Hallo ihr Lieben.
Vorweg die wichtigsten Stellen des Mietvertrages:
Mietvertrag 1.jpgMietvertrag 2.jpg
Ich habe gerade etwas Stress mit meinem Vermieter. Ich bewohne ein Kellerzimmer (Höhe maximal 2,05 m). Nun stellt sich zum einen die Frage, ob es sich bei dem vermieteten Zimmer um Wohnraum handelt. Zum anderen schickte mir mein Vermieter im Oktober 2016 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015. Nachdem ich dieser widersprochen habe und den Mieterschutz eingeschaltet habe, teilte er uns mit, dass es sich um einen Inklusiv-Mietvertrag handeln würde und keine Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart wären. Nun stand sowohl auf der Nebenkostenabrechnung von 2015, als auch auf der Abrechnung von 2012, die mir vor meinem Einzug vorlag wortwörtlich "Vorauszahlung NK" und "Vorauszahlung Strom".
Weiter heißt es im Mietvertrag unter 3.3., dass der Vermieter über die Nebenkosten abrechnet. Nun wird behauptet, dass er nur über die Stromkosten abrechnen muss. Er behauptet, dass er die Miete anpassen könne, aber nichts zurückzahlen müsse, wenn wir (WG) zuviel bezahlt hätten.
Zusammenfassend stelle ich mir folgende Fragen:
"Ist das vermietete Kellerzimmer überhaupt Wohnraum? Wenn nein, was habe ich für Ansprüche? Was sind die generellen Konsequenzen?" In der Nebenkostenabrechnung von 2015 ist der Wohnraum im Keller NICHT aufgeführt.
"Handelt es sich bei dem Mietvertrag um eine Inklusivmiete? Auch wenn mir vor Einzug die Höhe der Nebenkosten bekannt war, obwohl diese nicht explizit auf dem Mietvertrag ausgewiesen sind?"
Vielen Dank für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen