Nebenkostenabrechnung nach Auszug noch nicht erhalten

  • Hallo zusammen,

    ich bin aus meiner vorherigen Wohnung im März 2015 ausgezogen. Und seit dem versuche ich von meinem ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für 2014 und 2015 zu bekommen.
    Nach häufigen Versuchen mit ihm Kontakt auszunehmen, hatte er mir Anfang dieses Jahres wenigstens meine Kaution zurück gezahlt und mir versprochen die Abrechnung so schnell wie möglich nachzureichen.

    Das letzte Mal habe ich ihn im April/Mai erreicht, mittlerweile geht er nicht mehr ans Telefon/Handy und es werden auch SMS ignoriert.

    Das Verhältnis mit dem Vermieter war eigentlich immer sehr gut, weswegen ich bis jetzt immer verständnisvoll und freundlich geblieben bin.
    Ich gehe mal davon aus, dass wenn ich Nebenkosten hätte nachzahlen müssen, schon längst etwas von ihm gehört hätte...

    Hier jetzt meine eigentliche Frage:
    Welche Ansprüche kann ich geltend machen, wenn er mich weiter ignoriert bzw. sollte er gar keine Abrechnungen gemacht haben?

    MfG Marc

  • Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr hat der Vermieter für die Abrechnung 2015 noch bis 31.12.2016 Zeit.

    2014 hätte spätestens am 31.12.2015 zugegangen sein müssen falls der VM eine Nachzahlung geltend machen wollte.

    Anspruch auf die Abrechnung hast Du trotzdem noch und solltest diese auch nachweisbar fordern. Aber nicht telefonisch, per SMS oder ähnlich elektronischen Kommunikationsmitteln, sondern schriftlich per guter alter Post und Einwurfeinschreiben.

  • Hallo Marc_84,
    wie waren denn die GENAUEN Abrechnungszeiträume? Wann GENAU hast Du die Mietsache an den VM zurückgegeben?

    Am 31.03. war der letzte Miettag und die Übergabe. Es geht um die Zeiträume 01.01.-31.12.2014 und 01.01.-31.03.2015.

  • Der Vermieter rechnet also nach Kalenderjahr ab. Dann ist für 2014 die Messe gelesen und er kann keine Nachforderungen mehr stellen. Sollte es aber ein Guthaben für dich geben, muss er das auszahlen. Für den Zeitraum Jan.-März 2015 kann der VM noch eine Abrechnung bis Ende 2016 erstellen.

  • Am 31.03. war der letzte Miettag und die Übergabe. Es geht um die Zeiträume 01.01.-31.12.2014 und 01.01.-31.03.2015.

    Das sind deine Nutzungszeiträume.


    Nutzungs- und Abrechnungszeitraum sind verschiedene Schuhe.

    Aber angenommen Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, dann solltest Du die Abrechnung für 2014, auch wenn sie verfristet ist und der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung hat, nachweisbar per Einwurfeinschreiben fordern.

    Für die Abrechnung des Jahres 2015 hätte er noch bis 31.12.2016 Zeit. Sollte die dann nicht zugegangen sein auch wieder nachweisbar einfordern.