Nach 1,5 Jahren kautionskonto

  • Hallo,

    Wir leben seit 1,5 Jahren in einer Mietwohnung. Zu Beginn des Mietverhältnisses hatten wir dem Vermieter 1800€ Kaution gezahlt. Ein Konto hat dieser aber nie gemacht. Nach einem 3/4 Jahr des hinter her rennens hatten wir uns mit dem Vermieter geeinigt das es kein Kautionskonto gibt und wir die Miete in Höhe der Kaution einbehalten. Er hatte kein Geld um das Konto zu erstellen.
    Das war im Februar diesen Jahres. Eben hat mir der Vermieter einen Brief in die Hand gedrückt das er jetzt das Konto erstellt hat (mit Kopie) und nun die 1800€ will. Ist das so Rechtens? Wir haben das damals leider nur mündlich besprochen und haben nun keinen Nachweis. Wir haben diese 1800€ jetzt natürlich nicht.

    Er droht natürlich in seinem Brief direkt damit vor Gericht zu gehen und Räumungsklage zu beantragen wenn wir das jetzt nicht zahlen.

  • Wir haben die Kaution in höhe von 1800€ noch vor Schlüsselübergabe an den Vermieter gezahlt.
    Nach 14 Monaten hatten wir immer noch keinen Nachweis das unsere Kaution angelegt wurde! Weswegen wir diese von der Miete wieder eingezogen haben.
    Damals einigten wir uns darauf das es dann eben keine Kaution gibt, da er unsere Kaution ausgegeben hat! Und nun kommt er nach 10 Monaten auf einmal damit an er hätte es eingezahlt!

  • Wir haben die Kaution in höhe von 1800€ noch vor Schlüsselübergabe an den Vermieter gezahlt.
    Nach 14 Monaten hatten wir immer noch keinen Nachweis das unsere Kaution angelegt wurde! Weswegen wir diese von der Miete wieder eingezogen haben.
    Damals einigten wir uns darauf das es dann eben keine Kaution gibt, da er unsere Kaution ausgegeben hat! Und nun kommt er nach 10 Monaten auf einmal damit an er hätte es eingezahlt!


    Der VM hat die Mietsicherheit ("Kaution") von seinem Vermögen getrennt (=insolvenzsicher) zu verwahren und mit dem üblichen Zinzsatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung zu verzinsen.

  • Hallo,

    ihr habt eine Kaution zu zahlen und fertig. Auch wenn ich nicht ganz verstehe, wieso der Vermieter kein Geld hatte ein Konto anzulegen. Wenn man das nicht umsonst eröffnen kann, kostet so etwas 10Euro.

    Dass ihr damals gezahlt hattet und dann wegen der fehlenden Anlage den Betrag wieder abgewohnt habt, spielt dabei keine große Rolle. Jetzt ist die Kaution fällig, da es kein Zurückhaltungsrecht mehr gibt. Wenn ihr das Geld nicht mehr habt, ist das eher euer Problem, da ihr es ja auf die Seite hättet legen können.

    Ich würde versuchen eine Ratenzahlung (drei Monate) zu vereinbaren. Eine nicht gezahlte Kaution ist durchaus ein Kündigungsgrund.

    Gruß
    H H

  • Wenn ich das recht verstehe gibt es keinen Nachweis darüber das Ihr den VM aufgefordert habt den Nachweis zu erbringen das die Kaution insolvenzsicher auf einem Sparkonto angelegt wurde. Und auch keinen Nachweis das Ihr von Eurem Recht Gebrauch gemacht habt die Kaution, da nicht angelegt, mit den Kaltmieten zu verrechnen.

    Also habt Ihr jetzt schlicht Mietschulden. Wenn die 1800 € 2 MM oder deutlich mehr als 1 MM entsprechen kann Euch der Vermieter fristlos kündigen.

    Er könnte Euch auch fristlos kündigen weil Ihr die Kaution unberechtigterweise "abgewohnt" habt und jetzt mindestens 2 Kaltmieten Kaution offen sind.

    Ihr könnt es drehen wie Ihr wollt ...

  • Hallo,

    Wir leben seit 1,5 Jahren in einer Mietwohnung. Zu Beginn des Mietverhältnisses hatten wir dem Vermieter 1800€ Kaution gezahlt. Ein Konto hat dieser aber nie gemacht. Nach einem 3/4 Jahr des hinter her rennens hatten wir uns mit dem Vermieter geeinigt das es kein Kautionskonto gibt und wir die Miete in Höhe der Kaution einbehalten. Er hatte kein Geld um das Konto zu erstellen.
    Das war im Februar diesen Jahres. Eben hat mir der Vermieter einen Brief in die Hand gedrückt das er jetzt das Konto erstellt hat (mit Kopie) und nun die 1800€ will. Ist das so Rechtens? Wir haben das damals leider nur mündlich besprochen und haben nun keinen Nachweis. Wir haben diese 1800€ jetzt natürlich nicht.

    Er droht natürlich in seinem Brief direkt damit vor Gericht zu gehen und Räumungsklage zu beantragen wenn wir das jetzt nicht zahlen.


