Haftung nach Einbruch beschädigter Wohnungstür

  • In meiner Wohnung wurde eingebrochen. Dabei wurde die Wohnungshaustür beschädigt. Ich habe keine Hausratversicherung und meine private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf, da ich nicht selber den Schaden verursacht habe. Laut Mietvertrag zahle ich auch einen Teil mit meinen Nebenkosten für eine Gebäudeversicherung und Sachversicherung. Für was diese Versicherung haftet war mir bei Mietabschluss nicht bekannt.
    Im Mietvertrag steht "der Vermieter kann eine Hausratversicherung verlangen". Das hat er aber nicht verlangt! Diese würde den Schaden decken, aber dieses bedeutet angeblich nicht das ich in der Haftung bin.
    Nun soll ich laut Vermieter für den Schaden der Wohnungshaustür selber aufkommen. Ich weiss allerdings nicht wieso, denn sie gehört doch zum Gebäude.
    Kann er die Kaution dafür einfach einbehalten?

    Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Polyvar

  • Beurteile ich etwas anders @ Berny.

    Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Dritte an der Mietsache verursacht werden. Und die Wohnungseingangstür ist Bestandteil der gemieteten Wohnung. Der Mieter hätte sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung schützen können, dies aber unterlassen.

    Ob die Versicherung des Hauseigentümers für die Beseitigung des Schaden aufkommt, vermag ich nicht zu beurteilen. In der Regel berufen die Wohngebäudeversicherungen sich in derartigen Fällen auf Vandalismus, der oft in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

    Interessanter ist allerdings die Frage, wie und wann der Einbrecher in das Haus gelangt ist. Ich möchte hier nichts unterstellen, aber erlebe es leider auch häufiger, dass Mieter nicht in der Lage oder Willens sind, Haustüren verschlossen zu halten.

  • Hallo Berny,
    du magst einerseits recht haben, allerdings sollte man unterscheiden zwischen gewerblicher Vermietung und privater. In dem Haus befinden sich 2 Geschäfte. Die Wohnung ist die einzige im ganzen Haus. Das eine Geschäft kündigt dick immer vor der Haustür an wann sie Urlaub machen und wann geschlossen ist. In einem Geschäft wurde da schon mal eingebrochen, da habe Sie die Türe verstärkt vom Geschäft. Nun sind sie durchs Fenster im Geschäft und dann haben sie mit Werkzeug aus diesem Geschäft die Sicherungen der Türe von innen abgeschraubt und sind dann dur den Hausflur in die ober Wohnung. Da dort ordnungsgemäß abgeschlossen war, haben sie von außen diese Türe aufgebrochen. Die Haustüre war auch ordnungsgemäß verschlossen.

    Der Hausflur ist sonst den ganzen Tag nicht verschlossen, damit Kunden direkt ins Obergeschoss des Geschäfts gelangen können.

    Wenn jemand ein Schild in die Türe hängt, "Wir sind von dann bis dann in Urlaub" , die Rolladen nicht runterläßt, kein Licht in einem Raum zudem anmacht, dann finde ich das "grobfahrlässig"
    Man sollte vielleicht mal über eine ander Hausordnung nachdenken!

    Ich kann nur sagen das wir uns ordnunggemäß Verhalten haben und weise alle Schuld von mir

  • Das wäre sicher auch eine Möglichkeit es so zu sehen.
    Vielleicht dachten die Einbrecher das der Inhaber dieses Geschäftes in der Wohnung wohnt.Sie haben bei uns alle Schlüssel aus der Garderobe entwendet, die im Geschäft unten wieder gefunden wurden. Die Einbrecher dachten sicher das diese Schlüssel für Schlösser im Geschäft wären. Warum sollten die Einbrecher sonst die Schlüssel mitnehmen? Ich sehe es wirklich so das es sich um eine "grobe Fahrlässigkeit" des Gewerbebetriebes handelt, wo auch von aussen eingebrochen wurde. Zudem haben die Einbrecher sich Werkzeug aus dem Werkzeugkasten des Geschäftes bedient um die Tür des Geschäftes von innen zu öffnen um in den Hausflur zu gelangen. Es ist alles eine Verkettung durch die Fahrlässigkeit des Gewerbes wo zuerst eingebrochen wurde.

