Hallo Leute,
Ich habe zur folgenden Problematik schon etwas recherchiert und auch hinreichende Urteile gefunden. Jedoch bleiben doch ein paar Zweifel nicht aus, ob ich diese Urteile auch korrekt interpretiere.
Daher nun meine Frage an aus.
Besitzer 1 besaß eine Eigentumswohnung welche Vermieter war. Im gesamten Jahr 2015 hat Besitzer 1 die Betriebskosten vom Vermieter erhalten. Zum 01.03.2016 kam es nun zu einem Eigentümerwechsel (zu Besitzer 2). Im Sommer 2016 wurde nun festgestellt, dass der Mieter aus dem Jahr 2015 eine Nebenkostenrückerstattung zu erhalten hat.
Muss diese nun noch der Besitzer 1 erstatten, weil Abrechnungszeitraum Ende der 32.12.2015 war oder muss dieser Besitzer 2 erstatten weil die Fälligkeit erst nach dem 01.03.2016 eingetreten ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße Eric