    Hallo,

    zunächst habt ihr einen Mietvertrag, die Betonung liegt auf Vertrag, in dem ist eine Kaution vereinbart, die zu entrichten ist.

    Differenziere bitte dass der Vermieter hier weil er kein Kautionskonto eröffnet hat, die Kaution in der Form zurückgegeben hat, als dass ihr den Betrag von der laufenden Mietzahlung abgezogen habt, somit ist eine dicke Null entstanden.

    Was euch aber nicht davon entbindet, dass die Kaution zu hinterlegen ist, das habt ihr vertraglich vereinbart, mündliche Nebenabreden, hin oder her, nicht beweisbar.

    Wenn ihr kein Geld habt, dann versucht mit dem Vermieter auszuhandeln, vielleicht eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen über Kautionskasse oder Bank.

    Gruß
    BHShuber

  • Er hatte die 1800 von uns ausgegeben! Er hatte unsere Kaution nicht mehr. Deswegen konnte er nichts anlegen.
    Wir sind ihm 10 Monate hinterher gerannt. Haben mehrere Briefe in denen wir ihn aufforderten uns einen Nachweis über die Anlegung vorzuzeigen.
    Wir haben ihm auch schriftlich mitgeteilt das wir die höhe der Kaution von der Miete einbehalten werden bis wir einen Nachweis bekommen. Letztendlich hieß es dann, dann gibt es eben keine Kaution weil er das Geld nicht hat. Nun 10 Monate später hat er es wohl auf einmal doch.
    Bzw prüfen wir jetzt erstmal was wirklich auf dem Kautionskonto ist. Denn ein Betrag stand auf dem Vertrag nicht.
    Abgesehen davon haben wir nur 1000€ einbehalten und keine 1800. Also darf er so oder so nicht den kompletten Betrag neu von uns fordern.

  • Er hatte die 1800 von uns ausgegeben! Er hatte unsere Kaution nicht mehr. Deswegen konnte er nichts anlegen.
    Wir sind ihm 10 Monate hinterher gerannt. Haben mehrere Briefe in denen wir ihn aufforderten uns einen Nachweis über die Anlegung vorzuzeigen.
    Wir haben ihm auch schriftlich mitgeteilt das wir die höhe der Kaution von der Miete einbehalten werden bis wir einen Nachweis bekommen. Letztendlich hieß es dann, dann gibt es eben keine Kaution weil er das Geld nicht hat. Nun 10 Monate später hat er es wohl auf einmal doch.
    Bzw prüfen wir jetzt erstmal was wirklich auf dem Kautionskonto ist. Denn ein Betrag stand auf dem Vertrag nicht.
    Abgesehen davon haben wir nur 1000€ einbehalten und keine 1800. Also darf er so oder so nicht den kompletten Betrag neu von uns fordern.

    Hallo,

    jetzt beruhige dich mal wieder.

    Nachdenken, ihr könnt nicht einmal im Ansatz beweisen, dass eine mündliche Absprache getroffen wurde, das zu behaupten wird nicht ausreichen.

    Fakt ist, dass 1.800€ als Kaution geschuldet sind und nachdem du schreibst, es wären nur 1.000€ von der Mieter einbehalten worden, wären genau diese 1.000€ an den Vermieter zu entrichten.

    Im Gegenzug muss der Vermieter aber auch den Verbleib der Kaution nachweisen können.

    Grundsätzlich und das kann ich herauslesen traut ihr dem Vermieter keinen Meter über den Weg, vielleicht solltet ihr euch diesbezüglich an einen Juristen wenden, denn das Problem werden wir hier nicht für euch lösen können, zumal du auf den Standpunkt behaarst, nicht beweisbares als unumstößlich zu verkaufen.

    Habt ihr irgend einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Konto des Vermieters bei Mietbeginn überwiesen wurde?
    Habt ihr irgend etwas schriftlich was den Nachweis erbringen kann, dass ihr eine Bestätigung über den Verbleib der Kaution vom Vermieter haben wollt?
    Habt ihr irgend einen Nachweis, dass dieser mit dem Abzug von der laufenden Mietzahlung einverstanden war?

    Gruß
    BHShuber

  • Mal langsam. Ihr habt dem VM bei Anmietung die vollen 1.800€ übergeben?
    Anschließend habt ihr einen nachweis über die insolvenzsichere Anlage der Kaution gefordert und der VM konnte diesen nicht erbringen ? bzw. hat euch mitgeteilt, dass er das Geld ausgegeben hat?
    Daraufhin habt ihr von der laufenden Miete bis jetzt insgesamt 1.000€ einbehalten?

    M.E. könnt ihr das Geld einbehalten, solange bis der VM euch ein Kautionskonto vorlegt, auf dem er die 1.800 € eingezahlt hat. (ohne sie vorher von euch zufordern, denn ihr habt schonmal gezahlt). Wenn er diesen Nachweis erbracht hat, entfällt der Grund die 1.000€ zurückzubehalten und ihr müsst diese nachzahlen. Aber erst dann.