  • Hallo Berny,
    du magst einerseits recht haben, allerdings sollte man unterscheiden zwischen gewerblicher Vermietung und privater.


    War in Deinem Erstposting nicht zu erkennen:mad:.
    Und die Frage, die dort stand, hatte ich (korrekt) beantwortet.

  • Hallo Berny,
    das ist auch ok. Durch unser Schreiben kommen mir ja auch Gedanken warum ich nicht in der Haftung für sowas sehe.
    Hier geht es nicht alleine nur drum wer haftet, sondern auch um "Wer hat fahrlässig gehandelt?"
    Man versucht immer von dem man was haben möchte eine Schuld/Teilschuld aufzudrücken, damit es nachher um einen Vergleich geht.

  • Beurteile ich etwas anders @ Berny.

    Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Dritte an der Mietsache verursacht werden. Und die Wohnungseingangstür ist Bestandteil der gemieteten Wohnung. Der Mieter hätte sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung schützen können, dies aber unterlassen.

    Seit wann ist eine Wohnungseingangstür durch die Hausratversicherung versichert? Wie der Name schon aussagt gilt diese Versicherung für Möbel, Kleidung, Hausrat des Mieters. Also solche Dinge, die man allgemein als im Besitz des Versicherungsnehmers betrachtet.

    polyvar

    Da dieser Schaden an der Wohnungseingangstür verusacht wurde ist auch der Vermieter (oder eine seiner Versicherungen zuständig). Egal, Ihre Haftpflicht- oder oder Hausratversicherung ist zu 100% außen vor.

  • Habe nun die Haftpflichtversicherung informniert. Diese sendet nun einen Fragebogen mir zu und wird prüfen ob ich in der Haftung bin. Wenn sie nicht zahlt werde ich nicht zahlen und lasse es drauf ankommen.
    Es ist richtig das eine Hausrat dafür aufkommen würde. Es ist sowas wie ein Bonbon der Versicherung.
    Dieses bedeutet aber nicht das ich dewegen haften muss.
    Habe einen Artikel im Net gefunden, wo ein Mieter Geld für die von seiner Hausratversicherung für die beschädigte Türe bekommen hat. Dieses Geld hatte der Mieter aber nicht an den Vermieter weiter geleitet. Der Vermieter klagte und verlor den Prozeß.
    Ob es stimmt?????

  • Hallo polyvar,

    "Es ist richtig das eine Hausrat dafür aufkommen würde. Es ist sowas wie ein Bonbon der Versicherung.
    Dieses bedeutet aber nicht das ich dewegen haften muss."
    Es ist zu unterscheiden zwischen Haftpflicht- und Sachversicherungen.

    "... wo ein Mieter Geld für die von seiner Hausratversicherung für die beschädigte Türe bekommen hat. Dieses Geld hatte der Mieter aber nicht an den Vermieter weiter geleitet. Der Vermieter klagte und verlor den Prozeß.
    Ob es stimmt?????"
    Die Fragezeichen scheinen mir berechtigt zu sein, jedoch kennen wir ja nicht die Einzelheiten.

  • Wie ich oben schon mal bereit erwähnt habe steht im Mietvertrag das der Mieter die Kosten für die Gebäude und Sachversicherung in den Nebenkosten der gemieteten Wohnung mit trägt. Da ich erst ein Jahr drin wohne und mir der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages über den Umfang dieser Versicherung informiert hat, gehe ich davon aus das er sein Eigentum gut absichert und das auch gegen Einbruch/Vandalismus.
    Ich denke das der Vermieter daher auch in der Pflicht ist diese Haftungslücke aufzuklären.