, sodass ich den Nachweis für diese habe.
Vielen Dank im Voraus!