    Sollte euch der Vermieter schriftlich bestätigt haben, dass er das Geld nicht mehr hatte, weil er es ausgeben hat (!) würde ich das Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und um Mitteilung des Ergebnisses.

  • Sollte euch der Vermieter schriftlich bestätigt haben, dass er das Geld nicht mehr hatte, weil er es ausgeben hat (!) würde ich das Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und um Mitteilung des Ergebnisses.


    Evtl. § 236 StGB...?

  • Hallo nochmal,

    Wir haben den Brief vom Vermieter ja vor 3 Tagen am Montag bekommen. Mit der Aufforderung sofort 1800€ zu zahlen.
    Heute Nachmittag ist mir aufgefallen das wir kein warmes Wasser mehr haben und auch unsere Heizung abgeschalten ist.
    Wir leben hier mit 3 Kindern!

    Das heißt wir können weder Duschen noch ist es warm. Mein jüngstes Kind ist stark erkältet.
    Wir haben vom Vermieter ja nicht einmal eine Rechnung bekommen, oder eine Mahnung.

  • Hallo nochmal,

    Wir haben den Brief vom Vermieter ja vor 3 Tagen am Montag bekommen. Mit der Aufforderung sofort 1800€ zu zahlen.
    Heute Nachmittag ist mir aufgefallen das wir kein warmes Wasser mehr haben und auch unsere Heizung abgeschalten ist.
    Wir leben hier mit 3 Kindern!

    Das heißt wir können weder Duschen noch ist es warm. Mein jüngstes Kind ist stark erkältet.
    Wir haben vom Vermieter ja nicht einmal eine Rechnung bekommen, oder eine Mahnung.

    Rechnung bzw. Mahnung wofür?

    Mietzahlungen oder die vertraglich vereinbarte Kaution müssen weder "berechnet", noch angemahnt werden.

    Keine Heizung, kein Warmwasser - Vermieter nachweisbar informieren das umgehend/sofort in Ordnung bringen zu lassen.

    Möglicherweise ist die Heizung schlicht kaputt.

  • Rechnung bzw. Mahnung wofür?

    Mietzahlungen oder die vertraglich vereinbarte Kaution müssen weder "berechnet", noch angemahnt werden.

    Keine Heizung, kein Warmwasser - Vermieter nachweisbar informieren das umgehend/sofort in Ordnung bringen zu lassen.

    Möglicherweise ist die Heizung schlicht kaputt.


    Wir haben KEINE Mietschulden!

    Wir haben 1800€ Kaution gezahlt. Komplett! Vor Schlüsselübergabe! Wir sind ihm fast ein Jahr hinterher gerannt das er uns einen Nachweis bringen soll! Er hat unsere Kaution veruntreut, was wir hätten Anzeigen können!

    Wir waren aber so nett, und haben nur 1100€ einbehalten! Wir hatten, wenn leider auch nur mündlich vor 10 Monaten vereinbart das es dann eben keine Kaution gibt, da ER das Geld nicht hatte diese anzulegen!

    Ohne Vorankündigen, Rechnung oder irgendwas hat der Vermieter mir einen dreckigen Brief in die Hand gedrückt in dem wir geduzt wurden mit der Aufforderung sofort 1800€ zu überweisen. Was so oder so schon nicht stimmt.
    Und dann soll er das Recht haben nach 3 Tagen ohne irgendeinen Ton das warme Wasser abzustellen und die Heizung?
    Ich bin glaub in einem schlechten Film...

  • Warum antwortest Du nicht auf die Fragen, welche Dir zuvor in dem Verlauf gestellt worden sind? Auch sind es nun 1100 Euro, zuvor wurden 1000 Euro genannt. Weiter hattest Du doch selber geschrieben, dass vereinbart wurde, die 1800 Euro mit der Miete zu verrechnen? Das klingt alles ein wenig durcheinander, auch ignorierst Du einfach die bereits erwähnte Möglichkeit eines Ausfalls der Heizung.

  • Zitat

    Und dann soll er das Recht haben nach 3 Tagen ohne irgendeinen Ton das warme Wasser abzustellen und die Heizung?

    Wer behauptet das?

    Zitat

    Wir haben KEINE Mietschulden!

    Doch, habt Ihr.

    Oder habt Ihr einen Nachweis den Vermieter aufgefordert zu haben nachzuweisen das die Kaution auf einem Sparkonto angelegt wurde?

    Wenn ich mich recht innere nein.

  • Darauf habe ich schon geantwortet. Wir haben ihm mehrere Briefe geschrieben das er uns einen Nachweis geben soll.

    Nein wir haben keine Mietschulden. Wir haben nur 1100€ einbehalten, bis er uns einen Nachweis gibt (danach wurde dann vereinbart das es keine Kaution geben wird, da er ja selbst nicht sagen konnte, wann er das Geld wieder haben wird um eine Kaution anzulegen.

    Wenn ich mal von 1000€ geschrieben habe, dann war das ein Tippfehler. Wir haben 2 mal je 550€ der Miete einbehalten. Auch aus nettigkeit das ihm das Geld nicht komplett fehlt.

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