Guten Tag in die Runde.
Ich habe folgendes Anliegen, welches ich versuche chronologisch aufzuführen:
Ich habe zum 30.09.2015 meine Wohnung gekündigt und bin ausgezogen.
Bei der Wohnungsübergabe (29.09.15) wurden 2 Löcher in der Wand und eine "nicht Ordnungsgemäß gestrichene Wand" bemängelt, aber keine Aufforderung dies zu beheben. Wir haben vereinbart, dass wir den Nachmieter entscheiden lassen, ob eine Reparatur notwendig sei.
Natürlich haben wir ein Übergabeprotokoll geführt und mir wurde versprochen, dass ich eine Kopie davon bekomme.
Auf Nachfrage wurde mir Mitte Oktober bestätigt (mündlich), dass der neue Mieter keine Reparaturen möchte und das somit das Thema erledigt sei. Ich solle die neue Adresse sowie Bankdaten übermitteln, für die Nebenkostenabrechnung sowie Rückzahlung der Kaution. Allerdings wurde mir (bis heute) keine Kopie des Übergabeprotokolls gegeben. Auch hier habe ich mehrfach (teilweise "belegbar" per Mail) nachgefragt. Wie es dann so ist nach dem Umzug in eine neue Wohnung in eine neue Stadt mit neuem Job, habe ich irgendwann aufgehört zu fragen.
Auf eine Nachfrage (April 2016) wann mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen sei, bekam ich keine Antwort. Die Abrechnung für das Jahr 2014 habe ich auch im April 2015 erhalten. Ich sehe mich auch nicht weiter in der Pflicht den Vermieter mehrfach daran zu erinnern.
Stand heute habe ich kein Übergabeprotokoll, keine Nebenkostenabrechnung und keine Kaution erhalten.
Meine Fragen sind folgende:
1. Im Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum definiert. Abgerechnet wurde immer mit dem Kalenderjahr (01.01-31.12). Wenn ich bis 31.12.16 keine Abrechnung erhalte, sind dann die Forderungen meines ehemaligen Vermieters erloschen (falls welche bestehen)? (§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten)
2. Kann der Vermieter noch Ansprüche an mich stellen zum Thema Reparatur? Es wurde nie schriftlich oder mündlich eine Forderung an mich gestellt. Sehe ich es richtig, dass der Vermieter dazu nur 6 Monate Zeit gehabt hätte?
3. Kann ich somit zum 01.01.17 auf meine Kaution bestehen? Wie lange darf der Vermieter diese einbehalten? Im Mietvertrag stand dazu keine Frist.
Wie man vermuten kann, war das Verhältnis zum Vermieter nicht das beste.
Beim Vermieter handelt es sich nicht um eine Privatperson (ich möchte hier keine alte Frau um ihr Geld bringen) sondern um ein gewerbliche Vermietung (Eigentümergesellschaft mit Hausverwaltung).
Wenn ich mit meinen Punkten richtig liege, wäre dann der erste Schritt, schriftlich an den Vermieter heranzutreten und die Kaution zurück zu verlangen, mit Setzung einer Frist? Kann der Vermieter nach dem 01.01.2017 noch Ansprüche geltend machen (Nebenkostenabrechnung/Reparaturen)?
Für Ratschläge bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Frank