Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung

  • Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.


    - kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
    - bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
    - Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
    - Luftzug an Türen und Fenstern
    - Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
    - Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
    - erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
    - Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
    - Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
    - Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen

  • Hallo JohnSteinmetz,
    ich hätte die Wohnung erst gar nicht in diesem Zustand übernommen. "Dumm" ist fernerhin, dass Ihr Euch auch noch für zwei Jahre gebunden habt, der Vermieter lacht sich kaputt.
    Ich empfehle Dir, eine ausführliche Mängelliste zu erstellen und einen Rechtsanwalt für Miet- und Immobilienrecht zu konsultieren.


  • Hallo,


    das es nicht sonderlich intelligent was in das Loch einzuziehen noch vor Fertigstellung das hast du ja schon gemerkt.


    Was ich nicht verstehe ist, dass man sich hier noch irgendwelche Informationen in einem Forum erhofft, das ist ein Fall für einen Richter, der dem Vermieter unmissverständlich klar macht, dass er Schadenersatz zu leisten hat und wenn auch nur in Form von einer 100%igen Mietkürzung bis die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand ist.


    Weiter noch, aus welchem Grund unterschreibt man einen Mietvertrag dessen Inhalt erst bei Vorlage zur Unterschrift bekannt wird?


    Gruß
    BHShuber


  • Ein Anspruch auf Mietminderung sehe ich im Prinzip schon. Aber du hast hier offenbar mehrere "Baustellen".
    Trenne mal die wirklich "baulichen" Mängel, von solchen Sachen wie Staffelmiete und Anzahl der qm. Energieausweis usw. Im Prinzip gilt jedenfalls erst mal das was ihr im MV. unterschrieben habt.
    Das mal abziehen, und dann sehen was noch übrig bleibt, denke ich.